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Gesetzestext

Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen. Warnhinweise und -symbole in der Gebrauchsanweisung beachten. Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.

Angabe zur Bienengefährlichkeit

B4

Anwendungsverbot

Anwendungsverbot auf nicht versiegelten Flächen, die mit Schlacke, Split, Kies und ähnlichen Materialien befestigt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen und Schmutzwasserkanäle besteht. Anwendungsverbot auf oder unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder in Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen-und Schmutzwasserkanäle besteht. Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Mehr Informationen zur Rechtslage zu nicht-chemischen Alternativen sind beim DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.) zu finden: http://www.wasser-und-pflanzenschutz.de

Deine Vorteile - NEUDORFF Finalsan UnkrautLos Speed
  • schnell gegen Unkräuter, Moose und Algen
  • wirkt sichtbar in einer Stunde
  • Wirkstoff wie in der Natur vorkommend
  • schonend für Haustiere, Bienen und Igel

Finalsan UnkrautLos Speed beseitigt schnell Unkräuter, Moose und Algen - ganz ohne Glyphosat!

Der Wirkstoff ist eine Fettsäure, wie sie auch in der Natur vorkommt. Die Pelargonsäure zerstört die Zellwände der grünen Pflanzenteile und sorgt für die schnelle Wirkung.

Finalsan UnkrautLos Speed ist sogar bei niedrigen Temperaturen gut wirksam. Daher kann es vom zeitigen Frühjahr bis zum späten Herbst eingesetzt werden.

Behandelte Flächen können nach Antrocknen des Mittels sofort wieder benutzt und von Haustieren betreten werden. Holzige Pflanzenteile werden nicht geschädigt, so dass das Mittel problemlos unter Bäumen und Sträuchern angewendet werden kann. Gartenpflanzen dürfen vom Mittel nicht getroffen werden, weil die Gefahr einer Schädigung besteht.

Finalsan UnkrautLos Speed ist biologisch abbaubar (nach OECD 301 F) und nicht NB 6641: Nicht bienengefährlich (B4).

Anwendungszeit
Februar bis November
Inhalt
1000 ml
Sachkundenachweispflichtig
Nein
Artikelnummer
7719286

Anwendung

Vor Gebrauch kräftig schütteln!

Optimale Wirkung bei einer Unkrautgröße von 5-10 cm. Die Unkräuter, Moose und Algen sollten bei der Spritzung trocken sein. Unkräuter komplett benetzen, um eine maximale Wirkstoffaufnahme zu garantieren. Mindesttemperatur bei der Anwendung: 10 °C.

Messbecherverschluss abschrauben, Spitze des Spritzverschlusses mit einem Messer abschneiden. Zur Dosierung Messbecher oder Skalierung auf Sichtstreifen am seitlichen Flaschenrand verwenden.

Stets frisch angesetzte Spritzbrühe verwenden. Nie mehr Spritzbrühe ansetzen als gebraucht wird.

100 ml entsprechen 5 Messbechern. Bei Unterdosierung ist die Wirkung vermindert.

Spritzen als Teilflächenbehandlung. (Moose+Algen). Einzelflächenbehandlung (Unkräuter) spritzen mit Spritzschirm. 100 ml Spritzbrühe pro m² Unkrautfläche bzw. Moos- und Algenfläche. Nicht zur Gießbehandlung geeignet. Eine Neubepflanzung ist bereits nach 2 Tagen möglich.

Nicht zur Beseitigung von Unkräutern und Moos in Rasenflächen geeignet da, alle grünen Pflanzenteile abgetötet werden.
Bei der Anwendung dürfen die Blätter von angrenzenden Gartenpflanzen nicht durch die Spritzbrühe getroffen werden, da die Gefahr einer Schädigung besteht.
Holzige Pflanzenteile werden nicht geschädigt, sodass Finalsan UnkrautLos Speed problemlos unter Bäumen und Sträuchern angewendet werden kann.

Finalsan + Wasser = Spritzbrühe
100 ml (0,1 L) + 500 ml (0,5 L) = 600 ml (0,6 L)

Wiederholung der Behandlung:
Sollten Unkräuter wieder austreiben, muss die Spritzung wiederholt werden. Spritzung erst dann wiederholen, wenn die Unkräuter erneut 5-10 cm groß sind. Maximal 4 Anwendungen im Abstand von 21-40 Tagen.

Sonstiges

Bitte geeignete Schutzkleidung tragen. Beachte bitte dazu die Hinweise im Sicherheitsdatenblatt (Kapitel 8.2).

WirkstoffPS

186,7 g/l Pelargonsäure

Zugelassener Name

Finalsan UnkrautLos Speed

Zugelassene Einsatzgebiete

Herbizid im Gemüsebau, Nichtkulturland, Obstbau, Zierpflanzenbau

Verwenderkategorie

Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.

Hinweise zum Umgang

Pflanzenschutzmittel immer in dicht verschlossener Originalverpackung im abschließbaren Schrank außerhalb der Reichweite von Kindern und Tieren aufbewahren. Der Lagerort sollte gemäßigte Temperaturen haben und sich nicht in der Nähe von Lebens- oder Futtermitteln befinden. Wenn kein Verfallsdatum auf der Packung angegeben ist, garantiert der Hersteller eine Lagerstabilität von zwei Jahren. Bei gelagerten Pflanzenschutzmitteln sollte vor erneuter Verwendung allerdings überprüft werden, ob sie noch zugelassen sind oder die Aufbrauchfrist noch gilt (beim Fachhandel oder auf der BVL-Homepage). Die Anwendung wäre sonst nicht zulässig. Reste älterer Pflanzenschutzmittel sollten entsorgt werden, und zwar über die kommunalen Annahmestellen für Sonderabfall (z. B. Schadstoffmobil). Der Fachhandel ist nicht verpflichtet, Mittel zurückzunehmen. Restmengen der angewendeten Spritzlösungen und auch Reinigungswasser dürfen auf keinen Fall in den Abfluss (z. B. Waschbecken, Toilette) gelangen – auch nicht in verdünnter Form. Restmengen von Spritzlösungen sollen nicht aufgehoben werden. Man kann sie im Verhältnis 1:10 verdünnen und auf den zuvor behandelten Flächen im Garten ausbringen. Restentleerte Packungen und Behälter werden ausgespült. Packungen mit dem „Grünen Punkt" können nach dem Spülen zum Recyclingmüll gegeben werden, ansonsten kommen sie in den Restmüll. Mehr Informationen zur Rechtslage und zu nicht-chemischen Alternativen sind beim BMEL (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft) zu finden: https://www.bmel.de/DE/Home/home_node.html

BVL-Zulassungsnummer

024645-66

externe Artikelnummer

5101143

GTIN

4005240005132


Hersteller (GPSR)

W. Neudorff GmbH KG
An der Mühle 3
31860 Emmerthal
info@neudorff.de

CLP-/REACH-Hinweise
Symbole
Ausrufezeichen: Gesundheitsgefahr GHS07 - Ausrufezeichen: Gesundheitsgefahr
Signalwort
Achtung!
Gefahrenhinweise
H319: Verursacht schwere Augenreizung.