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Gesetzestext

Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen. Warnhinweise und -symbole in der Gebrauchsanweisung beachten. Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.

Angabe zur Bienengefährlichkeit

B4

Anwendungsverbot

Anwendungsverbot auf nicht versiegelten Flächen, die mit Schlacke, Split, Kies und ähnlichen Materialien befestigt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen und Schmutzwasserkanäle besteht. Anwendungsverbot auf oder unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder in Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen-und Schmutzwasserkanäle besteht. Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Mehr Informationen zur Rechtslage zu nicht-chemischen Alternativen sind beim DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.) zu finden: http://www.wasser-und-pflanzenschutz.de

Deine Vorteile - Solabiol Zünsler- & Raupenfrei
  • Sofortiger Fraßstopp
  • Anwendung in so gut wie allen Freilandkulturen
  • Für den ökologischen Landbau geeignet

Solabiol Zünsler- & Raupenfrei mit Bacillus thuringiensis ist die ideale Lösung gegen den gefürchteten Buchsbaumzünsler. Das biologische Mittel ist hervorragend geeignet für die Anwendung gegen Buchsbaumzünslerlarven, aber auch gegen andere Raupen an Zierpflanzen, Gemüse und Obst (Steinobst und Kernobst). Die Flüssigformulierung trägt zur genauen Dosierbarkeit und zur leichten Handhabung bei.

Anwendungszeit
April bis Oktober
Inhalt
15 ml
Sachkundenachweispflichtig
Nein
Artikelnummer
7731355

Anwendung

- biologisches Pflanzenschutzmittel mit Bacillus thuringiensis, für den Einsatz im ökologischen Landbau geeignet und nützlingsschonend.

- hervorragend geeignet und hoch wirksam für die Anwendung gegen den Buchsbaumzünsler sowie gegen weitere Raupen wie den Frostspanner und den Kohlweißling. Vielseitig einsetzbar an Zierpflanzen wie Buchsbaum, Gemüse und Obst.

- sorgt für einen sofortigen Fraßstopp durch schädliche Raupen und Zünsler.

- die Flüssigformulierung erlaubt eine genaue und schnelle Dosierung sowie eine leichte Anwedung im Garten.

- Zur Buchsbaumpflege ideal in Kombination mit der Solabiol Buchsbaumzünsler Falle. Sobald Ihnen ein Zünslerbefall angezeigt wird, kennen Sie den perfekten Zeitpunkt für die Behandlung mit Solabiol Zünsler- und Raupenfrei.

Zur Vermeidung von Resistenzen raten wir den Wirkstoff in jeder Saison zu wechseln (Resistenzmanagement).

ANWENDUNG & DOSIERUNG:
Spritzanwendung: 1 ml in 1 l Wasser pro 10 m²
Wartezeit: Zierpflanzen: keine

Sonstiges

Bitte geeignete Schutzkleidung tragen. Beachte bitte dazu die Hinweise im Sicherheitsdatenblatt (Kapitel 8.2).

WirkstoffPS

33,2 g/l Bacillus thuringiensis subsp. kurstaki

Zugelassener Name

Zünsler- & Raupenfrei

Zugelassene Einsatzgebiete

Insektizid im Ackerbau, Gemüsebau, Obstbau, Weinbau, Zierpflanzenbau

Verwenderkategorie

Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.

Hinweise zum Umgang

Pflanzenschutzmittel immer in dicht verschlossener Originalverpackung im abschließbaren Schrank außerhalb der Reichweite von Kindern und Tieren aufbewahren. Der Lagerort sollte gemäßigte Temperaturen haben und sich nicht in der Nähe von Lebens- oder Futtermitteln befinden. Wenn kein Verfallsdatum auf der Packung angegeben ist, garantiert der Hersteller eine Lagerstabilität von zwei Jahren. Bei gelagerten Pflanzenschutzmitteln sollte vor erneuter Verwendung allerdings überprüft werden, ob sie noch zugelassen sind oder die Aufbrauchfrist noch gilt (beim Fachhandel oder auf der BVL-Homepage). Die Anwendung wäre sonst nicht zulässig. Reste älterer Pflanzenschutzmittel sollten entsorgt werden, und zwar über die kommunalen Annahmestellen für Sonderabfall (z. B. Schadstoffmobil). Der Fachhandel ist nicht verpflichtet, Mittel zurückzunehmen. Restmengen der angewendeten Spritzlösungen und auch Reinigungswasser dürfen auf keinen Fall in den Abfluss (z. B. Waschbecken, Toilette) gelangen – auch nicht in verdünnter Form. Restmengen von Spritzlösungen sollen nicht aufgehoben werden. Man kann sie im Verhältnis 1:10 verdünnen und auf den zuvor behandelten Flächen im Garten ausbringen. Restentleerte Packungen und Behälter werden ausgespült. Packungen mit dem „Grünen Punkt" können nach dem Spülen zum Recyclingmüll gegeben werden, ansonsten kommen sie in den Restmüll. Mehr Informationen zur Rechtslage und zu nicht-chemischen Alternativen sind beim BMEL (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft) zu finden: https://www.bmel.de/DE/Home/home_node.html

BVL-Zulassungsnummer

024080-63

externe Artikelnummer

5401002

GTIN

3664715024743


Hersteller (GPSR)

SBM Liefe Science GmbH
Raiffeisenstraße 15A
40764 Langenfeld
de.info@sbm-company.com

CLP-/REACH-Hinweise
Symbole
Ausrufezeichen: Gesundheitsgefahr GHS07 - Ausrufezeichen: Gesundheitsgefahr
Gefahrenhinweise
EUH208: Enthält . Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH401: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
H412: Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.