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Gesetzestext

Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen. Warnhinweise und -symbole in der Gebrauchsanweisung beachten. Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.

Angabe zur Bienengefährlichkeit

B4

Anwendungsverbot

Anwendungsverbot auf nicht versiegelten Flächen, die mit Schlacke, Split, Kies und ähnlichen Materialien befestigt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen und Schmutzwasserkanäle besteht. Anwendungsverbot auf oder unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder in Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen-und Schmutzwasserkanäle besteht. Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Mehr Informationen zur Rechtslage zu nicht-chemischen Alternativen sind beim DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.) zu finden: http://www.wasser-und-pflanzenschutz.de

Deine Vorteile - NEUDORFF WildStopp
  • schützt Pflanzen vor Verbiss durch Wild
  • wirkt auch gegen Wildkaninchen
  • für maximal 200 Pflanzen
  • mit natürlichem Wirkstoff
  • nicht bienengefährlich (NB 6641)

WildStopp ist ein natürliches Spritzmittel zum Schutz von Obstgehölzen und Zierpflanzen vor Wildverbiss, Nage- und Abbiss-Schäden. Es wirkt über den äußerst feinen Geruchssinn des Wildes. Das Pulver wird in Wasser gelöst und direkt auf die zu schützenden Pflanzen gespritzt. Setzen Sie nicht mehr Spritzbrühe an, als Sie in 24 Stunden verbrauchen. Der natürliche Wirkstoff von WildStopp wird auch im professionellen Forstbereich eingesetzt.

Anwendungszeit
Januar bis Dezember
Inhalt
100 g
Sachkundenachweispflichtig
Nein
Artikelnummer
7792365

Anwendung

Spritzen: 100 g in mind. 1 Liter oder Streichen: 100 g in 0,8 bis 1 Liter lauwarmes Wasser geben. Abgewogenes Pulver in eine Schüssel geben und das lauwarme Wasser langsam, vorsichtig und unter ständigem Rühren hinzufügen. Vorsichtig rühren bis keine Klumpen mehr vorhanden sind. In kaltem Wasser lässt sich das Mittel schlecht lösen, schwemmt auf der Oberfläche auf. Die zähflüssige Brühe vor dem Einfüllen durch ein Sieb laufen lassen. Nie mehr Brühe ansetzen als in 24 Std. verarbeitet werden soll.

Anwendung:
Spritzen mit tragbaren Geräten oder streichen mit Pinsel auf die gefährdeten Pflanzen/Triebe. Bei Einzelpflanzenbehandlung Terminaltrieb mit 5 ml Spritzbrühe behandeln, bei Flächenbehandlung 20-40 ml pro m2 ausbringen. Nicht bei Regen oder Frost anwenden.

Sonstiges

Bitte geeignete Schutzkleidung tragen. Beachte bitte dazu die Hinweise im Sicherheitsdatenblatt (Kapitel 8.2).

WirkstoffPS

998 g/kg Blutmehl

Zugelassener Name

WildStopp

Zugelassene Einsatzgebiete

Repellent, Wildschadenverhütungsmittel im Forst, Obstbau, Zierpflanzenbau

Verwenderkategorie

Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.

Hinweise zum Umgang

Pflanzenschutzmittel immer in dicht verschlossener Originalverpackung im abschließbaren Schrank außerhalb der Reichweite von Kindern und Tieren aufbewahren. Der Lagerort sollte gemäßigte Temperaturen haben und sich nicht in der Nähe von Lebens- oder Futtermitteln befinden. Wenn kein Verfallsdatum auf der Packung angegeben ist, garantiert der Hersteller eine Lagerstabilität von zwei Jahren. Bei gelagerten Pflanzenschutzmitteln sollte vor erneuter Verwendung allerdings überprüft werden, ob sie noch zugelassen sind oder die Aufbrauchfrist noch gilt (beim Fachhandel oder auf der BVL-Homepage). Die Anwendung wäre sonst nicht zulässig. Reste älterer Pflanzenschutzmittel sollten entsorgt werden, und zwar über die kommunalen Annahmestellen für Sonderabfall (z. B. Schadstoffmobil). Der Fachhandel ist nicht verpflichtet, Mittel zurückzunehmen. Restmengen der angewendeten Spritzlösungen und auch Reinigungswasser dürfen auf keinen Fall in den Abfluss (z. B. Waschbecken, Toilette) gelangen – auch nicht in verdünnter Form. Restmengen von Spritzlösungen sollen nicht aufgehoben werden. Man kann sie im Verhältnis 1:10 verdünnen und auf den zuvor behandelten Flächen im Garten ausbringen. Restentleerte Packungen und Behälter werden ausgespült. Packungen mit dem „Grünen Punkt" können nach dem Spülen zum Recyclingmüll gegeben werden, ansonsten kommen sie in den Restmüll. Mehr Informationen zur Rechtslage und zu nicht-chemischen Alternativen sind beim BMEL (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft) zu finden: https://www.bmel.de/DE/Home/home_node.html

BVL-Zulassungsnummer

044267-61

externe Artikelnummer

451314991

GTIN

4005240005668


Hersteller (GPSR)

W. Neudorff GmbH KG
An der Mühle 3
31860 Emmerthal
info@neudorff.de

CLP-/REACH-Hinweise
Gefahrenhinweise
EUH401: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.