SUBSTRAL Naturen Zünsler & Raupenfrei XenTari
Insektizid im Forst, Gemüsebau, Obstbau, Weinbau, Zierpflanzenbau
Angaben gemäß EU‑Produktsicherheitsverordnung13,99 €
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Gesetzestext
Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen. Warnhinweise und -symbole in der Gebrauchsanweisung beachten. Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.
Angabe zur Bienengefährlichkeit
B4
Anwendungsverbot
Anwendungsverbot auf nicht versiegelten Flächen, die mit Schlacke, Split, Kies und ähnlichen Materialien befestigt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen und Schmutzwasserkanäle besteht. Anwendungsverbot auf oder unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder in Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen-und Schmutzwasserkanäle besteht. Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Mehr Informationen zur Rechtslage zu nicht-chemischen Alternativen sind beim DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.) zu finden: http://www.wasser-und-pflanzenschutz.de
Anwendungszeit
Inhalt
Sachkundenachweispflichtig
Substral Naturen Zünsler und Raupenfrei XenTari ist ein Insektizid zur biologischen Bekämpfung von schädigenden, freifressenden Schmetterlingsraupen im Obst-, Wein- und Gemüseanbau. Freifressende Raupen bedeutet, dass die Raupen sich auf der Oberfläche der Pflanzen frei bewegen und nicht innerhalb der Pflanzenteile leben. Sie fressen z.B. die Blätter, Stiele und/oder Früchte. Es wirkt gezielt gegen verschiedene Schadraupen von Schmetterlingen, wie z.B. Buchsbaumzünsler, Kohlweißlinge, Frostspanner oder Eulenfalter, die große Schäden auf den Gartenpflanzen hinterlassen können.
- Zum Spritzen
- Wirksames biologisches Präparat gegen freifressende Schmetterlingsraupen an Kernobst
- Wirksames biologisches Präparat gegen freifressende Schmetterlingsarten und Eulenarten an Kohlgemüse
- nicht bienengefährlich
Anwendung
1 g in 1 l Wasser.
Genaue Angaben zur Anwendung sind der Verpackung zu entnehmen.
Tipps zur Anwendung: Der beste Behandlungserfolg wird erzielt, wenn die frühen Insektenstadien (junge Raupen/Larven) getroffen werden. Eine Prise Zucker verbessert die Aufnahme und Wirksamkeit. Wichtig ist eine vollständige Benetzung der Raupen bzw. der Blattmasse mit der Spritzbrühe. Die Spitzbrühe gleichmäßig auf den Pflanzen und auch auf den Blattunterseiten verteilen.
Immer nur soviel Spritzbrühe ansetzen wie zur Behandlung notwendig ist und noch am selben Tag ausbringen. Keine Anwendung bei hoher Regenwahrscheinlichkeit, bei praller Sonne oder Temperaturen über 25°C.
Sonstiges
Bitte geeignete Schutzkleidung tragen. Beachte bitte dazu die Hinweise im Sicherheitsdatenblatt (Kapitel 8.2).
WirkstoffPS
540 g/kg Bacillus thuringiensis aiz.
Zugelassener Name
Zünsler & Raupenfrei Xentari
Zugelassene Einsatzgebiete
Insektizid im Forst, Gemüsebau, Obstbau, Weinbau, Zierpflanzenbau
Verwenderkategorie
Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.
Hinweise zum Umgang
Pflanzenschutzmittel immer in dicht verschlossener Originalverpackung im abschließbaren Schrank außerhalb der Reichweite von Kindern und Tieren aufbewahren. Der Lagerort sollte gemäßigte Temperaturen haben und sich nicht in der Nähe von Lebens- oder Futtermitteln befinden. Wenn kein Verfallsdatum auf der Packung angegeben ist, garantiert der Hersteller eine Lagerstabilität von zwei Jahren. Bei gelagerten Pflanzenschutzmitteln sollte vor erneuter Verwendung allerdings überprüft werden, ob sie noch zugelassen sind oder die Aufbrauchfrist noch gilt (beim Fachhandel oder auf der BVL-Homepage). Die Anwendung wäre sonst nicht zulässig. Reste älterer Pflanzenschutzmittel sollten entsorgt werden, und zwar über die kommunalen Annahmestellen für Sonderabfall (z. B. Schadstoffmobil). Der Fachhandel ist nicht verpflichtet, Mittel zurückzunehmen. Restmengen der angewendeten Spritzlösungen und auch Reinigungswasser dürfen auf keinen Fall in den Abfluss (z. B. Waschbecken, Toilette) gelangen – auch nicht in verdünnter Form. Restmengen von Spritzlösungen sollen nicht aufgehoben werden. Man kann sie im Verhältnis 1:10 verdünnen und auf den zuvor behandelten Flächen im Garten ausbringen. Restentleerte Packungen und Behälter werden ausgespült. Packungen mit dem „Grünen Punkt" können nach dem Spülen zum Recyclingmüll gegeben werden, ansonsten kommen sie in den Restmüll. Mehr Informationen zur Rechtslage und zu nicht-chemischen Alternativen sind beim BMEL (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft) zu finden: https://www.bmel.de/DE/Home/home_node.html
BVL-Zulassungsnummer
024426-61
externe Artikelnummer
5400882
GTIN
4062700832677
Hersteller (GPSR)
Evergreen Garden Care Deutschland GmbH
Wilhelm-Theodor-Roemheld-Straße 30
55130 Mainz
info@evergreengarden.com