Zum Hauptinhalt springen Zur Suche springen Zur Hauptnavigation springen
Gesetzestext

Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen. Warnhinweise und -symbole in der Gebrauchsanweisung beachten. Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.

Angabe zur Bienengefährlichkeit

B4

Anwendungsverbot

Anwendungsverbot auf nicht versiegelten Flächen, die mit Schlacke, Split, Kies und ähnlichen Materialien befestigt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen und Schmutzwasserkanäle besteht. Anwendungsverbot auf oder unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder in Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen-und Schmutzwasserkanäle besteht. Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Mehr Informationen zur Rechtslage zu nicht-chemischen Alternativen sind beim DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.) zu finden: http://www.wasser-und-pflanzenschutz.de

Deine Vorteile - NEUDORFF Promanal AF Grünpflanzen Schädlingsfrei
  • anwendungsfertiges Spray zur effektiven Bekämpfung von Schädlingen an Grünpflanzen
  • bekämpft zuverlässig Schild-, Schmier-, Wollläuse und Spinnmilben
  • für alle Grünpflanzen wie Ficus, Palmen und Monstera
  • aus Parafinöl ohne weitere insektizide Zusätze
  • nicht bienengefährlich und geeignet für den ökologischen Landbau

Anwendungsfertiges Sprühmittel zur Bekämpfung von Wollläusen, Schildläusen, Schmierläusen und Spinnmilben an hartlaubigen Zierpflanzen. Auch in Innenräumen einsetzbar. Nicht bienengefährlich (NB 6641). Geeignet für den ökologischen Landbault. Verordnung (EU) 2018/848.

Anwendungszeit
ganzjährig
Inhalt
250 ml
Sachkundenachweispflichtig
Nein
Artikelnummer
7799651

Anwendung

Vor Gebrauch schütteln

Promanal AF Grünpflanzen Schädlingsfrei ist anwendungsfertig. Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen alle Pflanzenteile mit dem praktischen Überkopf-Sprüher gründlich ober- und unterseits tropfnass benetzen.

Bei Sonneneinstrahlung können Schäden an den Kulturpflanzen auftreten. Deshalb die Pflanzen bei und nach der Behandlung nicht der prallen Sonne aussetzen. Da die abtropfende Spritzbrühe Ölflecken verursachen kann, Untergrund vor der Spritzung abdecken.

Die Behandlung bei Woll-, Schmier- und Schildläusen nach 14 Tagen, bei Spinnmilben nach 7 Tagen wiederholen.

Sonstiges

Bitte geeignete Schutzkleidung tragen. Beachte bitte dazu die Hinweise im Sicherheitsdatenblatt (Kapitel 8.2).

WirkstoffPS

12 g/l Paraffinöl

Zugelassener Name

Promanal AF GrünpflanzenSchädlingsFrei

Zugelassene Einsatzgebiete

Akarizid, Insektizid mit Zulassung in Zierpflanzen

Verwenderkategorie

Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.

Hinweise zum Umgang

Pflanzenschutzmittel immer in dicht verschlossener Originalverpackung im abschließbaren Schrank außerhalb der Reichweite von Kindern und Tieren aufbewahren. Der Lagerort sollte gemäßigte Temperaturen haben und sich nicht in der Nähe von Lebens- oder Futtermitteln befinden. Wenn kein Verfallsdatum auf der Packung angegeben ist, garantiert der Hersteller eine Lagerstabilität von zwei Jahren. Bei gelagerten Pflanzenschutzmitteln sollte vor erneuter Verwendung allerdings überprüft werden, ob sie noch zugelassen sind oder die Aufbrauchfrist noch gilt (beim Fachhandel oder auf der BVL-Homepage). Die Anwendung wäre sonst nicht zulässig. Reste älterer Pflanzenschutzmittel sollten entsorgt werden, und zwar über die kommunalen Annahmestellen für Sonderabfall (z. B. Schadstoffmobil). Der Fachhandel ist nicht verpflichtet, Mittel zurückzunehmen. Restmengen der angewendeten Spritzlösungen und auch Reinigungswasser dürfen auf keinen Fall in den Abfluss (z. B. Waschbecken, Toilette) gelangen – auch nicht in verdünnter Form. Restmengen von Spritzlösungen sollen nicht aufgehoben werden. Man kann sie im Verhältnis 1:10 verdünnen und auf den zuvor behandelten Flächen im Garten ausbringen. Restentleerte Packungen und Behälter werden ausgespült. Packungen mit dem „Grünen Punkt" können nach dem Spülen zum Recyclingmüll gegeben werden, ansonsten kommen sie in den Restmüll. Mehr Informationen zur Rechtslage und zu nicht-chemischen Alternativen sind beim BMEL (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft) zu finden: https://www.bmel.de/DE/Home/home_node.html

BVL-Zulassungsnummer

024172-62

externe Artikelnummer

5991187

GTIN

4005240003411


Hersteller (GPSR)

W. Neudorff GmbH KG
An der Mühle 3
31860 Emmerthal
info@neudorff.de

CLP-/REACH-Hinweise
Gefahrenhinweise
EUH401: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
H412: Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.