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Gesetzestext

Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen. Warnhinweise und -symbole in der Gebrauchsanweisung beachten. Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.

Angabe zur Bienengefährlichkeit

B4

Anwendungsverbot

Anwendungsverbot auf nicht versiegelten Flächen, die mit Schlacke, Split, Kies und ähnlichen Materialien befestigt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen und Schmutzwasserkanäle besteht. Anwendungsverbot auf oder unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder in Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen-und Schmutzwasserkanäle besteht. Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Mehr Informationen zur Rechtslage zu nicht-chemischen Alternativen sind beim DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.) zu finden: http://www.wasser-und-pflanzenschutz.de

Deine Vorteile - COMPO Schädlings-frei plus AF
  • breites Wirkungsspektrum gegen saugende Insekten, Weiße Fliegen, Schildläuse (Woll- und Schmierläuse), Spinnmilben und Freifressende Schmetterlingsraupen
  • an Zierpflanzen im Zimmer, Büro, Wintergarten, Gewächshaus, auf Balkon u. Terrasse sowie im Garten
  • an Gemüse und Obst im Freiland
  • an frischen Kräutern im Freiland, Gewächshaus und Wintergarten
  • mit Wirkstoffen aus der Natur: Chrysanthemenblütenextrakt und Rapsöl
  • gut pflanzenverträglich
  • anwendungsfertig: speziell für kleinere Pflanzenbestände

COMPO Schädlings-frei plus ist ein anwendungsfertiges, natürliches Insektizid mit einem breiten Wirkungsspektrum gegen saugende Insekten, wie Blattläuse, Thripse, Zikaden, Weiße Fliegen und Schildläuse sowie Spinnmilben. Es ist für die Anwendung an Zierpflanzen, Gemüse, frischen Kräutern, Süß- und Sauerkirsche im Haus, Wintergärten, Freiland, auf Balkon und im Gewächshaus zugelassen.

Die Wirkstoffe des Insektizids Chrysanthemenblütenextrakt und Rapsöl stammen aus der Natur. Zudem ist das Mittel gut pflanzenverträglich. Die behandelten Blätter erhalten einen seidigen Glanz.

COMPO Schädlings-frei plus ist für den ökologischen Landbau geeignet und nicht bienengefährlich. Das anwendungsfertige Spray ist speziell für kleinere Pflanzenbestände abgestimmt.

Anwendungszeit
ganzjährig
Inhalt
500 ml
Sachkundenachweispflichtig
Nein
Artikelnummer
7732763

Anwendung

COMPO Schädlings-frei plus AF ist ein anwendungsfertiges Produkt.

Vor Gebrauch gut schütteln.

Spritze die Pflanzen ab Befallsbeginn bzw. Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen bis zur sichtbaren Benetzung der Blattober- und Unterseite.

Nimm die Spritzungen in den frühen Morgenstunden oder späten Abendstunden vor, da die Wirkung bei niedrigen Temperaturen am besten ist. Bei Sonneneinstrahlung können nach der Anwendung Schäden an den Kulturpflanzen auftreten.

Abtropfende Spritzbrühe kann bei der Anwendung Ölflecken verursachen, daher Untergrund vor der Spritzung abdecken. Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten.

Erfolgskontrolle: Abgetötete Schädlinge bleiben ggf. an den Blättern haften.

Wartezeit bis zur Ernte: Kernobst und Kohlrabi: 3 Tage.

500 ml COMPO Schädlings-frei plus AF sind bei einer Pflanzenhöhe 125 cm ausreichend für 4,2 m². Bei der Anwendung im Kernobst: ausreichend für 10 m² bei 1 m Kronenhöhe.

- Gegen Blattläuse an Kohlrabi und Kernobst: 2 Behandlungen im Abstand von 7 Tagen.
- Gegen Blattläuse, Zikaden, Spinnmilben, Raupen, Käfer- und Blattwespenarten: max. 8 Behandlungen im Abstand von 7 Tagen.
- Gegen Weiße Fliege: Max. 8 Behandlungen im Abstand von 3 Tagen.
- Gegen Schild-, Woll- und Schmierläuse: Max. 8 Behandlungen im Abstand von 14 Tagen.

Sonstiges

Bitte geeignete Schutzkleidung tragen. Beachte bitte dazu die Hinweise im Sicherheitsdatenblatt (Kapitel 8.2).

WirkstoffPS

0,05 g/l Pyrethrum + 8,25 g/l Rapsöl

Zugelassener Name

COMPO Schädlings-frei plus AF

Zugelassene Einsatzgebiete

Insektizid, Akarizid im Gemüsebau, Obstbau, Zierpflanzenbau

Verwenderkategorie

Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.

Hinweise zum Umgang

Pflanzenschutzmittel immer in dicht verschlossener Originalverpackung im abschließbaren Schrank außerhalb der Reichweite von Kindern und Tieren aufbewahren. Der Lagerort sollte gemäßigte Temperaturen haben und sich nicht in der Nähe von Lebens- oder Futtermitteln befinden. Wenn kein Verfallsdatum auf der Packung angegeben ist, garantiert der Hersteller eine Lagerstabilität von zwei Jahren. Bei gelagerten Pflanzenschutzmitteln sollte vor erneuter Verwendung allerdings überprüft werden, ob sie noch zugelassen sind oder die Aufbrauchfrist noch gilt (beim Fachhandel oder auf der BVL-Homepage). Die Anwendung wäre sonst nicht zulässig. Reste älterer Pflanzenschutzmittel sollten entsorgt werden, und zwar über die kommunalen Annahmestellen für Sonderabfall (z. B. Schadstoffmobil). Der Fachhandel ist nicht verpflichtet, Mittel zurückzunehmen. Restmengen der angewendeten Spritzlösungen und auch Reinigungswasser dürfen auf keinen Fall in den Abfluss (z. B. Waschbecken, Toilette) gelangen – auch nicht in verdünnter Form. Restmengen von Spritzlösungen sollen nicht aufgehoben werden. Man kann sie im Verhältnis 1:10 verdünnen und auf den zuvor behandelten Flächen im Garten ausbringen. Restentleerte Packungen und Behälter werden ausgespült. Packungen mit dem „Grünen Punkt" können nach dem Spülen zum Recyclingmüll gegeben werden, ansonsten kommen sie in den Restmüll. Mehr Informationen zur Rechtslage und zu nicht-chemischen Alternativen sind beim BMEL (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft) zu finden: https://www.bmel.de/DE/Home/home_node.html

BVL-Zulassungsnummer

024785-79

externe Artikelnummer

5400877

GTIN

4008398118471


Hersteller (GPSR)

Compo GmbH

Gildenstraße 38

48157
Münster

info@compo.de


CLP-/REACH-Hinweise
Gefahrenhinweise
EUH401: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.