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Gesetzestext

Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen. Warnhinweise und -symbole in der Gebrauchsanweisung beachten. Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.

Angabe zur Bienengefährlichkeit

B4

Anwendungsverbot

Anwendungsverbot auf nicht versiegelten Flächen, die mit Schlacke, Split, Kies und ähnlichen Materialien befestigt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen und Schmutzwasserkanäle besteht. Anwendungsverbot auf oder unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder in Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen-und Schmutzwasserkanäle besteht. Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Mehr Informationen zur Rechtslage zu nicht-chemischen Alternativen sind beim DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.) zu finden: http://www.wasser-und-pflanzenschutz.de

Deine Vorteile - PROTECT GARDEN Permaclean Duo Unkraut & Wurzel-Ex
  • Unkrautmittel mit zweifach Wirkung gegen alle Unkräuter
  • zwei effektive Wirkstoffen zur Unkrautbekämpfung ohne Glyphosat
  • Schnell sichtbarer Behandlungserfolg innerhalb von wenigen Stunden
  • Kraftvoll bis tief in die Wurzel

Bekämpft alle Unkräuter und Ungräser bis tief in die Wurzel. Sogar hartnäckige Kräuter, wie Giersch und Ackerschachtelhalm werden effektiv und langanhaltend bekämpft.

Inhalt
500 ml
Sachkundenachweispflichtig
Nein
Artikelnummer
7719240

Anwendung

- Unkrautmittel mit zweifach Wirkung gegen alle Unkräuter
- Der erste Wirkstoff sorgt bereits innerhalb kurzer Zeit für das Absterben der Blätter
- Der zweite Wirkstoff wirkt systemisch auf die Wurzeln der Unkräuter und verhindert den Wiederaustrieb der Unkräuter
- wirkt gegen alle Unkräuter wie unter anderem Gundermann, Löwenzahn, Disteln, Wiesenschaumkraut und Rot- und Sauerklee und erfasst diese bis tief in die Wurzeln. Auch hartnäckige Unkräuter wie Giersch und Ackerschachtelhalm, Brennnessel, Moose und Algen haben gegen Permaclean Duo keine Chance.
- sorgt für eine sichbare Wirkung bereits nach kurzer Zeit.
- Permaclean Duo Unkraut und Wurzel-Ex basiert auf zwei effektiven Wirkstoffen zur Unkrautbekämpfung ohne Glyphosat.
- große Reichweite – bereits ein Liter Permaclean Duo reicht für eine Anwendungsfläche von bis zum 180m².

100 ml mit 500 ml Wasser mischen für 6m² Unkrautfläche. Um eine optimale Wirkstoffaufnahme zu garantieren, Unkräuter komplett benetzen.

Sonstiges

Bitte geeignete Schutzkleidung tragen. Beachte bitte dazu die Hinweise im Sicherheitsdatenblatt (Kapitel 8.2).

WirkstoffPS

30 g/l Maleinsäurehydrazid + 186,7 g/l Pelargonsäure

Zugelassener Name

Permaclean Duo Unkraut & Wurzel-Ex

Zugelassene Einsatzgebiete

Herbizid im Nichtkulturland, Zierpflanzenbau

Verwenderkategorie

Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.

Hinweise zum Umgang

Pflanzenschutzmittel immer in dicht verschlossener Originalverpackung im abschließbaren Schrank außerhalb der Reichweite von Kindern und Tieren aufbewahren. Der Lagerort sollte gemäßigte Temperaturen haben und sich nicht in der Nähe von Lebens- oder Futtermitteln befinden. Wenn kein Verfallsdatum auf der Packung angegeben ist, garantiert der Hersteller eine Lagerstabilität von zwei Jahren. Bei gelagerten Pflanzenschutzmitteln sollte vor erneuter Verwendung allerdings überprüft werden, ob sie noch zugelassen sind oder die Aufbrauchfrist noch gilt (beim Fachhandel oder auf der BVL-Homepage). Die Anwendung wäre sonst nicht zulässig. Reste älterer Pflanzenschutzmittel sollten entsorgt werden, und zwar über die kommunalen Annahmestellen für Sonderabfall (z. B. Schadstoffmobil). Der Fachhandel ist nicht verpflichtet, Mittel zurückzunehmen. Restmengen der angewendeten Spritzlösungen und auch Reinigungswasser dürfen auf keinen Fall in den Abfluss (z. B. Waschbecken, Toilette) gelangen – auch nicht in verdünnter Form. Restmengen von Spritzlösungen sollen nicht aufgehoben werden. Man kann sie im Verhältnis 1:10 verdünnen und auf den zuvor behandelten Flächen im Garten ausbringen. Restentleerte Packungen und Behälter werden ausgespült. Packungen mit dem „Grünen Punkt" können nach dem Spülen zum Recyclingmüll gegeben werden, ansonsten kommen sie in den Restmüll. Mehr Informationen zur Rechtslage und zu nicht-chemischen Alternativen sind beim BMEL (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft) zu finden: https://www.bmel.de/DE/Home/home_node.html

BVL-Zulassungsnummer

006193-67

externe Artikelnummer

5101481

GTIN

3664715023982


Hersteller (GPSR)

SBM Liefe Science GmbH
Raiffeisenstraße 15A
40764 Langenfeld
de.info@sbm-company.com

CLP-/REACH-Hinweise
Gefahrenhinweise
EUH401: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.