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Gesetzestext

Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen. Warnhinweise und -symbole in der Gebrauchsanweisung beachten. Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.

Angabe zur Bienengefährlichkeit

B4

Anwendungsverbot

Anwendungsverbot auf nicht versiegelten Flächen, die mit Schlacke, Split, Kies und ähnlichen Materialien befestigt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen und Schmutzwasserkanäle besteht. Anwendungsverbot auf oder unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder in Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen-und Schmutzwasserkanäle besteht. Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Mehr Informationen zur Rechtslage zu nicht-chemischen Alternativen sind beim DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.) zu finden: http://www.wasser-und-pflanzenschutz.de

Deine Vorteile - NEUDORFF Raupenfrei Xen Tari
  • wirkt gezielt gegen schädliche Schmetterlingsraupen an Zierpflanzen, Obst und Gemüse
  • mit biologischem Wirkstoff
  • unbedenklich für Bienen und Nützlinge, geeignet für den ökologischen Landbau

Xentari Raupenfrei wirkt gezielt gegen schädliche Schmetterlingsraupen an Zierpflanzen, Obst und Gemüse mit biologischem Wirkstoff unbedenklich für Bienen (NB 6641: Nicht bienengefährlich (B4)) und Nützlinge, geeignet für den ökologischen Landbau (Lt. Verordnung (EU) 2018/848) Xentari RaupenFrei ist ein biologisches Spritzmittel, dessen Wirkstoff durch nützliche Mikroorganismen erzeugt wird. Es wirkt ganz gezielt gegen schädliche Schmetterlingsraupen, wie z. B. Buchsbaumzünsler, Frostspanner, Kohlweißlinge und Traubenwickler. Xentari wirkt gegen jüngere und ältere Buchsbaumzünslerraupen. Ein früher Einsatz von Xentari RaupenFrei erhöht den Erfolg der Bekämpfung.

Anwendungszeit
März bis Oktober
Inhalt
2 x 3 g
Sachkundenachweispflichtig
Nein
Artikelnummer
7799170

Anwendung

Xentari RaupenFrei wird in Wasser verdünnt. Benötigte Menge des Produktes unter Rühren in das Wasser streuen. Ein gestrichener Messlöffel enthält 1,5 g Xentari.

Stets frisch angesetzte Spritzbrühe verwenden. Nie mehr Spritzbrühe ansetzen als gebraucht wird.

Die Pflanzen vollständig mit der Spritzbrühe benetzen, sobald Raupen oder Raupenfraßstellen erkennbar sind. Bei Buchsbäumen darauf achten, dass auch das Innere der Pflanzen benetzt wird, da die Raupen des Buchsbaumzünslers auch im Inneren der Pflanzen fressen. Xentari wirkt gegen junge und ältere Raupen des Buchsbaumzünslers.

Spritzung bei anhaltendem Befall nach 10-14 Tagen wiederholen.
Spritzung nach starken Niederschlägen erneut durchführen. Bei der Spritzung sollte die Temperatur über 15° C liegen. Bereits wenige Stunden nach Aufnahme des Mittels stellen die Raupen ihre Fraßtätigkeit ein. Nach 3-5 Tagen sterben sie und fallen von der Pflanze.

Sonstiges

Bitte geeignete Schutzkleidung tragen. Beachte bitte dazu die Hinweise im Sicherheitsdatenblatt (Kapitel 8.2).

WirkstoffPS

540 g/kg Bacillus thuringiensis aiz.

Zugelassener Name

Xentari RaupenFrei

Zugelassene Einsatzgebiete

Insektizid im Forst, Gemüsebau, Obstbau, Weinbau, Zierpflanzenbau

Verwenderkategorie

Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.

Hinweise zum Umgang

Pflanzenschutzmittel immer in dicht verschlossener Originalverpackung im abschließbaren Schrank außerhalb der Reichweite von Kindern und Tieren aufbewahren. Der Lagerort sollte gemäßigte Temperaturen haben und sich nicht in der Nähe von Lebens- oder Futtermitteln befinden. Wenn kein Verfallsdatum auf der Packung angegeben ist, garantiert der Hersteller eine Lagerstabilität von zwei Jahren. Bei gelagerten Pflanzenschutzmitteln sollte vor erneuter Verwendung allerdings überprüft werden, ob sie noch zugelassen sind oder die Aufbrauchfrist noch gilt (beim Fachhandel oder auf der BVL-Homepage). Die Anwendung wäre sonst nicht zulässig. Reste älterer Pflanzenschutzmittel sollten entsorgt werden, und zwar über die kommunalen Annahmestellen für Sonderabfall (z. B. Schadstoffmobil). Der Fachhandel ist nicht verpflichtet, Mittel zurückzunehmen. Restmengen der angewendeten Spritzlösungen und auch Reinigungswasser dürfen auf keinen Fall in den Abfluss (z. B. Waschbecken, Toilette) gelangen – auch nicht in verdünnter Form. Restmengen von Spritzlösungen sollen nicht aufgehoben werden. Man kann sie im Verhältnis 1:10 verdünnen und auf den zuvor behandelten Flächen im Garten ausbringen. Restentleerte Packungen und Behälter werden ausgespült. Packungen mit dem „Grünen Punkt" können nach dem Spülen zum Recyclingmüll gegeben werden, ansonsten kommen sie in den Restmüll. Mehr Informationen zur Rechtslage und zu nicht-chemischen Alternativen sind beim BMEL (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft) zu finden: https://www.bmel.de/DE/Home/home_node.html

BVL-Zulassungsnummer

024426-62

externe Artikelnummer

5900934

GTIN

4005240009192


Hersteller (GPSR)

W. Neudorff GmbH KG
An der Mühle 3
31860 Emmerthal
info@neudorff.de

CLP-/REACH-Hinweise
Symbole
Ausrufezeichen: Gesundheitsgefahr GHS07 - Ausrufezeichen: Gesundheitsgefahr
Signalwort
Achtung!
Gefahrenhinweise
EUH208: Enthält . Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH401: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
H319: Verursacht schwere Augenreizung.