NEUDORFF Finalsan Rasen Moosfrei
23,99 €
inkl. MwSt. ggf. zzgl.
Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen. Warnhinweise und -symbole in der Gebrauchsanweisung beachten. Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.
B4
Anwendungsverbot auf nicht versiegelten Flächen, die mit Schlacke, Split, Kies und ähnlichen Materialien befestigt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen und Schmutzwasserkanäle besteht. Anwendungsverbot auf oder unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder in Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen-und Schmutzwasserkanäle besteht. Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Mehr Informationen zur Rechtslage zu nicht-chemischen Alternativen sind beim DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.) zu finden: http://www.wasser-und-pflanzenschutz.de
Finalsan RasenMoosfrei beseitigt schnell, dauerhaft und umweltverträglich Moos im Rasen. Auch bei niedrigen Temperaturen ist das Mittel gut wirksam. Der Wirkstoff ist eine Fettsäure, wie sie auch in der Natur vorkommt. Nach dem Auftrag stirbt das Moos innerhalb weniger Stunden ab und wird braun. Je nach Befallsstärke kann das Moos aus dem Rasen herausgeharkt und kompostiert, oder auch im Rasen belassen werden, bis es sich zersetzt. Behandelte Rasenflächen können nach Antrocknen von Finalsan RasenMoosfrei sofort, auch von Hunden und Katzen, wieder betreten werden.
Finalsan RasenMoosfrei ist nicht geeignet gegen Unkräuter im Rasen. Finalsan RasenMoosfrei ist biologisch abbaubar (nach OECD 301 F) und nicht NB 6641: Nicht bienengefährlich (B4).
Die Gräser sollten bei der Behandlung trocken sein. Keine Anwendung vor oder nach Regenfällen. Mindesttemperatur bei der Anwendung: 10 °C. Moos intensiv begießen, da nur getroffene Moose absterben. Stets frisch angesetzte Spritzbrühe verwenden. Nie mehr Spritzbrühe ansetzen als gebraucht wird.
Messbecherverschluss abschrauben und Spitze des Spritzverschlusses mit einem
Messer abschneiden.
1,66 %ige Gießlösung in einer Gießkanne mit Brausekopf ansetzen. Zur Dosierung Messbecher oder Skalierung auf Sichtstreifen (am seitlichen Flaschenrand) verwenden. 1 Liter anwendungsfertige Lösung pro m² Moosfläche ausbringen. Gießkanne nach der Anwendung des Mittels gründlich mit klarem Wasser spülen.
Mischungsverhältnis:
4 Liter Wasser mit 80 ml (4 Messbecher) Finalsan RasenMoosfrei mischen. Danach mit Wasser auf 5 Liter auffüllen.
Bitte geeignete Schutzkleidung tragen. Beachte bitte dazu die Hinweise im Sicherheitsdatenblatt (Kapitel 8.2).
186,7 g/l Pelargonsäure
Finalsan Rasen Moosfrei
Herbizid im Gemüsebau, Nichtkulturland, Obstbau, Zierpflanzenbau
Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.
Pflanzenschutzmittel immer in dicht verschlossener Originalverpackung im abschließbaren Schrank außerhalb der Reichweite von Kindern und Tieren aufbewahren. Der Lagerort sollte gemäßigte Temperaturen haben und sich nicht in der Nähe von Lebens- oder Futtermitteln befinden. Wenn kein Verfallsdatum auf der Packung angegeben ist, garantiert der Hersteller eine Lagerstabilität von zwei Jahren. Bei gelagerten Pflanzenschutzmitteln sollte vor erneuter Verwendung allerdings überprüft werden, ob sie noch zugelassen sind oder die Aufbrauchfrist noch gilt (beim Fachhandel oder auf der BVL-Homepage). Die Anwendung wäre sonst nicht zulässig. Reste älterer Pflanzenschutzmittel sollten entsorgt werden, und zwar über die kommunalen Annahmestellen für Sonderabfall (z. B. Schadstoffmobil). Der Fachhandel ist nicht verpflichtet, Mittel zurückzunehmen. Restmengen der angewendeten Spritzlösungen und auch Reinigungswasser dürfen auf keinen Fall in den Abfluss (z. B. Waschbecken, Toilette) gelangen – auch nicht in verdünnter Form. Restmengen von Spritzlösungen sollen nicht aufgehoben werden. Man kann sie im Verhältnis 1:10 verdünnen und auf den zuvor behandelten Flächen im Garten ausbringen. Restentleerte Packungen und Behälter werden ausgespült. Packungen mit dem „Grünen Punkt" können nach dem Spülen zum Recyclingmüll gegeben werden, ansonsten kommen sie in den Restmüll. Mehr Informationen zur Rechtslage und zu nicht-chemischen Alternativen sind beim BMEL (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft) zu finden: https://www.bmel.de/DE/Home/home_node.html
024645-60
5100111
4005240005040
Hersteller (GPSR)
W. Neudorff GmbH KG
An der Mühle 3
31860 Emmerthal
info@neudorff.de