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Gesetzestext

Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen. Warnhinweise und -symbole in der Gebrauchsanweisung beachten. Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.

Angabe zur Bienengefährlichkeit

B3

Anwendungsverbot

Anwendungsverbot auf nicht versiegelten Flächen, die mit Schlacke, Split, Kies und ähnlichen Materialien befestigt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen und Schmutzwasserkanäle besteht. Anwendungsverbot auf oder unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder in Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen-und Schmutzwasserkanäle besteht. Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Mehr Informationen zur Rechtslage zu nicht-chemischen Alternativen sind beim DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.) zu finden: http://www.wasser-und-pflanzenschutz.de

Deine Vorteile - PROTECT GARDEN Lizetan Plus Combistäbchen (gegen Blattläuse)
  • Bis zu 4 Monate Schutz
  • Sichtbare Wirkung bereits in der ersten Woche
  • Erfasst auch versteckt sitzende Schädlinge
  • Schnelle Regeneration der Pflanzen durch NutriONE-Dünger

Ideal für alle Zierpflanzen im Zimmer, in Büroräumen oder im Wintergarten. Die Lizetan Plus Combistäbchen mit einem neuen, innovativen Wirkstof werden einfach in die Erde gesteckt und die Erde anschließend gut gegossen. Der Wirkstoff verteilt sich über den Saftstrom in alle Bereiche der Pflanze und bekämpft so auch versteckt sitzende Schädlinge. Ideal zur Blattlausbekämpfung und gegen weitere saugende Schädlinge. Der enthaltende NutriONE Dünger lässt die Blüten zudem innerhalb kürzester Zeit gedeien.

Anwendungszeit
ganzjährig
Inhalt
20 Stück
Sachkundenachweispflichtig
Nein
Artikelnummer
7731226

Anwendung

- Die Lizetan Plus Combistäbchen sind Pflanzenschutzmittel und Dünger in Einem – sie schützen Ihre Topfpflanzen effektiv vor den häufigsten Schädlingen wie Blattläusen und der Weißen Fliege. Und Dank des Düngers werden Ihre Pflanzen zusätzlich mit den wichtigsten Nährstoffen versorgt und regenerieren sich so schnell von Schädlingsbefall

- Wirkstoff der neuesten Generation – dank neuem, innovativem Wirkstoff werden saugende Schädlinge effektiv und langanhaltend bekämpft – so haben Sie bis zu vier Monate Langzeitschutz vor Blattläusen und weiteren schädlichen Insekten. Auch versteckt sitzende Schädlinge werden zuverlässig erfasst. Darüber hinaus werden Nützlinge geschont.

- Ideal für alle Zierpflanzen im Zimmer, in Büroräumen oder im Wintergarten. Die Stäbchen werden in die Erde gesteckt und die Erde anschließend gut gegossen. Der Wirkstoff verteilt sich über den Saftstrom in alle Bereiche der Pflanze

- nicht bienengefährlich – die Combistäbchen wirken aufgrund ihrer einzigartigen Struktur gezielt gegen Schädlinge und schonen gleichzeitig Nützlinge.

Stäbchen direkt in den Wurzelballen stecken. Anschließend gut gießen.

Sonstiges

Bitte geeignete Schutzkleidung tragen. Beachte bitte dazu die Hinweise im Sicherheitsdatenblatt (Kapitel 8.2).

WirkstoffPS

18,8 g/kg Flupyradifurone + NPK-Dünger 7-4-6

Zugelassener Name

Lizetan Plus Combistäbchen

Zugelassene Einsatzgebiete

Insektizid mit Zulassung in Zierpflanzen

Verwenderkategorie

Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.

Hinweise zum Umgang

Pflanzenschutzmittel immer in dicht verschlossener Originalverpackung im abschließbaren Schrank außerhalb der Reichweite von Kindern und Tieren aufbewahren. Der Lagerort sollte gemäßigte Temperaturen haben und sich nicht in der Nähe von Lebens- oder Futtermitteln befinden. Wenn kein Verfallsdatum auf der Packung angegeben ist, garantiert der Hersteller eine Lagerstabilität von zwei Jahren. Bei gelagerten Pflanzenschutzmitteln sollte vor erneuter Verwendung allerdings überprüft werden, ob sie noch zugelassen sind oder die Aufbrauchfrist noch gilt (beim Fachhandel oder auf der BVL-Homepage). Die Anwendung wäre sonst nicht zulässig. Reste älterer Pflanzenschutzmittel sollten entsorgt werden, und zwar über die kommunalen Annahmestellen für Sonderabfall (z. B. Schadstoffmobil). Der Fachhandel ist nicht verpflichtet, Mittel zurückzunehmen. Restmengen der angewendeten Spritzlösungen und auch Reinigungswasser dürfen auf keinen Fall in den Abfluss (z. B. Waschbecken, Toilette) gelangen – auch nicht in verdünnter Form. Restmengen von Spritzlösungen sollen nicht aufgehoben werden. Man kann sie im Verhältnis 1:10 verdünnen und auf den zuvor behandelten Flächen im Garten ausbringen. Restentleerte Packungen und Behälter werden ausgespült. Packungen mit dem „Grünen Punkt" können nach dem Spülen zum Recyclingmüll gegeben werden, ansonsten kommen sie in den Restmüll. Mehr Informationen zur Rechtslage und zu nicht-chemischen Alternativen sind beim BMEL (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft) zu finden: https://www.bmel.de/DE/Home/home_node.html

BVL-Zulassungsnummer

008694-00

externe Artikelnummer

5400998

GTIN

3664715027850


Hersteller (GPSR)

SBM Liefe Science GmbH
Raiffeisenstraße 15A
40764 Langenfeld
de.info@sbm-company.com

CLP-/REACH-Hinweise
Symbole
Umwelt: Umweltgefährlich GHS09 - Umwelt: Umweltgefährlich
Gefahrenhinweise
H411: Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.