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Gesetzestext

Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen. Warnhinweise und -symbole in der Gebrauchsanweisung beachten. Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.

Angabe zur Bienengefährlichkeit

B4

Anwendungsverbot

Anwendungsverbot auf nicht versiegelten Flächen, die mit Schlacke, Split, Kies und ähnlichen Materialien befestigt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen und Schmutzwasserkanäle besteht. Anwendungsverbot auf oder unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder in Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen-und Schmutzwasserkanäle besteht. Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Mehr Informationen zur Rechtslage zu nicht-chemischen Alternativen sind beim DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.) zu finden: http://www.wasser-und-pflanzenschutz.de

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Behandelte Flächen können nach Antrocknen des Mittels sofort wieder benutzt und von Haustieren betreten werden.

Holzige Pflanzenteile werden nicht geschädigt, so dass das Mittel problemlos unter Bäumen und Sträuchern angewendet werden kann. Gartenpflanzen dürfen vom Mittel nicht getroffen werden, weil die Gefahr einer Schädigung besteht.

Finalsan AF UnkrautLos Speed ist biologisch abbaubar (nach OECD 301 F) und nicht NB 6641: Nicht bienengefährlich (B4).

Anwendungszeit
Februar bis November
Inhalt
1000 ml
Sachkundenachweispflichtig
Nein
Artikelnummer
7719287

Anwendung

Vor Gebrauch kräftig schütteln

Optimale Wirkung bei einer Unkrautgröße von 5-10 cm. Die Unkräuter sollten bei der Spritzung trocken sein. Unkräuter komplett benetzen um eine maximale Wirkstoffaufnahme zu garantieren. Mindesttemperatur bei der Anwendung: 10 °C.

Anwendung:
Nicht zur Beseitigung von Unkräutern in Rasenflächen geeignet, da alle grünen Pflanzenteile abgetötet werden

Unverdünnt als Einzelpflanzen- bzw. Teilflächenbehandlung spritzen: 100 ml/m2 Unkrautfläche. Nach eigenen Erfahrungen sind bei Einzelpflanzenbehandlung je nach Unkrautdichte 30-40 ml/m2 ausreichend. Blätter von angrenzenden Kulturpflanzen nicht benetzen, da an sonsten Schäden möglich sind. Holzige Pflanzenteile werden nicht geschädigt, so dass das Mittel problemlos unter Bäumen und Sträuchern angewendet werden kann.

Wiederholung der Behandlung:
Sollten Unkräuter wieder austreiben, muss die Spritzung wiederholt werden. Spritzung erst dann wiederholen, wenn die Unkräuter erneut 5-10 cm groß sind. Maximal 4 Anwendungen im Abstand von 21 bis 40 Tagen.

Sonstiges

Bitte geeignete Schutzkleidung tragen. Beachte bitte dazu die Hinweise im Sicherheitsdatenblatt (Kapitel 8.2).

WirkstoffPS

31,02 g/l Pelargonsäure

Zugelassener Name

Finalsan AF UnkrautLos Speed

Zugelassene Einsatzgebiete

Herbizid im Nichtkulturland, Zierpflanzenbau

Verwenderkategorie

Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.

Hinweise zum Umgang

Pflanzenschutzmittel immer in dicht verschlossener Originalverpackung im abschließbaren Schrank außerhalb der Reichweite von Kindern und Tieren aufbewahren. Der Lagerort sollte gemäßigte Temperaturen haben und sich nicht in der Nähe von Lebens- oder Futtermitteln befinden. Wenn kein Verfallsdatum auf der Packung angegeben ist, garantiert der Hersteller eine Lagerstabilität von zwei Jahren. Bei gelagerten Pflanzenschutzmitteln sollte vor erneuter Verwendung allerdings überprüft werden, ob sie noch zugelassen sind oder die Aufbrauchfrist noch gilt (beim Fachhandel oder auf der BVL-Homepage). Die Anwendung wäre sonst nicht zulässig. Reste älterer Pflanzenschutzmittel sollten entsorgt werden, und zwar über die kommunalen Annahmestellen für Sonderabfall (z. B. Schadstoffmobil). Der Fachhandel ist nicht verpflichtet, Mittel zurückzunehmen. Restmengen der angewendeten Spritzlösungen und auch Reinigungswasser dürfen auf keinen Fall in den Abfluss (z. B. Waschbecken, Toilette) gelangen – auch nicht in verdünnter Form. Restmengen von Spritzlösungen sollen nicht aufgehoben werden. Man kann sie im Verhältnis 1:10 verdünnen und auf den zuvor behandelten Flächen im Garten ausbringen. Restentleerte Packungen und Behälter werden ausgespült. Packungen mit dem „Grünen Punkt" können nach dem Spülen zum Recyclingmüll gegeben werden, ansonsten kommen sie in den Restmüll. Mehr Informationen zur Rechtslage und zu nicht-chemischen Alternativen sind beim BMEL (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft) zu finden: https://www.bmel.de/DE/Home/home_node.html

BVL-Zulassungsnummer

024646-63

externe Artikelnummer

5101144

GTIN

4005240008423


Hersteller (GPSR)

W. Neudorff GmbH KG
An der Mühle 3
31860 Emmerthal
info@neudorff.de

CLP-/REACH-Hinweise
Gefahrenhinweise
EUH401: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.