Zum Hauptinhalt springen Zur Suche springen Zur Hauptnavigation springen
Gesetzestext

Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen. Warnhinweise und -symbole in der Gebrauchsanweisung beachten. Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.

Angabe zur Bienengefährlichkeit

B4

Anwendungsverbot

Anwendungsverbot auf nicht versiegelten Flächen, die mit Schlacke, Split, Kies und ähnlichen Materialien befestigt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen und Schmutzwasserkanäle besteht. Anwendungsverbot auf oder unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder in Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen-und Schmutzwasserkanäle besteht. Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Mehr Informationen zur Rechtslage zu nicht-chemischen Alternativen sind beim DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.) zu finden: http://www.wasser-und-pflanzenschutz.de

Deine Vorteile - Dr. Stähler Garten-Apotheke Moos-Frei Organic
  • wirkt gegen viele Moosarten im Rasen
  • keine Rostflecken auf Steinplatten
  • die Wirksamkeit ist schon nach einem Tag sichtbar
  • Anwendungen schon bei Temperaturen von 5 – 10 C° möglich
  • nach kurzem Antrocknen darf der Rasen wieder von Hund und Katze betreten werden

Das Moos im Rasen wird mit Moos-Frei Organic schnell, zuverlässig und umweltverträglich beseitigt. Die Wirkung ist auch bei niedrigen Temperaturen erprobt.
Fettsäure ist der Wirktstoff, welcher auch in der Natur vorkommt.

Anwendungszeit
April bis Oktober
Inhalt
1000 ml
Sachkundenachweispflichtig
Nein
Artikelnummer
7718190

Anwendung

Vor Gebrauch kräftig schütteln!

Während der Behandlung sollte das Moos trocken sein. Eine Mindesttemperatur bei der Anwendung von 5 – 10° C ist einzuhalten. Moose zielgerichtet begießen (Gießbalken), weil nur behandeltes Moos abstirbt.

Setze die Gießlösung in einer Gießkanne mit Brausekopf (bzw. Gießbalken- zielgerichtete Behandlung) an. Nehme dazu 80 ml Moos-Frei ORGANIC in 5 Liter Wasser/ 5 m². Nach der Anwendung die Gießkanne wieder gründlich mit klarem Wasser reinigen.

Wirkungsspektrum:
Moos-Frei ORGANIC wirkt gegen viele verschiedene Moosarten im Rasen. Die Wirkung ist bereits nach einem Tag sichtbar. Behandelte Moose verfärben sich gelbbraun.

Moos-Frei ORGANIC hinterlässt auf versehentlich getroffene Verbundsteine, Basalt und Waschbeton keine rostbraunen Flecke. Moos-Frei ORGANIC ist gut pflanzenverträglich. In Einzelfällen kann es zu Verfärbungen der Gräserspitzen kommen, die sich jedoch nach kurzer Zeit wieder erholen. Mittel nicht auf Blätter der angrenzenden Gartenpflanzen gelangen lassen

Sonstiges

Bitte geeignete Schutzkleidung tragen. Beachte bitte dazu die Hinweise im Sicherheitsdatenblatt (Kapitel 8.2).

WirkstoffPS

186,7 g/l Pelargonsäure

Zugelassener Name

MOOS-FREI ORGANIC

Zugelassene Einsatzgebiete

Herbizid im Gemüsebau, Nichtkulturland, Obstbau, Zierpflanzenbau

Verwenderkategorie

Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.

Hinweise zum Umgang

Pflanzenschutzmittel immer in dicht verschlossener Originalverpackung im abschließbaren Schrank außerhalb der Reichweite von Kindern und Tieren aufbewahren. Der Lagerort sollte gemäßigte Temperaturen haben und sich nicht in der Nähe von Lebens- oder Futtermitteln befinden. Wenn kein Verfallsdatum auf der Packung angegeben ist, garantiert der Hersteller eine Lagerstabilität von zwei Jahren. Bei gelagerten Pflanzenschutzmitteln sollte vor erneuter Verwendung allerdings überprüft werden, ob sie noch zugelassen sind oder die Aufbrauchfrist noch gilt (beim Fachhandel oder auf der BVL-Homepage). Die Anwendung wäre sonst nicht zulässig. Reste älterer Pflanzenschutzmittel sollten entsorgt werden, und zwar über die kommunalen Annahmestellen für Sonderabfall (z. B. Schadstoffmobil). Der Fachhandel ist nicht verpflichtet, Mittel zurückzunehmen. Restmengen der angewendeten Spritzlösungen und auch Reinigungswasser dürfen auf keinen Fall in den Abfluss (z. B. Waschbecken, Toilette) gelangen – auch nicht in verdünnter Form. Restmengen von Spritzlösungen sollen nicht aufgehoben werden. Man kann sie im Verhältnis 1:10 verdünnen und auf den zuvor behandelten Flächen im Garten ausbringen. Restentleerte Packungen und Behälter werden ausgespült. Packungen mit dem „Grünen Punkt" können nach dem Spülen zum Recyclingmüll gegeben werden, ansonsten kommen sie in den Restmüll. Mehr Informationen zur Rechtslage und zu nicht-chemischen Alternativen sind beim BMEL (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft) zu finden: https://www.bmel.de/DE/Home/home_node.html

BVL-Zulassungsnummer

024645-65

externe Artikelnummer

5101072

GTIN

4015574002141


Hersteller (GPSR)

Schopf Hygiene Bitterfeld GmbH & Co. KG
Elektronstraße 8
06749 Bitterfeld
info@schopf-bitterfeld.de

CLP-/REACH-Hinweise
Symbole
Ausrufezeichen: Gesundheitsgefahr GHS07 - Ausrufezeichen: Gesundheitsgefahr
Signalwort
Achtung!
Gefahrenhinweise
H319: Verursacht schwere Augenreizung.