NEUDORFF Finalsan AF GierschFrei
17,99 €
inkl. MwSt. ggf. zzgl.
Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen. Warnhinweise und -symbole in der Gebrauchsanweisung beachten. Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.
B4
Anwendungsverbot auf nicht versiegelten Flächen, die mit Schlacke, Split, Kies und ähnlichen Materialien befestigt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen und Schmutzwasserkanäle besteht. Anwendungsverbot auf oder unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder in Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen-und Schmutzwasserkanäle besteht. Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Mehr Informationen zur Rechtslage zu nicht-chemischen Alternativen sind beim DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.) zu finden: http://www.wasser-und-pflanzenschutz.de
Finalsan AF GierschFrei beseitigt schnell und wochenlang Giersch, Moos und Algen - ganz ohne Glyphosat.
Das kraftvolle 2fach-Wirksystem aus einer Fettsäure, wie sie auch in der Natur vorkommt, und einem Wachstumsregulator sorgt für eine schnelle Bekämpfung bis in die Wurzel. Die Fettsäure zerstört die Zellwände der Pflanzen und sorgt für die Sofortwirkung. Der Wachstumsregulator verhindert die Zellteilung in den Wurzeln. So wird der Neuaustrieb wochenlang verhindert.
Finalsan AF GierschFrei ist sogar bei niedrigen Temperaturen gut wirksam. Daher kann es vom zeitigen Frühjahr bis zum späten Herbst eingesetzt werden. Behandelte Flächen können nach Antrocknen des Mittels sofort wieder benutzt und von Haustieren betreten werden.
Holzige Pflanzenteile werden nicht geschädigt, so dass das Mittel problemlos unter Bäumen und Sträuchern angewendet werden kann. Gartenpflanzen dürfen vom Mittel nicht getroffen werden, weil die Gefahr einer Schädigung besteht.
Finalsan AF GierschFrei ist biologisch abbaubar (nach OECD 301 F und nicht NB 6641: Nicht bienengefährlich (B4).
Optimale Wirkung bei einer Unkrautgröße von 10 cm. Unkräuter komplett benetzen um eine maximale Wirkstoffaufnahme zu garantieren. Mindesttemperatur bei der Anwendung: 10°C. Die Unkräuter sollten bei der Spritzung trocken sein.
Unverdünnt als Einzelpflanzen bzw. Teilflächenbehandlung spritzen: 100 ml/m² Unkrautfläche. Nach eigenen Erfahrungen sind bei Einzelpflanzenbehandlung je nach Unkrautdichte 30-40 ml/m² ausreichend. Blätter von angrenzenden Kulturpflanzen nicht benetzen, da an sonsten Schäden möglich sind. Holzige Pflanzenteile werden nicht geschädigt, so dass das Mittel problemlos unter Bäumen und Sträuchern angewendet werden kann.
Wiederholung der Behandlung: Sollten Unkräuter wieder austreiben, muss die Spritzung wiederholt werden. Spritzung erst dann wiederholen, wenn die Unkräuter erneut 10 cm groß sind. Maximal 2 Anwendungen im Abstand von 30-60 Tagen.
Bitte geeignete Schutzkleidung tragen. Beachte bitte dazu die Hinweise im Sicherheitsdatenblatt (Kapitel 8.2).
4,95 g/l Maleinsäurehydrazid + 31,02 g/l Pelargonsäure
Finalsan AF Gierschfrei
Herbizid im Nichtkulturland, Zierpflanzenbau
Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.
Pflanzenschutzmittel immer in dicht verschlossener Originalverpackung im abschließbaren Schrank außerhalb der Reichweite von Kindern und Tieren aufbewahren. Der Lagerort sollte gemäßigte Temperaturen haben und sich nicht in der Nähe von Lebens- oder Futtermitteln befinden. Wenn kein Verfallsdatum auf der Packung angegeben ist, garantiert der Hersteller eine Lagerstabilität von zwei Jahren. Bei gelagerten Pflanzenschutzmitteln sollte vor erneuter Verwendung allerdings überprüft werden, ob sie noch zugelassen sind oder die Aufbrauchfrist noch gilt (beim Fachhandel oder auf der BVL-Homepage). Die Anwendung wäre sonst nicht zulässig. Reste älterer Pflanzenschutzmittel sollten entsorgt werden, und zwar über die kommunalen Annahmestellen für Sonderabfall (z. B. Schadstoffmobil). Der Fachhandel ist nicht verpflichtet, Mittel zurückzunehmen. Restmengen der angewendeten Spritzlösungen und auch Reinigungswasser dürfen auf keinen Fall in den Abfluss (z. B. Waschbecken, Toilette) gelangen – auch nicht in verdünnter Form. Restmengen von Spritzlösungen sollen nicht aufgehoben werden. Man kann sie im Verhältnis 1:10 verdünnen und auf den zuvor behandelten Flächen im Garten ausbringen. Restentleerte Packungen und Behälter werden ausgespült. Packungen mit dem „Grünen Punkt" können nach dem Spülen zum Recyclingmüll gegeben werden, ansonsten kommen sie in den Restmüll. Mehr Informationen zur Rechtslage und zu nicht-chemischen Alternativen sind beim BMEL (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft) zu finden: https://www.bmel.de/DE/Home/home_node.html
006177-60
5100512
4005240004944
Hersteller (GPSR)
W. Neudorff GmbH KG
An der Mühle 3
31860 Emmerthal
info@neudorff.de