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Gesetzestext

Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen. Warnhinweise und -symbole in der Gebrauchsanweisung beachten. Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.

Angabe zur Bienengefährlichkeit

B4

Anwendungsverbot

Anwendungsverbot auf nicht versiegelten Flächen, die mit Schlacke, Split, Kies und ähnlichen Materialien befestigt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen und Schmutzwasserkanäle besteht. Anwendungsverbot auf oder unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder in Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen-und Schmutzwasserkanäle besteht. Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Mehr Informationen zur Rechtslage zu nicht-chemischen Alternativen sind beim DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.) zu finden: http://www.wasser-und-pflanzenschutz.de

Deine Vorteile - Solabiol Neem Bio-Schädlingsfrei
  • Sofortiger Fraßstopp
  • Langzeitwirkung durch komplette Aufnahme ins Blatt
  • Für den ökologischen Landbau geeignet
  • Erfasst auch versteckt sitzende Schädlinge auf der Blattunterseite

Mit natürlichem Wirkstoff gegen viele saugende und beißende Schädlinge wie den Buchsbaumzünsler und Kartoffelkäfer an Zierpflanzen, frischen Kräutern, Kartoffeln und Gemüse. Zudem kann Solabiol Neem gegen Trauermücken Larven eingesetzt werden.

Anwendungszeit
April bis September
Inhalt
30 ml
Sachkundenachweispflichtig
Nein
Artikelnummer
7732012

Anwendung

- vielseitig gegen Schädlinge – Solabiol Bio-Schädlingsfrei Neem wirkt gegen eine Vielzahl von saugenden und beißenden Schädlingen wie den berüchtigten Buchsbaumzünsler und die Larven des Kartoffelkäfers. Aber auch Blattläuse können, wie viele weitere Schädlinge, effektiv behandelt werden.
- vielseitig anwendbar – Bio-Schädlingsfrei wirkt nicht nur gegen eine Vielzahl an Schädlingen, sondern kann auch an vielen Kulturen wie Zierpflanzen, frischen Kräutern, Kartoffeln und Gemüse angewendet werden.
- schnell und langanhaltend – das Neemöl Konzentrat sorgt bereits nach kurzer Zeit für einen Fraß- und Saugstopp durch Schädlinge und ermöglicht eine Langzeitwirkung über mehrere Wochen.
- ökologisch – der Neem Wirkstoff von Solabiol Bio-Schädlingsfrei wird bereits erfolgreich im biologischen Landbau eingesetzt und hält so auch Ihren Garten auf ökologische Weise schädlingsfrei.
- natürlich – Solabiol Neem enthält den natürlichen Wirkstoff aus den Samen des Neem Baums. Der Wirkstoff wirkt nur bei Fraß- oder Saugaktivität der Schädlinge und schont so Nützlinge und ist nicht bienengefährlich.

Auch gegen Trauermücken-Larven (Gießanwendung) im Gewächshaus zugelassen. Dank naturidentischem Wirkstoff auch für den ökologischen Landbau zugelassen (gemäß EG-Öko-Basisverordnung (EG) Nr. 834/2007).

Mit der Anwendung bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen beginnen. Solabiol Neem Bio-Schädlingsfrei wird mit Wasser verdünnt und die Pflanzen einschließlich der Blattunterseiten gleichmäßig bis zur sichtbaren Benetzung eingesprüht (nicht tropfnass spritzen) bzw. bei Zierpflanzen (nur in der Jungpflanzenzucht) die Erde gut angegossen. Immer nur so viel Spritz- oder Gießlösung ansetzen, wie für eine Behandlung nötig ist. Spritz- oder Gießlösung am Tag der Herstellung verwenden, bevorzugt in den Abendstunden. Sollte es innerhalb von 12 Stunden nach der Anwendung regnen, ist erneut zu behandeln.

Spritzanwendung: 3 – 6 ml in 1 l Wasser
Gießanwendung: 5 ml in 1 l Wasser

Wartezeiten:
- Kürbis, Gurken, Zucchini, Auberginen, Tomaten und Kopfkohle: 3 Tage.
- Kartoffeln: 4 Tage.
- Spinat und verwandte Arten: 7 Tage.
- Kräuter: 14 Tage.

Sonstiges

Bitte geeignete Schutzkleidung tragen. Beachte bitte dazu die Hinweise im Sicherheitsdatenblatt (Kapitel 8.2).

WirkstoffPS

10 g/l Azadirachtin A + 40 g/l natürlicher Neem-Kern-Extrakt (Neem-Azal)

Zugelassener Name

Neem Bio-Schädlingsfrei

Zugelassene Einsatzgebiete

Insektizid, Akarizid im Ackerbau, Gemüsebau, Obstbau, Weinbau, Zierpflanzenbau

Verwenderkategorie

Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.

Hinweise zum Umgang

Pflanzenschutzmittel immer in dicht verschlossener Originalverpackung im abschließbaren Schrank außerhalb der Reichweite von Kindern und Tieren aufbewahren. Der Lagerort sollte gemäßigte Temperaturen haben und sich nicht in der Nähe von Lebens- oder Futtermitteln befinden. Wenn kein Verfallsdatum auf der Packung angegeben ist, garantiert der Hersteller eine Lagerstabilität von zwei Jahren. Bei gelagerten Pflanzenschutzmitteln sollte vor erneuter Verwendung allerdings überprüft werden, ob sie noch zugelassen sind oder die Aufbrauchfrist noch gilt (beim Fachhandel oder auf der BVL-Homepage). Die Anwendung wäre sonst nicht zulässig. Reste älterer Pflanzenschutzmittel sollten entsorgt werden, und zwar über die kommunalen Annahmestellen für Sonderabfall (z. B. Schadstoffmobil). Der Fachhandel ist nicht verpflichtet, Mittel zurückzunehmen. Restmengen der angewendeten Spritzlösungen und auch Reinigungswasser dürfen auf keinen Fall in den Abfluss (z. B. Waschbecken, Toilette) gelangen – auch nicht in verdünnter Form. Restmengen von Spritzlösungen sollen nicht aufgehoben werden. Man kann sie im Verhältnis 1:10 verdünnen und auf den zuvor behandelten Flächen im Garten ausbringen. Restentleerte Packungen und Behälter werden ausgespült. Packungen mit dem „Grünen Punkt" können nach dem Spülen zum Recyclingmüll gegeben werden, ansonsten kommen sie in den Restmüll. Mehr Informationen zur Rechtslage und zu nicht-chemischen Alternativen sind beim BMEL (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft) zu finden: https://www.bmel.de/DE/Home/home_node.html

BVL-Zulassungsnummer

024436-68

externe Artikelnummer

5400488

GTIN

4000680705369


Hersteller (GPSR)

SBM Liefe Science GmbH
Raiffeisenstraße 15A
40764 Langenfeld
de.info@sbm-company.com

CLP-/REACH-Hinweise
Gefahrenhinweise
EUH208: Enthält . Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH401: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
H412: Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.