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Gesetzestext

Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen. Warnhinweise und -symbole in der Gebrauchsanweisung beachten. Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.

Angabe zur Bienengefährlichkeit

B4

Anwendungsverbot

Anwendungsverbot auf nicht versiegelten Flächen, die mit Schlacke, Split, Kies und ähnlichen Materialien befestigt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen und Schmutzwasserkanäle besteht. Anwendungsverbot auf oder unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder in Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen-und Schmutzwasserkanäle besteht. Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Mehr Informationen zur Rechtslage zu nicht-chemischen Alternativen sind beim DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.) zu finden: http://www.wasser-und-pflanzenschutz.de

Deine Vorteile - SUBSTRAL Schneckenkorn Limex Ultra
  • schützt Gemüse, Erdbeeren & Zierpflanzen
  • keine Schleimspuren & ohne sichtbaren tote Schnecken
  • schonend für Igel, Vögel etc.
  • nicht bienengefährlich

Substral Schneckenkorn LIMEX ULTRA ist ein hoch effektives anwendungsfertiges Köderprodukt, welches Obst, Gemüse & Zierpflanzen gegen Schadschnecken schützt. Desweitern gibt keine Wartezeit zwischen Anwendung und Ernte.
Der enthaltene Bitterstoff und die Blaufärbung der Körner wirken einer versehentlichen Aufnahme durch Kinder oder Haustiere entgegen.

Substral Schneckenkorn LIMEX ULTRA schont Igel, Vögel, Bienen und andere Nützlinge. Das Mittel enthält den mineralischen Wirkstoff Eisen-III-Phosphat, dieser entspricht den Vorgaben der EU Öko-Verordnung idgF für die ökologische / biologische Produktion.

Bodenlebewesen verwandeln ihn in Eisen und Phosphat und reichern somit den Boden mit diesen Pflanzennährstoffen an. Substral Schneckenkorn wirkt über die Fraßtätigkeit. Nach der Aufnahme der Köder ziehen sich die Schnecken in Verstecke im Boden zurück, wo sie absterben und zersetzt werden.

Anwendungszeit
ganzjährig
Inhalt
2 x 500 g
Sachkundenachweispflichtig
Nein
Artikelnummer
7799447

Anwendung

Zum Schutz vor Schadschnecken rund um die Kulturpflanzen ausstreuen. Die Körner nicht direkt auf die Pflanzen/Blätter streuen, sondern gleichmäßig am Boden ausbringen. Die gesamte Fläche um die zu schützenden Pflanzen behandeln, nicht in Häufchen auslegen.

Die Anwendung erfolgt am effektivsten unter feuchten und milden Bedingungen, also dem Wetter, bei dem die Schadschnecken höchst aktiv sind. Da Nacktschnecken vorwiegend nachtaktiv sind, empfiehlt es sich das Schneckenkorn am Abend auszustreuen. Die getestete Regenbeständigkeit des Mittels beträgt bis zu 10 Tage.

In der Schneckensaison von Frühjahr bis Herbst (März bis September) anwenden sobald erste Schäden an den Pflanzen sichtbar sind. Die Köder gleichmäßig am Boden ausstreuen in einem Abstand von ungefähr 8-10 cm. Nicht in Häufchen auslegen. Nicht auf die Blätter der Pflanzen ausbringen.

Anwendungszeitpunkt: März bis September.
Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen. Sobald erste Schäden an den Pflanzen erkennbar sind. Insgesamt nicht mehr als 4 Anwendungen pro Kultur und Vegetationsperiode/Jahr. Zeitlicher Abstand der Behandlungen mindestens 10 Tage.

Anwendungszeitraum: Von 2. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl entfaltet bis 50% der Blätter verfärbt oder abgefallen.

Wartezeiten:
Gemüsekulturen / Obstkulturen: (F) Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Zierpflanzen: (N) Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung. *Gemüsekulturen: zum Schutz vor Fraßschäden an oberirdischen Pflanzenteilen.

Anwendungsbereich (Haus- und Kleingarten): Gemüsekulturen* (Gemüsebau), Freiland; Obstkulturen (Obstbau), Freiland; Zierpflanzen, (Zierpflanzenbau) Freiland Schadorganismus: Nacktschnecken; Gehäuseschnecken

Aufwandmenge/Anwendungsart: 1 g/m2 oder etwa 40 Körner pro m2 zwischen die Kulturpflanzen/gleichmäßig über den Bestand streuen

Sonstiges

Bitte geeignete Schutzkleidung tragen. Beachte bitte dazu die Hinweise im Sicherheitsdatenblatt (Kapitel 8.2).

WirkstoffPS

30 g/kg Eisen-III-Phosphat

Zugelassener Name

Substral Schneckenkorn Limex Ultra

Zugelassene Einsatzgebiete

Molluskizid im Gemüsebau, Obstbau, Zierpflanzenbau

Verwenderkategorie

Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.

Hinweise zum Umgang

Pflanzenschutzmittel immer in dicht verschlossener Originalverpackung im abschließbaren Schrank außerhalb der Reichweite von Kindern und Tieren aufbewahren. Der Lagerort sollte gemäßigte Temperaturen haben und sich nicht in der Nähe von Lebens- oder Futtermitteln befinden. Wenn kein Verfallsdatum auf der Packung angegeben ist, garantiert der Hersteller eine Lagerstabilität von zwei Jahren. Bei gelagerten Pflanzenschutzmitteln sollte vor erneuter Verwendung allerdings überprüft werden, ob sie noch zugelassen sind oder die Aufbrauchfrist noch gilt (beim Fachhandel oder auf der BVL-Homepage). Die Anwendung wäre sonst nicht zulässig. Reste älterer Pflanzenschutzmittel sollten entsorgt werden, und zwar über die kommunalen Annahmestellen für Sonderabfall (z. B. Schadstoffmobil). Der Fachhandel ist nicht verpflichtet, Mittel zurückzunehmen. Restmengen der angewendeten Spritzlösungen und auch Reinigungswasser dürfen auf keinen Fall in den Abfluss (z. B. Waschbecken, Toilette) gelangen – auch nicht in verdünnter Form. Restmengen von Spritzlösungen sollen nicht aufgehoben werden. Man kann sie im Verhältnis 1:10 verdünnen und auf den zuvor behandelten Flächen im Garten ausbringen. Restentleerte Packungen und Behälter werden ausgespült. Packungen mit dem „Grünen Punkt" können nach dem Spülen zum Recyclingmüll gegeben werden, ansonsten kommen sie in den Restmüll. Mehr Informationen zur Rechtslage und zu nicht-chemischen Alternativen sind beim BMEL (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft) zu finden: https://www.bmel.de/DE/Home/home_node.html

BVL-Zulassungsnummer

00A905-60

externe Artikelnummer

452313269

GTIN

4062700233047


Hersteller (GPSR)

Evergreen Garden Care Deutschland GmbH
Wilhelm-Theodor-Roemheld-Straße 30
55130 Mainz
info@evergreengarden.com

CLP-/REACH-Hinweise
Gefahrenhinweise
EUH401: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.