NEUDORFF Neudosan AF Neu Blattlausfrei
11,39 €
inkl. MwSt. ggf. zzgl.
Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen. Warnhinweise und -symbole in der Gebrauchsanweisung beachten. Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.
B4
Anwendungsverbot auf nicht versiegelten Flächen, die mit Schlacke, Split, Kies und ähnlichen Materialien befestigt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen und Schmutzwasserkanäle besteht. Anwendungsverbot auf oder unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder in Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen-und Schmutzwasserkanäle besteht. Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Mehr Informationen zur Rechtslage zu nicht-chemischen Alternativen sind beim DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.) zu finden: http://www.wasser-und-pflanzenschutz.de
Blattlausfrei ist ein anwendungsfertiges Mittel zur gezielten Bekämpfung von Blattläusen, Weißen Fliegen und Spinnmilben. Das Spritzmittel kann an Zierpflanzen, Kern-, Stein- und Beerenobst, Gemüse und Kräutern angewendet werden. Das Mittel enthält als Wirkstoff Salze natürlicher Fettsäuren, die in der Natur schnell abgebaut werden.
Neudosan AF Neu Blattlausfrei ist ein Kontaktmittel, deshalb ist es wichtig, dass die Schädlinge direkt getroffen werden. Neudosan AF Neu Blattlausfrei ist auch für Innenräume geeignet.
Neudosan AF Neu Blattlausfrei ist ein Fertigpräparat. Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen spritzen. Unverdünnt spritzen bis zur sichtbaren Benetzung
Schädlinge müssen direkt von der Spritzbrühe getroffen werden, daher Blattober- und insbesondere die Blattunterseite mit dem praktischen Überkopf-Sprüher gründlich tropfnass spritzen.
Spritzungen in den frühen Morgenstunden oder späten Abendstunden vornehmen, da die Wirkung bei niedrigen Temperaturen am besten ist. Bei Sonneneinstrahlung können nach der Anwendung Schäden an der Kulturpflanze auftreten. Abgetötete Schädlinge bleiben zuweilen noch einige Tage an den Pflanzen haften bevor sie herunterfallen.
Wiederholung der Behandlung:
Maximal fünf Anwendungen im zeitlichen Abstand von mindestens 7 Tagen. Insgesamt nicht mehr als fünf Anwendungen pro Jahr und Kultur.
Wartezeiten bis zur Ernte: Keine
Bitte geeignete Schutzkleidung tragen. Beachte bitte dazu die Hinweise im Sicherheitsdatenblatt (Kapitel 8.2).
10,2 g/l Kali-Seife
Neudosan AF Neu Blattlausfrei
Insektizid, Akarizid im Gemüsebau, Obstbau, Zierpflanzenbau
Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.
Pflanzenschutzmittel immer in dicht verschlossener Originalverpackung im abschließbaren Schrank außerhalb der Reichweite von Kindern und Tieren aufbewahren. Der Lagerort sollte gemäßigte Temperaturen haben und sich nicht in der Nähe von Lebens- oder Futtermitteln befinden. Wenn kein Verfallsdatum auf der Packung angegeben ist, garantiert der Hersteller eine Lagerstabilität von zwei Jahren. Bei gelagerten Pflanzenschutzmitteln sollte vor erneuter Verwendung allerdings überprüft werden, ob sie noch zugelassen sind oder die Aufbrauchfrist noch gilt (beim Fachhandel oder auf der BVL-Homepage). Die Anwendung wäre sonst nicht zulässig. Reste älterer Pflanzenschutzmittel sollten entsorgt werden, und zwar über die kommunalen Annahmestellen für Sonderabfall (z. B. Schadstoffmobil). Der Fachhandel ist nicht verpflichtet, Mittel zurückzunehmen. Restmengen der angewendeten Spritzlösungen und auch Reinigungswasser dürfen auf keinen Fall in den Abfluss (z. B. Waschbecken, Toilette) gelangen – auch nicht in verdünnter Form. Restmengen von Spritzlösungen sollen nicht aufgehoben werden. Man kann sie im Verhältnis 1:10 verdünnen und auf den zuvor behandelten Flächen im Garten ausbringen. Restentleerte Packungen und Behälter werden ausgespült. Packungen mit dem „Grünen Punkt" können nach dem Spülen zum Recyclingmüll gegeben werden, ansonsten kommen sie in den Restmüll. Mehr Informationen zur Rechtslage und zu nicht-chemischen Alternativen sind beim BMEL (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft) zu finden: https://www.bmel.de/DE/Home/home_node.html
034210-00
5320811
4005240003770
Hersteller (GPSR)
W. Neudorff GmbH KG
An der Mühle 3
31860 Emmerthal
info@neudorff.de