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Gesetzestext

Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen. Warnhinweise und -symbole in der Gebrauchsanweisung beachten. Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.

Angabe zur Bienengefährlichkeit

B4

Anwendungsverbot

Anwendungsverbot auf nicht versiegelten Flächen, die mit Schlacke, Split, Kies und ähnlichen Materialien befestigt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen und Schmutzwasserkanäle besteht. Anwendungsverbot auf oder unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder in Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen-und Schmutzwasserkanäle besteht. Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Mehr Informationen zur Rechtslage zu nicht-chemischen Alternativen sind beim DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.) zu finden: http://www.wasser-und-pflanzenschutz.de

Deine Vorteile - Solabiol Universal-Pilzfrei
  • Gute Langzeitwirkung
  • Fördert kräftigen Wuchs und grünere Blätter
  • Kurze Wartezeiten
  • Breite Zulassung in zahlreichen Gemüse- und Zierpflanzenkulturen

Solabiol Universal-Pilzfrei - wirkt vorbeugend und heilend. Wirksam gegen viele wichtige Pilzkrankheiten an Zierpflanzen und Gemüse, wie Echter Mehltau und Falscher Mehltau, Kraut- und Braunfäule oder Rostpilzen wie Rost an Rosen. Die Anwendung von Solabiol Universal-Pilzfrei fördert zudem kräftigen Wuchs und grünere Blätter.

Anwendungszeit
März bis September
Inhalt
15 ml
Sachkundenachweispflichtig
Nein
Artikelnummer
7728327

Anwendung

- wirkt zuverlässig gegen alle wichtigen Pilzkrankheiten wie Echter und Falscher Mehltau, Krautfäule, Braunfäule und Rost.
- vielfältig einsetzbar sowohl an Zierpflanzen wie Rosen und Buchsbaum als auch an Gemüse wie Tomaten, Gurken, Kartoffeln, Kohl, Salaten und vielen mehr.
- der Wirkstoff ist zu 100% von der Natur inspiriert und wurde vom Kieferzapfenrübling abgeschaut. Dieser schützt sich in der Natur selbständig gegen andere Pilze in seiner Nähe. Und so auch Solabiol Universal-Pilzfrei: es heilt bereits befallene Pflanzen und fördert zudem kräftigen Wuchs und grünere Blätter.
- verteilt sich nach der Anwendung schnell in den Blättern und wirkt von innen heraus. So sind Ihre Pflanzen nicht nur schnell wieder gesund, sondern auch langanhaltend geschützt.
- nicht bienengefährlich – dank des aus der Natur inspirierten Wirkstoffs besteht keine Bienengefährlichkeit (B4)

Spritzanwendung: 0,8 ml pro Liter Wasser

Wartezeit:
Tomaten, Gurken, Zucchini: 3 Tage
Kartoffeln: 7 Tage
Blumenkohl: 10 Tage
Brokkoli, Blatt- & Kopfkohl, Rosenkohl, Salat, Möhre: 14 Tage

Sonstiges

Bitte geeignete Schutzkleidung tragen. Beachte bitte dazu die Hinweise im Sicherheitsdatenblatt (Kapitel 8.2).

WirkstoffPS

250 g/l Azoxystrobin

Zugelassener Name

Universal-Pilzfrei

Zugelassene Einsatzgebiete

Fungizid im Ackerbau, Gemüsebau, Hopfenbau, Obstbau, Zierpflanzenbau

Verwenderkategorie

Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.

Hinweise zum Umgang

Pflanzenschutzmittel immer in dicht verschlossener Originalverpackung im abschließbaren Schrank außerhalb der Reichweite von Kindern und Tieren aufbewahren. Der Lagerort sollte gemäßigte Temperaturen haben und sich nicht in der Nähe von Lebens- oder Futtermitteln befinden. Wenn kein Verfallsdatum auf der Packung angegeben ist, garantiert der Hersteller eine Lagerstabilität von zwei Jahren. Bei gelagerten Pflanzenschutzmitteln sollte vor erneuter Verwendung allerdings überprüft werden, ob sie noch zugelassen sind oder die Aufbrauchfrist noch gilt (beim Fachhandel oder auf der BVL-Homepage). Die Anwendung wäre sonst nicht zulässig. Reste älterer Pflanzenschutzmittel sollten entsorgt werden, und zwar über die kommunalen Annahmestellen für Sonderabfall (z. B. Schadstoffmobil). Der Fachhandel ist nicht verpflichtet, Mittel zurückzunehmen. Restmengen der angewendeten Spritzlösungen und auch Reinigungswasser dürfen auf keinen Fall in den Abfluss (z. B. Waschbecken, Toilette) gelangen – auch nicht in verdünnter Form. Restmengen von Spritzlösungen sollen nicht aufgehoben werden. Man kann sie im Verhältnis 1:10 verdünnen und auf den zuvor behandelten Flächen im Garten ausbringen. Restentleerte Packungen und Behälter werden ausgespült. Packungen mit dem „Grünen Punkt" können nach dem Spülen zum Recyclingmüll gegeben werden, ansonsten kommen sie in den Restmüll. Mehr Informationen zur Rechtslage und zu nicht-chemischen Alternativen sind beim BMEL (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft) zu finden: https://www.bmel.de/DE/Home/home_node.html

BVL-Zulassungsnummer

034560-80

externe Artikelnummer

450911644

GTIN

3664715031338


Hersteller (GPSR)

SBM Liefe Science GmbH
Raiffeisenstraße 15A
40764 Langenfeld
de.info@sbm-company.com

CLP-/REACH-Hinweise
Symbole
Ausrufezeichen: Gesundheitsgefahr GHS07 - Ausrufezeichen: Gesundheitsgefahr
Umwelt: Umweltgefährlich GHS09 - Umwelt: Umweltgefährlich
Signalwort
Achtung!
Gefahrenhinweise
EUH208: Enthält . Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH401: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
H332: Gesundheitsschädlich bei Einatmen.
H410: Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.