Zum Hauptinhalt springen Zur Suche springen Zur Hauptnavigation springen
Gesetzestext

Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen. Warnhinweise und -symbole in der Gebrauchsanweisung beachten. Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.

Angabe zur Bienengefährlichkeit

B4

Anwendungsverbot

Anwendungsverbot auf nicht versiegelten Flächen, die mit Schlacke, Split, Kies und ähnlichen Materialien befestigt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen und Schmutzwasserkanäle besteht. Anwendungsverbot auf oder unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder in Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen-und Schmutzwasserkanäle besteht. Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Mehr Informationen zur Rechtslage zu nicht-chemischen Alternativen sind beim DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.) zu finden: http://www.wasser-und-pflanzenschutz.de

Deine Vorteile - SUBSTRAL TrauermückenEX Schädlingsfrei Careo ECO
  • Gießmittel zur Bekämpfung von Trauermückenlarven
  • Unkomplizierte Anwendung
  • einfach & schnell
  • Für Zierpflanzen im Innenbereich
  • In praktischen Portionsfläschchen

Substral Celaflor TrauermückenEX ist ein Gießmittel zur Bekämpfung von Trauermückenlarven bei Zierpflanzen. Die Anwendung kann mit dem Gießvorgang kombiniert werden.

Substral Celaflor TrauermückenEX enthält als Wirkstoff Azadirachtin A (in Form von NeemAzal), ein Extrakt aus den Samen des tropischen Neem-Baumes, der einen besonderen Wirkungsmechanismus besitzt. Schon wenige Stunden nach der Behandlung werden die Schädlinge inaktiviert und stellen ihre Nahrungsaufnahme ein. Der natürliche Vermehrungszyklus wird unterbrochen, die Schädlinge können sich nicht mehr entwickeln und sterben in der Folge nach einigen Tagen ab. Selbst wenn nach der Behandlung noch Schädlinge vorhanden sind, so richten sie keine weiteren Schäden an.

Weitere von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete und -bestimmungen: Zur Bekämpfung von Trauermücken sowie saugenden, beißenden und blattminierenden Insekten und Kartoffelkäfern. Zur Verwendung im Zierpflanzenbau, Gemüsebau an Tomaten, Gemüsepaprika (Gewächshaus), Aubergine, Zucchini, Gurke und diversen Kürbissorten, Spinat und verwandten Arten, Kopfkohlarten und frischen Kräutern (außer Schnittlauch) sowie im Ackerbau an Kartoffel.

Anwendungszeit
ganzjährig
Inhalt
4 x 7,5ml
Sachkundenachweispflichtig
Nein
Artikelnummer
7732037

Anwendung

Da der beste Behandlungserfolg erzielt wird, wenn die frühen lnsektenstadien (Larven) getroffen werden, sollte die Anwendung bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen erfolgen. Einfach das Konzentrat mit der entsprechenden Menge Wasser verdünnen (siehe Anleitung im Beipackzettel) und die Erde damit gleichmäßig übergießen.

Eine 7,5 ml Flasche Substral TrauermückenEX reicht für 1,5 Liter Wasser.

Für eine erfolgreiche Behandlung gegen Trauermücken die Erde gut angießen und die Gießlösung gleichmäßig verteilen. Bei der Bekämpfung anderer Pflanzenschädlinge die Blattmasse mit der Spritzlösung vollständig benetzen und auch auf den Blattunterseiten verteilen. lmmer nur so viel Gießlösung oder Spritzbrühe ansetzen wie zur Behandlung notwendig ist und noch am selben Tag ausbringen. Keine Anwendung bei hoher Regenwahrscheinlichkeit, bei praller Sonne oder Temperaturen über 25°C.

Empfindliche Oberflächen wie Böden, Möbel, Fenster etc. z.B. mit Zeitungspapier gegen Gieß- bzw. Sprühflecken schützen, ggf. Zimmerpflanzen zur Behandlung ins Freie, an einen geschützten, schattigen Ort stellen. Die Pflanzenverträglichkeit ist im Allgemeinen gut. Aufgrund wechselnder, jahreszeitabhängiger Kulturbedingungen und der vielen Pflanzenarten und -sorten, kann dennoch nicht ausgeschlossen werden, dass es im Einzelfall, auch bei unempfindlichen Pflanzen, zu Schädigungen kommt. Gegebenenfalls zuvor die Empfindlichkeit an einzelnen Blättern prüfen.

Empfehlung: Erwachsene Trauermücken mit Gelb-Stickern abfangen. TrauermückenEX bekämpft die schädigenden Larven im Substrat bzw. in der Erde.

Sonstiges

Bitte geeignete Schutzkleidung tragen. Beachte bitte dazu die Hinweise im Sicherheitsdatenblatt (Kapitel 8.2).

WirkstoffPS

10,6 g/l Azadirachtin A

Zugelassener Name

TrauermückenEX

Zugelassene Einsatzgebiete

Insektizid, Akarizid im Ackerbau, Gemüsebau, Obstbau, Weinbau, Zierpflanzenbau

Verwenderkategorie

Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.

Hinweise zum Umgang

Pflanzenschutzmittel immer in dicht verschlossener Originalverpackung im abschließbaren Schrank außerhalb der Reichweite von Kindern und Tieren aufbewahren. Der Lagerort sollte gemäßigte Temperaturen haben und sich nicht in der Nähe von Lebens- oder Futtermitteln befinden. Wenn kein Verfallsdatum auf der Packung angegeben ist, garantiert der Hersteller eine Lagerstabilität von zwei Jahren. Bei gelagerten Pflanzenschutzmitteln sollte vor erneuter Verwendung allerdings überprüft werden, ob sie noch zugelassen sind oder die Aufbrauchfrist noch gilt (beim Fachhandel oder auf der BVL-Homepage). Die Anwendung wäre sonst nicht zulässig. Reste älterer Pflanzenschutzmittel sollten entsorgt werden, und zwar über die kommunalen Annahmestellen für Sonderabfall (z. B. Schadstoffmobil). Der Fachhandel ist nicht verpflichtet, Mittel zurückzunehmen. Restmengen der angewendeten Spritzlösungen und auch Reinigungswasser dürfen auf keinen Fall in den Abfluss (z. B. Waschbecken, Toilette) gelangen – auch nicht in verdünnter Form. Restmengen von Spritzlösungen sollen nicht aufgehoben werden. Man kann sie im Verhältnis 1:10 verdünnen und auf den zuvor behandelten Flächen im Garten ausbringen. Restentleerte Packungen und Behälter werden ausgespült. Packungen mit dem „Grünen Punkt" können nach dem Spülen zum Recyclingmüll gegeben werden, ansonsten kommen sie in den Restmüll. Mehr Informationen zur Rechtslage und zu nicht-chemischen Alternativen sind beim BMEL (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft) zu finden: https://www.bmel.de/DE/Home/home_node.html

BVL-Zulassungsnummer

024436-86

externe Artikelnummer

5401104

GTIN

4062700066737


Hersteller (GPSR)

Evergreen Garden Care Deutschland GmbH
Wilhelm-Theodor-Roemheld-Straße 30
55130 Mainz
info@evergreengarden.com

CLP-/REACH-Hinweise
Gefahrenhinweise
EUH208: Enthält . Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH401: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
H412: Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.