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Gesetzestext

Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen. Warnhinweise und -symbole in der Gebrauchsanweisung beachten. Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.

Angabe zur Bienengefährlichkeit

B4

Anwendungsverbot

Anwendungsverbot auf nicht versiegelten Flächen, die mit Schlacke, Split, Kies und ähnlichen Materialien befestigt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen und Schmutzwasserkanäle besteht. Anwendungsverbot auf oder unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder in Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen-und Schmutzwasserkanäle besteht. Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Mehr Informationen zur Rechtslage zu nicht-chemischen Alternativen sind beim DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.) zu finden: http://www.wasser-und-pflanzenschutz.de

Deine Vorteile - NEUDORFF Promanal Neu Austriebsspritzmittel
  • bekämpft zuverlässig überwinternde Schädlinge an Obst- und Ziergehölzen
  • wirkt zuverlässig gegen Spinnmilben, Schild,- Schmier- & Wollläuse
  • keine Wartezeit bis zur Ernte
  • öliger Wirkstoff ohne weitere insektizide Zusätze
  • nicht bienengefährlich und geeignet für den ökologischen Landbau

Promanal Neu Austriebsspritzmittel ist gegen überwinternde Schädlinge an Obst- und Ziergehölzen, sowie Schild-, Schmier- und Wollläuse und Spinnmilben an Zierpflanzen wirksam. Der Wirkstoff ist reines Weißöl ohne weitere insektizide Zusätze. Der ölige Spritzbelag legt sich über die Aussenhaut der Insekten und erstickt sie dadurch.

Inhalt
500 ml
Sachkundenachweispflichtig
Nein
Artikelnummer
7799641

Anwendung

Promanal Neu Austriebsspritzmittel wird in Wasser verdünnt. Verdünnung und Anwendungszeitpunkt siehe Tabelle im Produktdatenblatt.

Stets frisch angesetzte Spritzbrühe verwenden. Nie mehr Spritzbrühe ansetzen als gebraucht wird. Spritzen, behandeln bis zur sichtbaren Benetzung. Alle Pflanzenteile gründlich benetzen. Nicht der prallen Sonne aussetzen. Bei Sonneneinstrahlung können nach der Anwendung Schäden an den Kulturpflanzen auftreten. Pflanzen möglichst auch einige Tage nach der Behandlung keiner starken Sonneneinstrahlung aussetzen. Im Obstbau und Weinbau nicht unmittelbar vor oder nach Frostereignissen einsetzen. Abtropfende Spritzbrühe kann Ölflecken verursachen. Untergrund abdecken.

Wiederholung der Behandlung:
- Obstbau und Weinbau:1,
- Zierpflanzenbau (Freiland):1,
- Zierpflanzenbau (im Gewächshaus, Wohnräume, Büroräume, Balkone): 2, bei zeitlichem Abstand von 7 Tagen (Spinnmilben), bzw.14 Tagen (Woll- oder Schmierläuse (Pseudo coccidae), Schildläuse)

Wartezeit bis zur Ernte: keine

Sonstiges

Bitte geeignete Schutzkleidung tragen. Beachte bitte dazu die Hinweise im Sicherheitsdatenblatt (Kapitel 8.2).

WirkstoffPS

546 g/l Paraffinöl

Zugelassener Name

Promanal Neu Austriebsspritzmittel

Zugelassene Einsatzgebiete

Akarizid, Insektizid im Obstbau, Weinbau, Zierpflanzenbau

Verwenderkategorie

Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.

Hinweise zum Umgang

Pflanzenschutzmittel immer in dicht verschlossener Originalverpackung im abschließbaren Schrank außerhalb der Reichweite von Kindern und Tieren aufbewahren. Der Lagerort sollte gemäßigte Temperaturen haben und sich nicht in der Nähe von Lebens- oder Futtermitteln befinden. Wenn kein Verfallsdatum auf der Packung angegeben ist, garantiert der Hersteller eine Lagerstabilität von zwei Jahren. Bei gelagerten Pflanzenschutzmitteln sollte vor erneuter Verwendung allerdings überprüft werden, ob sie noch zugelassen sind oder die Aufbrauchfrist noch gilt (beim Fachhandel oder auf der BVL-Homepage). Die Anwendung wäre sonst nicht zulässig. Reste älterer Pflanzenschutzmittel sollten entsorgt werden, und zwar über die kommunalen Annahmestellen für Sonderabfall (z. B. Schadstoffmobil). Der Fachhandel ist nicht verpflichtet, Mittel zurückzunehmen. Restmengen der angewendeten Spritzlösungen und auch Reinigungswasser dürfen auf keinen Fall in den Abfluss (z. B. Waschbecken, Toilette) gelangen – auch nicht in verdünnter Form. Restmengen von Spritzlösungen sollen nicht aufgehoben werden. Man kann sie im Verhältnis 1:10 verdünnen und auf den zuvor behandelten Flächen im Garten ausbringen. Restentleerte Packungen und Behälter werden ausgespült. Packungen mit dem „Grünen Punkt" können nach dem Spülen zum Recyclingmüll gegeben werden, ansonsten kommen sie in den Restmüll. Mehr Informationen zur Rechtslage und zu nicht-chemischen Alternativen sind beim BMEL (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft) zu finden: https://www.bmel.de/DE/Home/home_node.html

BVL-Zulassungsnummer

024182-00

externe Artikelnummer

5991128

GTIN

4005240003336


Hersteller (GPSR)

W. Neudorff GmbH KG
An der Mühle 3
31860 Emmerthal
info@neudorff.de

CLP-/REACH-Hinweise
Symbole
Umwelt: Umweltgefährlich GHS09 - Umwelt: Umweltgefährlich
Signalwort
Achtung!
Gefahrenhinweise
EUH401: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
H410: Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.