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Gesetzestext

Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen. Warnhinweise und -symbole in der Gebrauchsanweisung beachten. Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.

Angabe zur Bienengefährlichkeit

B4

Anwendungsverbot

Anwendungsverbot auf nicht versiegelten Flächen, die mit Schlacke, Split, Kies und ähnlichen Materialien befestigt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen und Schmutzwasserkanäle besteht. Anwendungsverbot auf oder unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder in Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen-und Schmutzwasserkanäle besteht. Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Mehr Informationen zur Rechtslage zu nicht-chemischen Alternativen sind beim DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.) zu finden: http://www.wasser-und-pflanzenschutz.de

Deine Vorteile - PROTECT GARDEN Alitis Spezial-Pilzfrei
  • Schneller Erfolg durch Kontaktwirkung
  • Beugt vor, heilt und vitalisiert
  • Einfache Handhabung dank Portionsbeutel zum Gießen und Spritzen

Alitis Spezial-Pilzfrei ist die richtige Wahl bei Pilzkrankheiten an Zierpflanzen (Phytophthora-Arten: Welke, Wurzelfäule), Kopfsalat, Gurke (Falscher Mehltau), und Erdbeeren (Phytophthora-Arten: Rhizomfäule, Rote Wurzelfäule). Das ergiebige Konzentrat kann sowohl als Spritz- oder Gießmittel eingesetzt werden und garantiert einen schnellen Erfolg. Der Wirkstoff verteilt sich in der ganzen Pflanze und wird von den Wurzeln und Blättern aufgenommen. Alitis Spezial-Pilzfrei wirkt bei regelmäßiger Anwendungs vitalisierend bei Nadelgehölzen.und ist zudem zur Tauchbehandlung von Erdbeeren vor der Pflanzung geeignet.

Inhalt
40 g
Sachkundenachweispflichtig
Nein
Artikelnummer
7728118

Anwendung

Produkt mit etwas Wasser anrühren, in das halb mit Wasser gefüllte Behältnis geben und bis zur jeweils angegebenen Wassermenge auffüllen.

Gießanwendung bei Zierpflanzen im Topf: gut bewurzelte Pflanzen 1 Beutel/2 Liter Wasser je m²; Stecklinge, Jungpflanzen 1 Beutel/4 Liter Wasser je 2 m²

Gurken, Kopfsalat: Spritzen: 1 Beutel/2 Liter Wasser

Erdbeeren: Tauchbehandlung: 15 – 20 Min (1 Beutel auf 2 Liter Wasser). Spritzanwendung: 1 Beutel/1 Liter Wasser je 2 m²

Sonstiges

Bitte geeignete Schutzkleidung tragen. Beachte bitte dazu die Hinweise im Sicherheitsdatenblatt (Kapitel 8.2).

WirkstoffPS

746 g/kg Fosetyl

Zugelassener Name

Alitis Spezial-Pilzfrei

Zugelassene Einsatzgebiete

Fungizid im Gemüsebau, Hopfenbau, Obstbau, Zierpflanzenbau

Verwenderkategorie

Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.

Hinweise zum Umgang

Pflanzenschutzmittel immer in dicht verschlossener Originalverpackung im abschließbaren Schrank außerhalb der Reichweite von Kindern und Tieren aufbewahren. Der Lagerort sollte gemäßigte Temperaturen haben und sich nicht in der Nähe von Lebens- oder Futtermitteln befinden. Wenn kein Verfallsdatum auf der Packung angegeben ist, garantiert der Hersteller eine Lagerstabilität von zwei Jahren. Bei gelagerten Pflanzenschutzmitteln sollte vor erneuter Verwendung allerdings überprüft werden, ob sie noch zugelassen sind oder die Aufbrauchfrist noch gilt (beim Fachhandel oder auf der BVL-Homepage). Die Anwendung wäre sonst nicht zulässig. Reste älterer Pflanzenschutzmittel sollten entsorgt werden, und zwar über die kommunalen Annahmestellen für Sonderabfall (z. B. Schadstoffmobil). Der Fachhandel ist nicht verpflichtet, Mittel zurückzunehmen. Restmengen der angewendeten Spritzlösungen und auch Reinigungswasser dürfen auf keinen Fall in den Abfluss (z. B. Waschbecken, Toilette) gelangen – auch nicht in verdünnter Form. Restmengen von Spritzlösungen sollen nicht aufgehoben werden. Man kann sie im Verhältnis 1:10 verdünnen und auf den zuvor behandelten Flächen im Garten ausbringen. Restentleerte Packungen und Behälter werden ausgespült. Packungen mit dem „Grünen Punkt" können nach dem Spülen zum Recyclingmüll gegeben werden, ansonsten kommen sie in den Restmüll. Mehr Informationen zur Rechtslage und zu nicht-chemischen Alternativen sind beim BMEL (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft) zu finden: https://www.bmel.de/DE/Home/home_node.html

BVL-Zulassungsnummer

043099-65

externe Artikelnummer

5200068

GTIN

4000680068785


Hersteller (GPSR)

SBM Liefe Science GmbH
Raiffeisenstraße 15A
40764 Langenfeld
de.info@sbm-company.com

CLP-/REACH-Hinweise
Symbole
Ausrufezeichen: Gesundheitsgefahr GHS07 - Ausrufezeichen: Gesundheitsgefahr
Signalwort
Achtung!
Gefahrenhinweise
H319: Verursacht schwere Augenreizung.