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Gesetzestext

Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen. Warnhinweise und -symbole in der Gebrauchsanweisung beachten. Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.

Angabe zur Bienengefährlichkeit

B4

Anwendungsverbot

Anwendungsverbot auf nicht versiegelten Flächen, die mit Schlacke, Split, Kies und ähnlichen Materialien befestigt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen und Schmutzwasserkanäle besteht. Anwendungsverbot auf oder unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder in Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen-und Schmutzwasserkanäle besteht. Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Mehr Informationen zur Rechtslage zu nicht-chemischen Alternativen sind beim DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.) zu finden: http://www.wasser-und-pflanzenschutz.de

Deine Vorteile - NEUDORFF Spruzit NEEM Gemüse Schädlingsfrei
  • bekämpft wirksam saugende und beißende Insekten sowie Kartoffelkäfer
  • wirkt durch den Wirkstoff Azadirachtin (Neem)
  • geringes Resistenzrisiko
  • nicht bienengefährlich
  • geeignet für den ökologischen Landbau (Lt. Verordnung (EU) 2018/848)

Spruzit NEEM Gemüse Schädlingsfrei ist ein Mittel zur Bekämpfung von saugenden, beißenden und blattminierenden Insekten, sowie Trauermücken und Kartoffelkäfern. Verwenden Sie das Mittel an Zierpflanzen, im Gemüse an Tomaten, Paprika (Gewächshaus), Aubergine, Zucchini, Gurke und diversen Kürbissorten, Spinat und verwandten Arten, Kopfkohlarten und frischen Kräutern (außer Schnittlauch).

Spruzit NEEM Gemüse Schädlingsfrei wirkt optimal, wenn die Pflanzen gründlich – auch die Blattunterseiten – gespritzt werden. Der Wirkstoff Azadirachtin, der in Pflanzenteilen des Neembaumes vorkommt, stört den Entwicklungszyklus der Schädlinge. Dadurch entstehen keine lebensfähigen Nachkommen.

Der natürliche Wirkstoff Azadirachtin aus dem Neembaum geeignet für den ökologischen Landbau gemäß Öko-Verordnung.

Inhalt
30 ml
Sachkundenachweispflichtig
Nein
Artikelnummer
7732800

Anwendung

Spruzit® NEEM GemüseSchädlingsfrei wird in Wasser verdünnt. Verdünnung siehe Tabelle im Produktdatenblatt.

Wirkt optimal, wenn die Pflanzen gründlich - auch die Blattunterseiten - gespritzt werden.

Keine Anwendung bei direkter Sonneneinstrahlung und bei hohen Temperaturen, bevorzugt frühmorgens oder in den Abendstunden spritzen. Nie mehr Spritzbrühe ansetzen als gebraucht wird.

Anwendungszeitpunkt: Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen. Spritzen bis zur sichtbaren Benetzung. Bei der Anwendung gegen Trauermücken: Gießanwendung

Wartezeit:
Tomate, Zucchini, Gurke, Kürbis, Aubergine, Gemüsepaprika, Kopfkohle - 3 Tage
Kartoffeln - 4 Tage
Spinat und verwandten Arten - 7 Tage
Frische Kräuter - 14 Tage

Sonstiges

Bitte geeignete Schutzkleidung tragen. Beachte bitte dazu die Hinweise im Sicherheitsdatenblatt (Kapitel 8.2).

WirkstoffPS

10,6 g/l Azadirachtin A

Zugelassener Name

Spruzit NEEM GemüseSchädlingsfrei

Zugelassene Einsatzgebiete

Insektizid, Akarizid im Ackerbau, Gemüsebau, Obstbau, Weinbau, Zierpflanzenbau

Verwenderkategorie

Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.

Hinweise zum Umgang

Pflanzenschutzmittel immer in dicht verschlossener Originalverpackung im abschließbaren Schrank außerhalb der Reichweite von Kindern und Tieren aufbewahren. Der Lagerort sollte gemäßigte Temperaturen haben und sich nicht in der Nähe von Lebens- oder Futtermitteln befinden. Wenn kein Verfallsdatum auf der Packung angegeben ist, garantiert der Hersteller eine Lagerstabilität von zwei Jahren. Bei gelagerten Pflanzenschutzmitteln sollte vor erneuter Verwendung allerdings überprüft werden, ob sie noch zugelassen sind oder die Aufbrauchfrist noch gilt (beim Fachhandel oder auf der BVL-Homepage). Die Anwendung wäre sonst nicht zulässig. Reste älterer Pflanzenschutzmittel sollten entsorgt werden, und zwar über die kommunalen Annahmestellen für Sonderabfall (z. B. Schadstoffmobil). Der Fachhandel ist nicht verpflichtet, Mittel zurückzunehmen. Restmengen der angewendeten Spritzlösungen und auch Reinigungswasser dürfen auf keinen Fall in den Abfluss (z. B. Waschbecken, Toilette) gelangen – auch nicht in verdünnter Form. Restmengen von Spritzlösungen sollen nicht aufgehoben werden. Man kann sie im Verhältnis 1:10 verdünnen und auf den zuvor behandelten Flächen im Garten ausbringen. Restentleerte Packungen und Behälter werden ausgespült. Packungen mit dem „Grünen Punkt" können nach dem Spülen zum Recyclingmüll gegeben werden, ansonsten kommen sie in den Restmüll. Mehr Informationen zur Rechtslage und zu nicht-chemischen Alternativen sind beim BMEL (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft) zu finden: https://www.bmel.de/DE/Home/home_node.html

BVL-Zulassungsnummer

024436-82

externe Artikelnummer

5401008

GTIN

4005240023457


Hersteller (GPSR)

W. Neudorff GmbH KG
An der Mühle 3
31860 Emmerthal
info@neudorff.de

CLP-/REACH-Hinweise
Gefahrenhinweise
EUH208: Enthält . Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH401: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
H412: Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.