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Gesetzestext

Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen. Warnhinweise und -symbole in der Gebrauchsanweisung beachten. Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.

Angabe zur Bienengefährlichkeit

B4

Anwendungsverbot

Anwendungsverbot auf nicht versiegelten Flächen, die mit Schlacke, Split, Kies und ähnlichen Materialien befestigt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen und Schmutzwasserkanäle besteht. Anwendungsverbot auf oder unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder in Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen-und Schmutzwasserkanäle besteht. Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Mehr Informationen zur Rechtslage zu nicht-chemischen Alternativen sind beim DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.) zu finden: http://www.wasser-und-pflanzenschutz.de

Deine Vorteile - Roundup Unkrautfrei Total Konzentrat
  • Konzentrat zur verdünnten Anwendung gegen Unkraut
  • Super-Konzentrat: bei flächiger Anwendung bis zu 217 qm mit 500 ml
  • Säen und Nachpflanzen von Zierpflanzen bereits einen Tag nach der Anwendung möglich
  • Kinder und Haustiere können nach dem Abtrocknen des Spritzbelags wieder auf die behandelte Fläche
  • Biologisch abbaubar
  • Mikroorganismen zersetzen den Wirkstoff im Boden
  • ohne Glyposat

Roundup® Unkrautfrei Total Konzentrat ist ein Unkrautbekämpfungsmittel mit Blattkontaktwirkung zur Behandlung unerwünschter Vegetation. Das Konzertrat kann gegen zweiblättrige Unkräuter eingesetzt werden. Sichtbare Wirkungen können nach 1-3 Stunden festgestellt.

Das Unkrautbekämpfungsmittel ist biologisch abbaubar und Mikroorganismen zersetzt den Wirkstoff im Boden.

Es ist nicht bienengefährlich und nicht zur Anwendung im Rasen geeignet!

Anwendungszeit
April bis Oktober
Inhalt
270 ml
Sachkundenachweispflichtig
Nein
Artikelnummer
7719181

Anwendung

Gleichmäßig auf Blätter und Stängel sprühen. Die Unkräuter zur Gänze einsprühen, bis die Flüssigkeit noch nicht abzutropfen beginnt. Behandelte Flächen/ Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Pflanzenschutzmittelbelages wieder betreten.

Anwendungszeitpunkt:
Ab Frühjahr, bis 10 cm Unkrauthöhe. Nur bei Windstille in den frühen Morgen- und Abendstunden ausbringen. Insgesamt nicht mehr als 4 Anwendungen pro Kultur und Vegetationsperiode.

Aufwandmenge: 2,3 ml/m² in maximal 30 ml/m² Wasser (23 ml in 300 ml Wasser für 10 m²)

Ansetzen und Ausbringen der Spritzbrühe: Dosierungsbeispiel gegen Unkraut: Für ca. einen Liter Spritzbrühe (ausreichend für 33 m²) 76 ml Produktkonzentrat in das Spritzbehältnis füllen. Danach den Dosierbecher mit klarem Wasser befüllen und dieses Spülwasser in den Spritzbehälter geben. Anschließend mit der restlichen fehlenden Wassermenge auf einen Liter auffüllen.

Reinigung des Sprühgerätes: Sofort nach der Verwendung das Sprühgerät mit Wasser dreimal nacheinander durchspülen, die Waschflüssigkeit nach Antrocknen des Sprühbelages auf die behandelte Fläche mittels Sprühgeräts ausbringen.

Keine Anwendung, wenn Gefahr der Abdrift auf benachbarte Pflanzenbestände besteht. Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig. Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern, ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer, muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, das Verbot der Anwendung in oder unmittelbar an Gewässern in jedem Fall zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.

Etwaige Anwendungsflüssigkeiten, Granulate und deren Reste sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. Mittel und/ oder dessen Behälter nicht in Gewässer gelangen lassen. (Ausbringungsgeräte nicht in unmittelbarer Nähe von Oberflächengewässern reinigen. / Indirekte Einträge über Hof- und Straßenabläufe verhindern.)

Sonstiges

Bitte geeignete Schutzkleidung tragen. Beachte bitte dazu die Hinweise im Sicherheitsdatenblatt (Kapitel 8.2).

WirkstoffPS

565,5 g/l Pelargonsäure

Zugelassener Name

Unkrautfrei Total Konzentrat

Zugelassene Einsatzgebiete

Herbizid im Nichtkulturland, Zierpflanzenbau

Verwenderkategorie

Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.

Hinweise zum Umgang

Pflanzenschutzmittel immer in dicht verschlossener Originalverpackung im abschließbaren Schrank außerhalb der Reichweite von Kindern und Tieren aufbewahren. Der Lagerort sollte gemäßigte Temperaturen haben und sich nicht in der Nähe von Lebens- oder Futtermitteln befinden. Wenn kein Verfallsdatum auf der Packung angegeben ist, garantiert der Hersteller eine Lagerstabilität von zwei Jahren. Bei gelagerten Pflanzenschutzmitteln sollte vor erneuter Verwendung allerdings überprüft werden, ob sie noch zugelassen sind oder die Aufbrauchfrist noch gilt (beim Fachhandel oder auf der BVL-Homepage). Die Anwendung wäre sonst nicht zulässig. Reste älterer Pflanzenschutzmittel sollten entsorgt werden, und zwar über die kommunalen Annahmestellen für Sonderabfall (z. B. Schadstoffmobil). Der Fachhandel ist nicht verpflichtet, Mittel zurückzunehmen. Restmengen der angewendeten Spritzlösungen und auch Reinigungswasser dürfen auf keinen Fall in den Abfluss (z. B. Waschbecken, Toilette) gelangen – auch nicht in verdünnter Form. Restmengen von Spritzlösungen sollen nicht aufgehoben werden. Man kann sie im Verhältnis 1:10 verdünnen und auf den zuvor behandelten Flächen im Garten ausbringen. Restentleerte Packungen und Behälter werden ausgespült. Packungen mit dem „Grünen Punkt" können nach dem Spülen zum Recyclingmüll gegeben werden, ansonsten kommen sie in den Restmüll. Mehr Informationen zur Rechtslage und zu nicht-chemischen Alternativen sind beim BMEL (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft) zu finden: https://www.bmel.de/DE/Home/home_node.html

BVL-Zulassungsnummer

00A107-61

externe Artikelnummer

450314784

GTIN

4062700832417


Hersteller (GPSR)

Evergreen Garden Care Deutschland GmbH
Wilhelm-Theodor-Roemheld-Straße 30
55130 Mainz
info@evergreengarden.com

CLP-/REACH-Hinweise
Symbole
Ausrufezeichen: Gesundheitsgefahr GHS07 - Ausrufezeichen: Gesundheitsgefahr
Signalwort
Achtung!
Gefahrenhinweise
EUH401: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
H315: Verursacht Hautreizungen.
H319: Verursacht schwere Augenreizung.
H412: Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.