SUBSTRAL Naturen Netzschwefel Mehltau-Pilzfrei
Fungizid, Akarizid im Ackerbau, Forst, Gemüsebau, Hopfenbau, Obstbau, Weinbau, Zierpflanzenbau
Angaben gemäß EU‑Produktsicherheitsverordnung9,99 €
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Gesetzestext
Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen. Warnhinweise und -symbole in der Gebrauchsanweisung beachten. Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.
Angabe zur Bienengefährlichkeit
B4
Anwendungsverbot
Anwendungsverbot auf nicht versiegelten Flächen, die mit Schlacke, Split, Kies und ähnlichen Materialien befestigt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen und Schmutzwasserkanäle besteht. Anwendungsverbot auf oder unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder in Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen-und Schmutzwasserkanäle besteht. Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Mehr Informationen zur Rechtslage zu nicht-chemischen Alternativen sind beim DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.) zu finden: http://www.wasser-und-pflanzenschutz.de
Anwendungszeit
Inhalt
Sachkundenachweispflichtig
Substral Naturen Netzschwefel Mehltau-Pilzfrei ist ein Kontaktfungizid für die Verwendung im Haus und Kleingartenbereich auf der Basis von Schwefel zur Anwendung gegen Pilzerkrankungen im Gemüse- und Zierpflanzenbau. Das Mittel möglichst bei Befallsbeginn bzw. beim Sichtbarwerden der ersten Symptome einsetzen. Anwendung durch nichtberufliche Anwender zulässig. Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete u. -bestimmungen: • Weinreben: Echter Mehltau • Stachelbeere: Amerikan. Mehltau • Erbsen: Echter Mehltau • Gurke: Echter Mehltau • Zierpflanzen: Echter Mehltau • Wurzel- & Knollengemüse: Echter Mehltau Der Wirkstoff entspricht der EG-Öko-Basisverordnung VO (EG) Nr. EG 834/2007 über die ökologische/ biologische Produktion. Er wird seit vielen Jahren erfolgreich im biologischen Landbau eingesetzt.
- Nützlingsschonend
- Nicht bienengefährlich
- Für den ökologischen Landbau geeignet
Anwendung
Für die Dosierung bitte Angaben aus dem Produktdatenblatt beachten!
Sonstiges
Bitte geeignete Schutzkleidung tragen. Beachte bitte dazu die Hinweise im Sicherheitsdatenblatt (Kapitel 8.2).
WirkstoffPS
800 g/kg Schwefel (S)
Zugelassener Name
THIOVIT JET
Zugelassene Einsatzgebiete
Fungizid, Akarizid im Ackerbau, Forst, Gemüsebau, Hopfenbau, Obstbau, Weinbau, Zierpflanzenbau
Verwenderkategorie
Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.
Hinweise zum Umgang
Pflanzenschutzmittel immer in dicht verschlossener Originalverpackung im abschließbaren Schrank außerhalb der Reichweite von Kindern und Tieren aufbewahren. Der Lagerort sollte gemäßigte Temperaturen haben und sich nicht in der Nähe von Lebens- oder Futtermitteln befinden. Wenn kein Verfallsdatum auf der Packung angegeben ist, garantiert der Hersteller eine Lagerstabilität von zwei Jahren. Bei gelagerten Pflanzenschutzmitteln sollte vor erneuter Verwendung allerdings überprüft werden, ob sie noch zugelassen sind oder die Aufbrauchfrist noch gilt (beim Fachhandel oder auf der BVL-Homepage). Die Anwendung wäre sonst nicht zulässig. Reste älterer Pflanzenschutzmittel sollten entsorgt werden, und zwar über die kommunalen Annahmestellen für Sonderabfall (z. B. Schadstoffmobil). Der Fachhandel ist nicht verpflichtet, Mittel zurückzunehmen. Restmengen der angewendeten Spritzlösungen und auch Reinigungswasser dürfen auf keinen Fall in den Abfluss (z. B. Waschbecken, Toilette) gelangen – auch nicht in verdünnter Form. Restmengen von Spritzlösungen sollen nicht aufgehoben werden. Man kann sie im Verhältnis 1:10 verdünnen und auf den zuvor behandelten Flächen im Garten ausbringen. Restentleerte Packungen und Behälter werden ausgespült. Packungen mit dem „Grünen Punkt" können nach dem Spülen zum Recyclingmüll gegeben werden, ansonsten kommen sie in den Restmüll. Mehr Informationen zur Rechtslage und zu nicht-chemischen Alternativen sind beim BMEL (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft) zu finden: https://www.bmel.de/DE/Home/home_node.html
BVL-Zulassungsnummer
050498-00
externe Artikelnummer
5200766
GTIN
4062700830345
Hersteller (GPSR)
Evergreen Garden Care Deutschland GmbH
Wilhelm-Theodor-Roemheld-Straße 30
55130 Mainz
info@evergreengarden.com