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Gesetzestext

Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen. Warnhinweise und -symbole in der Gebrauchsanweisung beachten. Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.

Angabe zur Bienengefährlichkeit

B4

Anwendungsverbot

Anwendungsverbot auf nicht versiegelten Flächen, die mit Schlacke, Split, Kies und ähnlichen Materialien befestigt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen und Schmutzwasserkanäle besteht. Anwendungsverbot auf oder unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder in Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen-und Schmutzwasserkanäle besteht. Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Mehr Informationen zur Rechtslage zu nicht-chemischen Alternativen sind beim DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.) zu finden: http://www.wasser-und-pflanzenschutz.de

Deine Vorteile - SUBSTRAL Naturen Netzschwefel Mehltau-Pilzfrei
  • Zur Spritzbehandlung nach Lösen in Wasser
  • Kontaktwirkung geg. Echte Mehltaupilze an Erbse, Gurke, Wurzel- + Knollengemüse, Wein u Zierpflanzen
  • In praktischen Portionssäckchen
  • Nützlingsschonend
  • Nicht bienengefährlich
  • Für den ökologischen Landbau geeignet

Substral Naturen Netzschwefel Mehltau-Pilzfrei ist ein Kontaktfungizid für die Verwendung im Haus und Kleingartenbereich auf der Basis von Schwefel zur Anwendung gegen Pilzerkrankungen im Gemüse- und Zierpflanzenbau. Das Mittel möglichst bei Befallsbeginn bzw. beim Sichtbarwerden der ersten Symptome einsetzen. Anwendung durch nichtberufliche Anwender zulässig. Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete u. -bestimmungen: • Weinreben: Echter Mehltau • Stachelbeere: Amerikan. Mehltau • Erbsen: Echter Mehltau • Gurke: Echter Mehltau • Zierpflanzen: Echter Mehltau • Wurzel- & Knollengemüse: Echter Mehltau Der Wirkstoff entspricht der EG-Öko-Basisverordnung VO (EG) Nr. EG 834/2007 über die ökologische/ biologische Produktion. Er wird seit vielen Jahren erfolgreich im biologischen Landbau eingesetzt.

Anwendungszeit
März bis September
Inhalt
6 x 10 g
Sachkundenachweispflichtig
Nein
Artikelnummer
7729034

Anwendung

Für die Dosierung bitte Angaben aus dem Produktdatenblatt beachten!

Sonstiges

Bitte geeignete Schutzkleidung tragen. Beachte bitte dazu die Hinweise im Sicherheitsdatenblatt (Kapitel 8.2).

WirkstoffPS

800 g/kg Schwefel (S)

Zugelassener Name

THIOVIT JET

Zugelassene Einsatzgebiete

Fungizid, Akarizid im Ackerbau, Forst, Gemüsebau, Hopfenbau, Obstbau, Weinbau, Zierpflanzenbau

Verwenderkategorie

Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.

Hinweise zum Umgang

Pflanzenschutzmittel immer in dicht verschlossener Originalverpackung im abschließbaren Schrank außerhalb der Reichweite von Kindern und Tieren aufbewahren. Der Lagerort sollte gemäßigte Temperaturen haben und sich nicht in der Nähe von Lebens- oder Futtermitteln befinden. Wenn kein Verfallsdatum auf der Packung angegeben ist, garantiert der Hersteller eine Lagerstabilität von zwei Jahren. Bei gelagerten Pflanzenschutzmitteln sollte vor erneuter Verwendung allerdings überprüft werden, ob sie noch zugelassen sind oder die Aufbrauchfrist noch gilt (beim Fachhandel oder auf der BVL-Homepage). Die Anwendung wäre sonst nicht zulässig. Reste älterer Pflanzenschutzmittel sollten entsorgt werden, und zwar über die kommunalen Annahmestellen für Sonderabfall (z. B. Schadstoffmobil). Der Fachhandel ist nicht verpflichtet, Mittel zurückzunehmen. Restmengen der angewendeten Spritzlösungen und auch Reinigungswasser dürfen auf keinen Fall in den Abfluss (z. B. Waschbecken, Toilette) gelangen – auch nicht in verdünnter Form. Restmengen von Spritzlösungen sollen nicht aufgehoben werden. Man kann sie im Verhältnis 1:10 verdünnen und auf den zuvor behandelten Flächen im Garten ausbringen. Restentleerte Packungen und Behälter werden ausgespült. Packungen mit dem „Grünen Punkt" können nach dem Spülen zum Recyclingmüll gegeben werden, ansonsten kommen sie in den Restmüll. Mehr Informationen zur Rechtslage und zu nicht-chemischen Alternativen sind beim BMEL (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft) zu finden: https://www.bmel.de/DE/Home/home_node.html

BVL-Zulassungsnummer

050498-00

externe Artikelnummer

5200766

GTIN

4062700830345


Hersteller (GPSR)

Evergreen Garden Care Deutschland GmbH
Wilhelm-Theodor-Roemheld-Straße 30
55130 Mainz
info@evergreengarden.com

CLP-/REACH-Hinweise
Gefahrenhinweise
EUH066: Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.
EUH401: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.