Zum Hauptinhalt springen Zur Suche springen Zur Hauptnavigation springen
Gesetzestext

Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen. Warnhinweise und -symbole in der Gebrauchsanweisung beachten. Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.

Angabe zur Bienengefährlichkeit

B4

Anwendungsverbot

Anwendungsverbot auf nicht versiegelten Flächen, die mit Schlacke, Split, Kies und ähnlichen Materialien befestigt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen und Schmutzwasserkanäle besteht. Anwendungsverbot auf oder unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder in Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen-und Schmutzwasserkanäle besteht. Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Mehr Informationen zur Rechtslage zu nicht-chemischen Alternativen sind beim DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.) zu finden: http://www.wasser-und-pflanzenschutz.de

Deine Vorteile - Roundup Rasen-Unkrautfrei Konzentrat
  • Hoch wirksames Rasenherbizid
  • Vollsystemisch
  • mit Wirkung über Wurzel und Blatt
  • Bekämpft effektiv häufig vorkommende Rasenunkräuter
  • Sehr gute Rasenverträglichkeit

Roundup Rasen-Unkrautfrei ist durch die einzigartige Wirkstoffkombination besonders effektiv im Einsatz gegen häufig im Rasen auftretende Unkräuter wie zum Beispiel Weißklee, Hopfenklee, Gänseblümchen, Löwenzahn, Wegerich und Hornklee und dabei besonders rasenschonend. Es kann bereits im Ansaat-Jahr angewendet werden! Roundup Rasen-Unkrautfrei ist nicht bienengefährlich und kann daher uneingeschränkt – auch bei blühenden Unkräutern – eingesetzt werden. Anwendung durch nichtberufliche Anwender zulässig.

Anwendungszeit
April bis September
Inhalt
100 ml
Sachkundenachweispflichtig
Nein
Artikelnummer
7718075

Anwendung

ANSETZEN UND AUSBRINGEN DER SPRITZBRÜHE:
Beispiel: Für 1 l Spritzbrühe (ausreichend für 10 m²) 15 ml Produkt-Konzentrat in das Spritzbehältnis füllen; anschließend mit 1 l Wasser auffüllen. Die Mischung sofort verwenden. Spritzbrühereste nicht aufbewahren.

Anwendungshäufigkeit:
Maximal zweimal pro Jahr (Abstand von mindestens 3 Monaten).

VORSICHT: Schäden an Kulturpflanzen möglich. Im Behandlungsjahr anfallendes Erntegut/ Mähgut nicht verfüttern.

REINIGUNG: Verwendete Geräte gut reinigen (ggf. mit Aktivkohle). Spritzbehältnisse nach Einsatz gründlich auf unversiegeltem Boden zunächst mit Wasser reinigen. Reinigungswasser auf die zuvor behandelte Fläche verteilen.

Anwendungsgebiete und -bestimmungen:
Kultur/Objekt: (Anwendungsbereich): Freiland, Rasen (Haus- und Kleingartenbereich) Anwendungsmenge: 15 ml in 0,5 bis 1 l Wasser pro 10 qm (Spritzen)

Schadorganismus Zweikeimblättrige Unkräuter Wirkspektrum:
- gut-sehr gut bekämpfbar: Gänseblümchen, gemeiner Hornklee, Rotklee, Weißklee, Hopfenklee, Gelbklee, Wegerich-Arten, kriechender Hahnenfuß, Gundermann- Arten, kleines Habichtskraut, Fingerkraut-Arten, Löwenzahn
- weniger gut bekämpfbar: gemeine Schafgarbe, gemeines Ferkelkraut, gemeine Braunelle
- nicht ausreichend bekämpfbar: Hornkraut, efeublättriger Ehrenpreis

Wartezeit Freiland, Rasen, Gras und Heu: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.

Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. Anwendungszeitpunk Während der Vegetationsperiode. Auf bereits ausgetriebenen, sich im Wachstum befindlichen Rasen aufbringen.

Für beste Ergebnisse 3 Tage vorher und nachher nicht mähen. Nicht bei Dürre, Trockenheit oder Frost verwenden. Die Anwendung sollte bei Wuchswetter stattfinden (Temperaturen konstant über 10 Grad Celsius). Junger Rasen: Frühestens 2 Monate nach der Aussaat oder Ausbringung von Rollrasen verwendbar. Der junge Rasen muss sich bereits etabliert haben.

Anwendungshäufigkeit Maximal zweimal pro Jahr (Abstand von mindestens 3 Monaten). Während der Vegetationsperiode.

Sonstiges

Bitte geeignete Schutzkleidung tragen. Beachte bitte dazu die Hinweise im Sicherheitsdatenblatt (Kapitel 8.2).

WirkstoffPS

10,76 g/l Fluroxypyr + 5,38 g/l Clopyralid + 53,74 g/l MCPA

Zugelassener Name

Rasen-Unkrautfrei Konzentrat

Zugelassene Einsatzgebiete

Herbizid mit Zulassung in Rasen (max. 1,5 ml/m²)

Verwenderkategorie

Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.

Hinweise zum Umgang

Pflanzenschutzmittel immer in dicht verschlossener Originalverpackung im abschließbaren Schrank außerhalb der Reichweite von Kindern und Tieren aufbewahren. Der Lagerort sollte gemäßigte Temperaturen haben und sich nicht in der Nähe von Lebens- oder Futtermitteln befinden. Wenn kein Verfallsdatum auf der Packung angegeben ist, garantiert der Hersteller eine Lagerstabilität von zwei Jahren. Bei gelagerten Pflanzenschutzmitteln sollte vor erneuter Verwendung allerdings überprüft werden, ob sie noch zugelassen sind oder die Aufbrauchfrist noch gilt (beim Fachhandel oder auf der BVL-Homepage). Die Anwendung wäre sonst nicht zulässig. Reste älterer Pflanzenschutzmittel sollten entsorgt werden, und zwar über die kommunalen Annahmestellen für Sonderabfall (z. B. Schadstoffmobil). Der Fachhandel ist nicht verpflichtet, Mittel zurückzunehmen. Restmengen der angewendeten Spritzlösungen und auch Reinigungswasser dürfen auf keinen Fall in den Abfluss (z. B. Waschbecken, Toilette) gelangen – auch nicht in verdünnter Form. Restmengen von Spritzlösungen sollen nicht aufgehoben werden. Man kann sie im Verhältnis 1:10 verdünnen und auf den zuvor behandelten Flächen im Garten ausbringen. Restentleerte Packungen und Behälter werden ausgespült. Packungen mit dem „Grünen Punkt" können nach dem Spülen zum Recyclingmüll gegeben werden, ansonsten kommen sie in den Restmüll. Mehr Informationen zur Rechtslage und zu nicht-chemischen Alternativen sind beim BMEL (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft) zu finden: https://www.bmel.de/DE/Home/home_node.html

BVL-Zulassungsnummer

006240-61

externe Artikelnummer

5101410

GTIN

4062700632222


Hersteller (GPSR)

Evergreen Garden Care Deutschland GmbH
Wilhelm-Theodor-Roemheld-Straße 30
55130 Mainz
info@evergreengarden.com