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Gesetzestext

Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen. Warnhinweise und -symbole in der Gebrauchsanweisung beachten. Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.

Angabe zur Bienengefährlichkeit

B4

Anwendungsverbot

Anwendungsverbot auf nicht versiegelten Flächen, die mit Schlacke, Split, Kies und ähnlichen Materialien befestigt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen und Schmutzwasserkanäle besteht. Anwendungsverbot auf oder unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder in Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen-und Schmutzwasserkanäle besteht. Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Mehr Informationen zur Rechtslage zu nicht-chemischen Alternativen sind beim DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.) zu finden: http://www.wasser-und-pflanzenschutz.de

Deine Vorteile - SUBSTRAL Pilzspray Saprol N
  • Anwendungsfertiges Pilzmittel
  • Natürlicher Wirkstoff
  • Einfache Handhabung

Substral Pilzfrei Saprol N ist ein wirksames Fungizid zur Bekämpfung von Echten Mehltau und Schorf. In Deutschland zudem gegen Fliegenschmutzkrankheit zugelassen.

Dieses anwendungsfertige Pilzmittel fördert gesündere Pflanzen und ist ideal für Gemüse-, Obst- und Zierpflanzen im Haus und Garten. Es bietet eine vorbeugende, heilende und schützende Wirkung gegen Blatt- und Fruchtpilze. Mit einem natürlichen Wirkstoff und ohne synthetische Inhaltsstoffe ist es nicht bienengefährlich und unterstützt die Gesundheit der Pflanzen nachhaltig.

Anwendungszeit
März bis Oktober
Inhalt
800 ml
Sachkundenachweispflichtig
Nein
Artikelnummer
7728226

Anwendung

Anwendungsgebiete und -bereiche:
- Gemüsebau (Freiland und Gewächshaus): Anwendungsgebiete umfassen Hülsengemüse, Gurken, Kürbisgewächse, Zucchini, Tomaten sowie Jungpflanzenanzucht von Blumenkohl, Kopfkohl und Kohlrabi.
- Obstbau (Freiland und Gewächshaus): Apfel, Beerenobst (z. B. Johannisbeeren, Himbeeren), Erdbeeren.
- Hopfenbau (Freiland): Anwendung gegen Echten Mehltau auf Hopfen.
- Weinbau (Freiland): Anwendung gegen Echten Mehltau auf Weinreben.
- Zierpflanzenbau (Freiland): Anwendung gegen Echten Mehltau auf Rosen und anderen Zierpflanzen.

Anwendungshinweise:

Vorbereitung: Den Behälter vor Gebrauch gut schütteln.
Anwendung: Spritze das Mittel gleichmäßig auf die befallenen Pflanzen. Achte auf die korrekte Dosierung, abhängig vom Kulturstadium und der Kulturhöhe:
- Für Pflanzen bis 50 cm Höhe: 30 ml/m².
- Für Pflanzen zwischen 50-125 cm Höhe: 45 ml/m².
- Für Pflanzen über 125 cm Höhe: 60 ml/m².
Häufigkeit der Anwendung: Maximal 6 Anwendungen pro Jahr für die meisten Kulturen (Ausnahmen: Tomaten, Auberginen, Gemüsepaprika, Gurken).
Abstand zwischen den Anwendungen: Mindestens 7 Tage.

Wartezeit:
Die Wartezeit beträgt 1 Tag für alle Kulturen, außer für Rosen, bei denen keine Wartezeit festgelegt ist.

Wichtige Hinweise:
Pflanzenverträglichkeit: Vor der Anwendung in großen Beständen empfehlen wir eine Probebehandlung einzelner Pflanzen.
Temperatur und Sonneneinstrahlung: Nicht bei direkter Sonneneinstrahlung oder bei Temperaturen über 25°C anwenden.
Schutz von Nützlingen: SAPROL N ist schädlich für Nützlinge wie Raubmilben (Typhlodromus pyri). Beachte dies besonders im Hopfen-, Obst- und Weinbau.
Schutz vor Abdrift: Stelle sicher, dass keine Abdrift auf benachbarte Oberflächengewässer erfolgt.
Resistenzmanagement: Um die Entwicklung von Resistenzen zu verhindern, verwende das Mittel im Wechsel mit anderen Pflanzenschutzmitteln aus unterschiedlichen Wirkstoffgruppen.
Verantwortung des Anwenders: SAPROL N kann unter bestimmten Bedingungen Schäden an der Kultur verursachen. Die Verträglichkeit sollte vor der Anwendung überprüft werden.

SAPROL N sollte gemäß den örtlichen Vorschriften und unter Beachtung der empfohlenen Dosierungen angewendet werden.

Sonstiges

Bitte geeignete Schutzkleidung tragen. Beachte bitte dazu die Hinweise im Sicherheitsdatenblatt (Kapitel 8.2).

WirkstoffPS

4,25 g/l Kaliumhydrogencarbonat

Zugelassener Name

Pilzspray SAPROL N

Zugelassene Einsatzgebiete

Fungizid im Gemüsebau, Hopfenbau, Obstbau, Weinbau, Zierpflanzenbau

Verwenderkategorie

Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.

Hinweise zum Umgang

Pflanzenschutzmittel immer in dicht verschlossener Originalverpackung im abschließbaren Schrank außerhalb der Reichweite von Kindern und Tieren aufbewahren. Der Lagerort sollte gemäßigte Temperaturen haben und sich nicht in der Nähe von Lebens- oder Futtermitteln befinden. Wenn kein Verfallsdatum auf der Packung angegeben ist, garantiert der Hersteller eine Lagerstabilität von zwei Jahren. Bei gelagerten Pflanzenschutzmitteln sollte vor erneuter Verwendung allerdings überprüft werden, ob sie noch zugelassen sind oder die Aufbrauchfrist noch gilt (beim Fachhandel oder auf der BVL-Homepage). Die Anwendung wäre sonst nicht zulässig. Reste älterer Pflanzenschutzmittel sollten entsorgt werden, und zwar über die kommunalen Annahmestellen für Sonderabfall (z. B. Schadstoffmobil). Der Fachhandel ist nicht verpflichtet, Mittel zurückzunehmen. Restmengen der angewendeten Spritzlösungen und auch Reinigungswasser dürfen auf keinen Fall in den Abfluss (z. B. Waschbecken, Toilette) gelangen – auch nicht in verdünnter Form. Restmengen von Spritzlösungen sollen nicht aufgehoben werden. Man kann sie im Verhältnis 1:10 verdünnen und auf den zuvor behandelten Flächen im Garten ausbringen. Restentleerte Packungen und Behälter werden ausgespült. Packungen mit dem „Grünen Punkt" können nach dem Spülen zum Recyclingmüll gegeben werden, ansonsten kommen sie in den Restmüll. Mehr Informationen zur Rechtslage und zu nicht-chemischen Alternativen sind beim BMEL (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft) zu finden: https://www.bmel.de/DE/Home/home_node.html

BVL-Zulassungsnummer

02A325-63

externe Artikelnummer

450898843


Hersteller (GPSR)

Evergreen Garden Care Deutschland GmbH
Wilhelm-Theodor-Roemheld-Straße 30
55130 Mainz
info@evergreengarden.com

CLP-/REACH-Hinweise
Gefahrenhinweise
EUH401: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.