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Gesetzestext

Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen. Warnhinweise und -symbole in der Gebrauchsanweisung beachten. Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.

Angabe zur Bienengefährlichkeit

B4

Anwendungsverbot

Anwendungsverbot auf nicht versiegelten Flächen, die mit Schlacke, Split, Kies und ähnlichen Materialien befestigt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen und Schmutzwasserkanäle besteht. Anwendungsverbot auf oder unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder in Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen-und Schmutzwasserkanäle besteht. Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Mehr Informationen zur Rechtslage zu nicht-chemischen Alternativen sind beim DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.) zu finden: http://www.wasser-und-pflanzenschutz.de

Deine Vorteile - Roundup Rasen-Unkrautfrei Spray
  • Anwendungsfertiges Spray zur Einzelpflanzenbehandlung
  • Hoch wirksames Rasenherbizid
  • Kann bereits auf jungem Rasen (2 Monate nach Aussaat oder Verlegen des Rollrasens) eingesetzt werden
  • Vollsystemisch: mit Wirkung über Wurzel + Blatt Bekämpft effektiv häufig vorkommende Rasenunkräuter

ROUNDUP® Rasen Unkrautfrei ist ein anwendungsfertiges Spray zur Einzelpflanzenbehandlung, das speziell für die Bekämpfung von zweikeimblättrigen Unkräutern im Rasen entwickelt wurde.

Dieses hoch wirksame Rasenherbizid kann auch auf jungem Rasen eingesetzt werden, und zwar bereits zwei Monate nach Aussaat oder Verlegen des Rollrasens. Die vollsystemische Wirkung des Produkts erfolgt über Wurzel und Blatt, sodass es effektiv gegen häufig vorkommende Rasenunkräuter wie Klee, Gänseblümchen, kriechenden Hahnenfuß, Löwenzahn, Wegerich, Gundermann und viele andere wirkt.

ROUNDUP® Rasen Unkrautfrei zeichnet sich durch eine sehr gute Rasenverträglichkeit aus. Erste sichtbare Ergebnisse zeigen sich innerhalb von 1-3 Wochen – je nach abhängig von Witterung, Unkrautart und Blattmasse.

Das Produkt ist nicht bienengefährlich und kann auch auf blühenden Unkräutern eingesetzt werden.

WIRKUNGSSPEKTRUM:Das Mittel wirkt gegen die meisten Gartenunkräuter, wie zum Beispiel Weißklee, Rotklee, Hopfenklee, gemeiner Hornklee, Gänseblümchen, Löwenzahn, Wegerich-Arten, Gelbklee, kriechender Hahnenfuß, Gundermann, kleines Habichtskraut, Fingerkraut-Arten, Kriechender Günsel, Hornkraut-Arten, Kanadisches Berufkraut, reichblühender Sauerklee, Kleine Braunelle, Vogelmiere, Quendelehrenpreis, Stängelumfassende Taubnessel u.v.m.
Weniger gut bekämpfbar: gemeine Schafgarbe, gemeines Ferkelkraut, gemeine Braunelle.
Nicht ausreichend bekämpfbar: Hornkraut, efeublättriger Ehrenpreis.

Anwendungszeit
April bis September
Inhalt
1000 ml
Sachkundenachweispflichtig
Nein
Artikelnummer
7718078

Anwendung

MAXIMALE ZAHL DER BEHANDLUNGEN: max. 2 in dieser Anwendung. für die Kultur bzw. je Jahr im Abstand von mindestens 3 Monaten.

Wartezeit: Freiland, Rasen, Gras und Heu: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.

VORSICHT: Schäden an Kulturpflanzen möglich. Im Behandlungsjahr anfallendes Erntegut/Mähgut nicht verfüttern.

ANWENDUNGSZEITPUNKT: Während der Vegetationsperiode. Auf bereits ausgetriebenen, sich im, Wachstum befindlichen Rasen ausbringen. Für beste Ergebnisse 3 Tage vorher und nachher: nicht mähen. Nicht bei Dürre, Trockenheit oder Frost verwenden. Die Anwendung sollte bei, Wuchswetter stattfinden (Temperaturen konstant über 10 Grad Celsius).

JUNGER RASEN: Frühestens 2 Monate nach der Aussaat oder Ausbringung von Rollrasen verwendbar. Der junge Rasen muss sich bereits etabliert haben.

Sonstiges

Bitte geeignete Schutzkleidung tragen. Beachte bitte dazu die Hinweise im Sicherheitsdatenblatt (Kapitel 8.2).

WirkstoffPS

0,32 g/l Fluroxypyr + 1,6 g/l MCPA + 0,16 g/l Clopyralid

Zugelassener Name

Rasen-Unkrautfrei

Zugelassene Einsatzgebiete

Herbizid mit Zulassung in Rasen (max. 50 ml/m²)

Verwenderkategorie

Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.

Hinweise zum Umgang

Pflanzenschutzmittel immer in dicht verschlossener Originalverpackung im abschließbaren Schrank außerhalb der Reichweite von Kindern und Tieren aufbewahren. Der Lagerort sollte gemäßigte Temperaturen haben und sich nicht in der Nähe von Lebens- oder Futtermitteln befinden. Wenn kein Verfallsdatum auf der Packung angegeben ist, garantiert der Hersteller eine Lagerstabilität von zwei Jahren. Bei gelagerten Pflanzenschutzmitteln sollte vor erneuter Verwendung allerdings überprüft werden, ob sie noch zugelassen sind oder die Aufbrauchfrist noch gilt (beim Fachhandel oder auf der BVL-Homepage). Die Anwendung wäre sonst nicht zulässig. Reste älterer Pflanzenschutzmittel sollten entsorgt werden, und zwar über die kommunalen Annahmestellen für Sonderabfall (z. B. Schadstoffmobil). Der Fachhandel ist nicht verpflichtet, Mittel zurückzunehmen. Restmengen der angewendeten Spritzlösungen und auch Reinigungswasser dürfen auf keinen Fall in den Abfluss (z. B. Waschbecken, Toilette) gelangen – auch nicht in verdünnter Form. Restmengen von Spritzlösungen sollen nicht aufgehoben werden. Man kann sie im Verhältnis 1:10 verdünnen und auf den zuvor behandelten Flächen im Garten ausbringen. Restentleerte Packungen und Behälter werden ausgespült. Packungen mit dem „Grünen Punkt" können nach dem Spülen zum Recyclingmüll gegeben werden, ansonsten kommen sie in den Restmüll. Mehr Informationen zur Rechtslage und zu nicht-chemischen Alternativen sind beim BMEL (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft) zu finden: https://www.bmel.de/DE/Home/home_node.html

BVL-Zulassungsnummer

006239-61

externe Artikelnummer

5101413

GTIN

4062700432020


Hersteller (GPSR)

Evergreen Garden Care Deutschland GmbH
Wilhelm-Theodor-Roemheld-Straße 30
55130 Mainz
info@evergreengarden.com

CLP-/REACH-Hinweise
Gefahrenhinweise
EUH401: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.