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Gesetzestext

Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen. Warnhinweise und -symbole in der Gebrauchsanweisung beachten. Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.

Angabe zur Bienengefährlichkeit

B4

Anwendungsverbot

Anwendungsverbot auf nicht versiegelten Flächen, die mit Schlacke, Split, Kies und ähnlichen Materialien befestigt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen und Schmutzwasserkanäle besteht. Anwendungsverbot auf oder unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder in Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen-und Schmutzwasserkanäle besteht. Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Mehr Informationen zur Rechtslage zu nicht-chemischen Alternativen sind beim DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.) zu finden: http://www.wasser-und-pflanzenschutz.de

Deine Vorteile - Solabiol Bio Spinnmilben- & Schädlingsfrei
  • Mit naturidentischem Wirkstoff
  • Sofortwirkung
  • Erfasst Eier, Larven und erwachsene Schädlinge

Gegen saugende Insekten wie Blattläuse, Schildläuse, Weiße Fliege und Woll- und Schmierläuse, sowie Spinnmilben und beißende Insekten an Zierpflanzen und Gemüse. Sehr gut pflanzenverträglich und sorgt zusätzlich auf behandelten Blättern für einen seidigen Glanz. Kurze Wartezeiten bis zur Ernte. Dank naturidentischem Wirkstoff auch für den ökologischen Landbau zugelassen (gemäß EG-Öko-Basisverordnung (EG) Nr. 834/2007).

Anwendungszeit
April bis September
Inhalt
250 ml
Sachkundenachweispflichtig
Nein
Artikelnummer
7731700

Anwendung

Vor Gebrauch gut schütteln.

Bio Spinnmilben- & Schädlingsfrei wird in Wasser verdünnt und gleichmäßig auf die Pflanzen gesprüht. Optimale Wirkung, wenn die Pflanzen gründlich – auch die Blattunterseiten – tropfnass gespritzt werden.

Anwendung bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen. Spritzungen bei Blattläusen, anderen saugenden Insekten und Spinnmilben frühestens nach 7 Tagen, bei Wollläusen und Schildlausarten nach 14 Tagen wiederholen. Max.

Zahl der Anwendungen: Gemüse: 2, Zierpflanzen: 8.

Bei Sonneneinstrahlung können nach der Anwendung Schäden an den Kulturpflanzen auftreteten. Daher bevorzugt frühmorgens oder in den Abendstunden spritzen.

Nie mehr Spritzbrühe ansetzen als gebraucht wird.

Sonstiges

Bitte geeignete Schutzkleidung tragen. Beachte bitte dazu die Hinweise im Sicherheitsdatenblatt (Kapitel 8.2).

WirkstoffPS

825,3 g/l Rapsöl + 4,59 g/l Pyrethrine

Zugelassener Name

Bio Spinnmilben- & Schädlingsfrei

Zugelassene Einsatzgebiete

Insektizid, Akarizid im Ackerbau, Gemüsebau, Obstbau, Zierpflanzenbau

Verwenderkategorie

Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.

Hinweise zum Umgang

Pflanzenschutzmittel immer in dicht verschlossener Originalverpackung im abschließbaren Schrank außerhalb der Reichweite von Kindern und Tieren aufbewahren. Der Lagerort sollte gemäßigte Temperaturen haben und sich nicht in der Nähe von Lebens- oder Futtermitteln befinden. Wenn kein Verfallsdatum auf der Packung angegeben ist, garantiert der Hersteller eine Lagerstabilität von zwei Jahren. Bei gelagerten Pflanzenschutzmitteln sollte vor erneuter Verwendung allerdings überprüft werden, ob sie noch zugelassen sind oder die Aufbrauchfrist noch gilt (beim Fachhandel oder auf der BVL-Homepage). Die Anwendung wäre sonst nicht zulässig. Reste älterer Pflanzenschutzmittel sollten entsorgt werden, und zwar über die kommunalen Annahmestellen für Sonderabfall (z. B. Schadstoffmobil). Der Fachhandel ist nicht verpflichtet, Mittel zurückzunehmen. Restmengen der angewendeten Spritzlösungen und auch Reinigungswasser dürfen auf keinen Fall in den Abfluss (z. B. Waschbecken, Toilette) gelangen – auch nicht in verdünnter Form. Restmengen von Spritzlösungen sollen nicht aufgehoben werden. Man kann sie im Verhältnis 1:10 verdünnen und auf den zuvor behandelten Flächen im Garten ausbringen. Restentleerte Packungen und Behälter werden ausgespült. Packungen mit dem „Grünen Punkt" können nach dem Spülen zum Recyclingmüll gegeben werden, ansonsten kommen sie in den Restmüll. Mehr Informationen zur Rechtslage und zu nicht-chemischen Alternativen sind beim BMEL (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft) zu finden: https://www.bmel.de/DE/Home/home_node.html

BVL-Zulassungsnummer

024780-72

externe Artikelnummer

5400183

GTIN

4000680703020


Hersteller (GPSR)

SBM Liefe Science GmbH
Raiffeisenstraße 15A
40764 Langenfeld
de.info@sbm-company.com

CLP-/REACH-Hinweise
Symbole
Umwelt: Umweltgefährlich GHS09 - Umwelt: Umweltgefährlich
Gefahrenhinweise
EUH401: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
H411: Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.