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Gesetzestext

Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen. Warnhinweise und -symbole in der Gebrauchsanweisung beachten. Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.

Angabe zur Bienengefährlichkeit

B4

Anwendungsverbot

Anwendungsverbot auf nicht versiegelten Flächen, die mit Schlacke, Split, Kies und ähnlichen Materialien befestigt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen und Schmutzwasserkanäle besteht. Anwendungsverbot auf oder unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder in Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen-und Schmutzwasserkanäle besteht. Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Mehr Informationen zur Rechtslage zu nicht-chemischen Alternativen sind beim DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.) zu finden: http://www.wasser-und-pflanzenschutz.de

Deine Vorteile - NEUDORFF Neudosan Neu Blattlausfrei
  • bekämpft wirksam Blattläuse, Weiße Fliege und Spinnmilben an Obst, Gemüse, Kräutern und Zierpflanzen
  • mit Wirkstoff, der in der Natur schnell abgebaut wird
  • keine Wartezeit bis zur Ernte
  • nicht bienengefährlich
  • geeignet für den ökologischen Landbau (Lt. Verordnung (EU) 2018/848)

Neudosan Neu Blattlausfrei ist ein Spritzmittel zur Bekämpfung von Blattläusen, Weißen Fliegen und Spinnmilben. Das Spritzmittel kann an Zierpflanzen, Kern-, Stein- und Beerenobst, Gemüse und Kräutern angewendet werden. Das Mittel enthält als Wirkstoff Salze natürlicher Fettsäuren, die in der Natur schnell abgebaut werden.

Neudosan Neu Blattlausfrei ist ein Kontaktmittel, deshalb ist es wichtig, das die Schädlinge direkt von der Spritzbrühe getroffen werden.

Anwendungszeit
ganzjährig
Inhalt
500 ml
Sachkundenachweispflichtig
Nein
Artikelnummer
7732623

Anwendung

Ab Befallsbeginn 2 %ig spritzen, d.h. 20 ml auf 1 Liter Wasser. Zum Ansetzen der Spritzbrühe möglichst weiches Wasser, z.B. Regenwasser oder destilliertes Wasser verwenden. Beim Ansetzen der Spritzbrühe muss auf die Schaumbildung geachtet werden. Stets frisch angesetzte Spritzbrühe verwenden. Nie mehr Spritzbrühe ansetzen als gebraucht wird.

Schädlinge müssen direkt von der Spritzbrühe getroffen werden, daher Blatt ober- und insbesondere die Blattunterseite gründlich tropfnass spritzen. Spritzungen in den frühen Morgenstunden oder in den späten Abendstunden vornehmen, da die Wirksamkeit bei niedrigen Temperaturen am besten ist. Bei Sonenneinstrahlung können nach der Anwendung Schäden an den Kulturpflanzen auftreten.

Aufwandmengen und Informationen zur Anwendung siehe Tabelle Aufwandmenge im Produktdatenblatt.

Anwendungsart: Spritzen bis zur sichtbaren Benetzung.

Anwendungszeitpunkt: Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen spritzen.

Max. Anzahl der Anwendungen: Maximal 5 Anwendungen im zeitlichen Abstand von mindestens 7 Tagen. Insgesamt nicht mehr als 5 Anwendungen pro Jahr und Kultur.

Wartezeiten bis zur Ernte: Keine

Sonstiges

Bitte geeignete Schutzkleidung tragen. Beachte bitte dazu die Hinweise im Sicherheitsdatenblatt (Kapitel 8.2).

WirkstoffPS

515 g/l Kali-Seife

Zugelassener Name

Neudosan Neu Blattlausfrei

Zugelassene Einsatzgebiete

Insektizid, Akarizid im Ackerbau, Gemüsebau, Hopfenbau, Obstbau, Zierpflanzenbau

Verwenderkategorie

Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.

Hinweise zum Umgang

Pflanzenschutzmittel immer in dicht verschlossener Originalverpackung im abschließbaren Schrank außerhalb der Reichweite von Kindern und Tieren aufbewahren. Der Lagerort sollte gemäßigte Temperaturen haben und sich nicht in der Nähe von Lebens- oder Futtermitteln befinden. Wenn kein Verfallsdatum auf der Packung angegeben ist, garantiert der Hersteller eine Lagerstabilität von zwei Jahren. Bei gelagerten Pflanzenschutzmitteln sollte vor erneuter Verwendung allerdings überprüft werden, ob sie noch zugelassen sind oder die Aufbrauchfrist noch gilt (beim Fachhandel oder auf der BVL-Homepage). Die Anwendung wäre sonst nicht zulässig. Reste älterer Pflanzenschutzmittel sollten entsorgt werden, und zwar über die kommunalen Annahmestellen für Sonderabfall (z. B. Schadstoffmobil). Der Fachhandel ist nicht verpflichtet, Mittel zurückzunehmen. Restmengen der angewendeten Spritzlösungen und auch Reinigungswasser dürfen auf keinen Fall in den Abfluss (z. B. Waschbecken, Toilette) gelangen – auch nicht in verdünnter Form. Restmengen von Spritzlösungen sollen nicht aufgehoben werden. Man kann sie im Verhältnis 1:10 verdünnen und auf den zuvor behandelten Flächen im Garten ausbringen. Restentleerte Packungen und Behälter werden ausgespült. Packungen mit dem „Grünen Punkt" können nach dem Spülen zum Recyclingmüll gegeben werden, ansonsten kommen sie in den Restmüll. Mehr Informationen zur Rechtslage und zu nicht-chemischen Alternativen sind beim BMEL (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft) zu finden: https://www.bmel.de/DE/Home/home_node.html

BVL-Zulassungsnummer

034207-00

externe Artikelnummer

5320731

GTIN

4005240003671


Hersteller (GPSR)

W. Neudorff GmbH KG
An der Mühle 3
31860 Emmerthal
info@neudorff.de

CLP-/REACH-Hinweise
Symbole
Ausrufezeichen: Gesundheitsgefahr GHS07 - Ausrufezeichen: Gesundheitsgefahr
Umwelt: Umweltgefährlich GHS09 - Umwelt: Umweltgefährlich
Signalwort
Achtung!
Gefahrenhinweise
EUH401: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
H315: Verursacht Hautreizungen.
H335: Kann die Atemwege reizen.
H410: Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.