Batterieentsorgung:
Hinweis gemäß Batteriedurchführungsgesetz (BattDG)
Da in unseren Sendungen Batterien und Akkus enthalten sein können, sind wir nach dem Batteriedurchführungsgesetz (BattDG) verpflichtet, dich auf Folgendes hinzuweisen: Batterien und Akkus dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden, sondern du bist zur Rückgabe gebrauchter Batterien und Akkus gesetzlich verpflichtet. Altbatterien können Schadstoffe enthalten, die bei nicht sachgemäßer Lagerung oder Entsorgung die Umwelt oder deine Gesundheit schädigen können. Batterien enthalten aber auch wichtige Rohstoffe wie z.B. Eisen, Zink, Mangan oder Nickel und können verwertet werden. Du kannst die Batterien nach Gebrauch entweder an uns zurücksenden oder in unmittelbarer Nähe (z.B. im Handel oder in kommunalen Sammelstellen oder in unserem Versandlager) unentgeltlich zurückgegeben.
Die Abgabe in Verkaufsstellen ist dabei auf für Endnutzer für die übliche Mengen sowie solche Altbatterien beschränkt, die der Vertreiber als Neubatterien in seinem Sortiment führt oder geführt hat.
Das Zeichen mit der durchgekreuzten Mülltonne bedeutet, dass du Batterien und Akkus nicht im Hausmüll entsorgen darfst. Unter diesem Zeichen findest du zusätzlich nachstehende Symbole mit folgender Bedeutung:
- Pb: Batterie enthält mehr als 0,004 Gewichtsprozent Blei.
- Cd: Batterie enthält mehr als 0,002 Gewichtsprozent Cadmium
- Hg: Batterie enthält mehr als 0,0005 Gewichtspozent Quecksilber
Getrennte Ausweisung der Herstellerkosten für Batterien
Der im Angebot ausgewiesene Gesamtpreis umfasst bereits die vom Hersteller getragenen Kosten der erweiterten Herstellerverantwortung, z. B. für Rücknahme, Sortierung, Verwertung, Entsorgung und Verbraucherinformationen. Es handelt sich nicht um eine zusätzliche Gebühr, sondern um eine transparente Information über Kostenbestandteile, die bereits im Gesamtpreis enthalten sind. Eine aktuelle Aufschlüsselung dieser im Preis enthaltenen Herstellerkosten finden Sie hier: Aktuelle Herstellerkosten für BatterienHinweis: Abhängig von Batterietyp und -kategorie können einzelne Kostenpositionen variieren. Für eine einheitliche Darstellung verweisen wir auf die obige Informationsseite.
Elektroentsorgung:
Hinweis gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG)
Du bist gesetzlich zur Rückgabe von Elektroaltgeräten verpflichtet. Elektroaltgeräte dürfen nicht im Hausmüll entsorgt, sondern müssen einer getrennten Erfassung zugeführt werden. Dafür sind Elektrogeräte mit der durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet.
Die in Elektroaltgeräten enthaltenen Stoffe können wiederverwendet werden. Bitte trenne Batterien,
Akkumulatoren und Lampen, die nicht vom Elektroaltgerät umschlossen sind, vor der Abgabe.
Wir sind gesetzlich zur unentgeltlichen Rücknahme von Elektroaltgeräten verpflichtet. Du kannst dein Elektroaltgerät bei Kauf eines vergleichbaren neuen Elektrogerätes unentgeltlich an uns zurückschicken. Wenn wir das neue Elektrogerät liefern, holen wir das Altgerät unentgeltlich ab. Diese unentgeltliche Abholung ist auf Altgeräte der Kategorien Wärmeüberträger, Bildschirme, Monitore und Geräte, die Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr als 100 Quadratzentimeter enthalten, und Großgeräte beschränkt. Unabhängig vom Kauf eines neuen Elektrogerätes können kannst du ein Altgerät, das in keiner Abmessung größer als 25 cm ist, unentgeltlich in einem unserer Raiffeisen-Märkte abgeben.
Finde hier einen Raiffeisen-Markt in deiner Nähe.
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Bitte beachte, dass du für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Geräten selbst
verantwortlich bist.