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Gesetzestext

Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen. Warnhinweise und -symbole in der Gebrauchsanweisung beachten. Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.

Angabe zur Bienengefährlichkeit

B4

Anwendungsverbot

Anwendungsverbot auf nicht versiegelten Flächen, die mit Schlacke, Split, Kies und ähnlichen Materialien befestigt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen und Schmutzwasserkanäle besteht. Anwendungsverbot auf oder unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder in Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen-und Schmutzwasserkanäle besteht. Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Mehr Informationen zur Rechtslage zu nicht-chemischen Alternativen sind beim DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.) zu finden: http://www.wasser-und-pflanzenschutz.de

Deine Vorteile - NEUDORFF Spruzit SchädlingsSpray
  • wirkt zuverlässig gegen beißende und saugende Insekten
  • einsetzbar an Rosen, anderen Zierpflanzen, Obst, Gemüse und Kräutern
  • bekämpft die Eier, Larven und erwachsene Schadinsekten
  • nicht bienengefährlich
  • geeignet für den ökologischen Landbau (Lt. Verordnung (EU) 2018/848)

Spruzit SchädlingsSpray ist ein breit wirksames Spritzmittel zur Bekämpfung von saugenden Insekten wie Blattläusen, Thripsen, Weißen Fliegen, Spinnmilben, Schildläusen, Woll-und Schmierläusen, Zikaden, Raupen, Käfern und Käferlarven, Blattwespenlarven und Wanzen. an Zierpflanzen, Gemüse und Kräutern. Dadurch werden alle Entwicklungsstadien der Schadinsekten bekämpft. Spruzit SchädlingsSpray erfordert nach der Ausbringung nur eine kurze Wartezeit bis zur Ernte.

Anwendungszeit
ganzjährig
Inhalt
400 ml
Sachkundenachweispflichtig
Nein
Artikelnummer
7732817

Anwendung

Vor Gebrauch schütteln!

Spruzit SchädlingsSpray ist anwendungsfertig. Wirkt optimal, wenn die Pflanzen – auch die Blattunterseiten – tropfnass gespritzt werden. Anwendung bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome oder Schadorganismen. Spritzungen in den frühen Morgen- oder späten Abendstunden vornehmen, da die Wirksamkeit bei niedrigen Temperaturen am besten ist.

Abtropfende Spritzbrühe kann Ölflecken auf Fußböden, Gegenständen etc. verursachen, daher Umgebung vor der Spritzung abdecken. Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten. Im Gewächshaus, Zimmer, Büro und Wintergärten sollte bis zum Abtrocknen des Spritzbelages ein Kontakt mit den behandelten Pflanzen vermieden werden.

Wartezeit: 3 Tage (ausg. Frische Kräuter im Gewächshaus: 7 Tage)

Sonstiges

Bitte geeignete Schutzkleidung tragen. Beachte bitte dazu die Hinweise im Sicherheitsdatenblatt (Kapitel 8.2).

WirkstoffPS

0,05 g/l Pyrethrine + 8,25 g/l Rapsöl

Zugelassener Name

Spruzit SchädlingsSpray

Zugelassene Einsatzgebiete

Insektizid, Akarizid im Gemüsebau, Obstbau, Zierpflanzenbau

Verwenderkategorie

Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.

Hinweise zum Umgang

Pflanzenschutzmittel immer in dicht verschlossener Originalverpackung im abschließbaren Schrank außerhalb der Reichweite von Kindern und Tieren aufbewahren. Der Lagerort sollte gemäßigte Temperaturen haben und sich nicht in der Nähe von Lebens- oder Futtermitteln befinden. Wenn kein Verfallsdatum auf der Packung angegeben ist, garantiert der Hersteller eine Lagerstabilität von zwei Jahren. Bei gelagerten Pflanzenschutzmitteln sollte vor erneuter Verwendung allerdings überprüft werden, ob sie noch zugelassen sind oder die Aufbrauchfrist noch gilt (beim Fachhandel oder auf der BVL-Homepage). Die Anwendung wäre sonst nicht zulässig. Reste älterer Pflanzenschutzmittel sollten entsorgt werden, und zwar über die kommunalen Annahmestellen für Sonderabfall (z. B. Schadstoffmobil). Der Fachhandel ist nicht verpflichtet, Mittel zurückzunehmen. Restmengen der angewendeten Spritzlösungen und auch Reinigungswasser dürfen auf keinen Fall in den Abfluss (z. B. Waschbecken, Toilette) gelangen – auch nicht in verdünnter Form. Restmengen von Spritzlösungen sollen nicht aufgehoben werden. Man kann sie im Verhältnis 1:10 verdünnen und auf den zuvor behandelten Flächen im Garten ausbringen. Restentleerte Packungen und Behälter werden ausgespült. Packungen mit dem „Grünen Punkt" können nach dem Spülen zum Recyclingmüll gegeben werden, ansonsten kommen sie in den Restmüll. Mehr Informationen zur Rechtslage und zu nicht-chemischen Alternativen sind beim BMEL (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft) zu finden: https://www.bmel.de/DE/Home/home_node.html

BVL-Zulassungsnummer

024785-66

externe Artikelnummer

5324817

GTIN

4005240004647


Hersteller (GPSR)

W. Neudorff GmbH KG
An der Mühle 3
31860 Emmerthal
info@neudorff.de

CLP-/REACH-Hinweise
Signalwort
Achtung!
Gefahrenhinweise
EUH401: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
H229: Behälter steht unter Druck: Kann bei Erwärmung bersten.