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Gesetzestext

Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen. Warnhinweise und -symbole in der Gebrauchsanweisung beachten. Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.

Angabe zur Bienengefährlichkeit

B4

Anwendungsverbot

Anwendungsverbot auf nicht versiegelten Flächen, die mit Schlacke, Split, Kies und ähnlichen Materialien befestigt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen und Schmutzwasserkanäle besteht. Anwendungsverbot auf oder unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder in Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen-und Schmutzwasserkanäle besteht. Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Mehr Informationen zur Rechtslage zu nicht-chemischen Alternativen sind beim DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.) zu finden: http://www.wasser-und-pflanzenschutz.de

Deine Vorteile - NEUDORFF Ferramol Schneckenkorn
  • gegen Nacktschnecken an allen Gemüse-, Obst- und Zierpflanzen-Arten
  • schont Igel, Vögel, Regenwürmer, Bienen und andere Nützlinge
  • extrem regenfest durch neue Ködertechnologie
  • keine Wartezeiten bis zur Ernte
  • geeignet für den ökologischen Landbau Landbau

Ferramol Schneckenkorn ist ein sehr attraktiver Köder für alle pflanzenschädigenden Nacktschnecken. Der Wirkstoff Eisen-III-Phosphat bewirkt nach der Köderaufnahme bei den Schnecken einen zuverlässigen Fraßstopp, der zum Schutz der Kulturpflanzen führt. Im Gegensatz zu anderen Wirkstoffen finden sich auf den Beeten und Wegen keine Schleimabsonderungen. Die Schnecken ziehen sich nach dem Köderfraß in ihre Verstecke zurück und sterben. Deshalb findet man nur in Ausnahmefällen tote Schnecken auf den Beeten. Den Erfolg der Ferramol-Behandlung sehen sie allein anhand der nachlassenden Fraßschäden. Nicht aufgenommene Köderkörner zerfallen mit der Zeit in Eisen und Phosphat. Diese beiden Pflanzennährstoffe kommen auch natürlich im Boden vor und werden von den Pflanzen aufgenommen

Inhalt
200 g
Sachkundenachweispflichtig
Nein
Artikelnummer
7799255

Anwendung

Aufwandmenge 5 g/m² (= ein leicht gehäufter Teelöffel). Ferramol Schneckenkorn wird bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Fraßschäden gleichmäßig zwischen die Kulturpflanzen gestreut. Die Anwendung erfolgt am besten in den frühen Abendstunden, wenn die Schnecken ihre Unterschlüpfe verlassen.

Ferramol Schneckenkorn unbedingt breitwürfig im gesamten, vom Schneckenfraß bedrohten Beet ausstreuen. Bei starkem Befall auch die angrenzenden Beete, in die sich die Schnecken zurückziehen, mitbehandeln. Ferramol keinesfalls in Häufchen oder nur ringförmig um einige Pflanzen ausstreuen.

Ist der Köder am nächsten Tag ganz oder in Teilbereichen weggefressen, muss nachgestreut werden. Auf diese Weise werden auch die neu hinzukriechenden Schnecken mit erfasst.

Bei trockener Bodenoberfläche sollte die behandelte Fläche einmal kurz gewässert werden. Die Köderpellets nehmen so Wasser auf und sind attraktiver.
Bei starkem Schneckendruck Beete direkt nach der Pflanzung abstreuen.

Ist die Bodenoberfläche sehr grobkrümelig, so empfiehlt es sich, den Boden möglichst zu glätten. Hierdurch wird verhindert, dass der Köder in den Bodenritzen verschwindet und so nicht mehr von den Schnecken erreicht wird.

Es sind bis zu 4 Anwendungen von der Zulassungsbehörde zugelassen.

Sonstiges

Bitte geeignete Schutzkleidung tragen. Beachte bitte dazu die Hinweise im Sicherheitsdatenblatt (Kapitel 8.2).

WirkstoffPS

9,9 g/kg Eisen-III-Phosphat

Zugelassener Name

Ferramol Schneckenkorn

Zugelassene Einsatzgebiete

Molluskizid im Gemüsebau, Obstbau, Zierpflanzenbau

Verwenderkategorie

Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.

Hinweise zum Umgang

Pflanzenschutzmittel immer in dicht verschlossener Originalverpackung im abschließbaren Schrank außerhalb der Reichweite von Kindern und Tieren aufbewahren. Der Lagerort sollte gemäßigte Temperaturen haben und sich nicht in der Nähe von Lebens- oder Futtermitteln befinden. Wenn kein Verfallsdatum auf der Packung angegeben ist, garantiert der Hersteller eine Lagerstabilität von zwei Jahren. Bei gelagerten Pflanzenschutzmitteln sollte vor erneuter Verwendung allerdings überprüft werden, ob sie noch zugelassen sind oder die Aufbrauchfrist noch gilt (beim Fachhandel oder auf der BVL-Homepage). Die Anwendung wäre sonst nicht zulässig. Reste älterer Pflanzenschutzmittel sollten entsorgt werden, und zwar über die kommunalen Annahmestellen für Sonderabfall (z. B. Schadstoffmobil). Der Fachhandel ist nicht verpflichtet, Mittel zurückzunehmen. Restmengen der angewendeten Spritzlösungen und auch Reinigungswasser dürfen auf keinen Fall in den Abfluss (z. B. Waschbecken, Toilette) gelangen – auch nicht in verdünnter Form. Restmengen von Spritzlösungen sollen nicht aufgehoben werden. Man kann sie im Verhältnis 1:10 verdünnen und auf den zuvor behandelten Flächen im Garten ausbringen. Restentleerte Packungen und Behälter werden ausgespült. Packungen mit dem „Grünen Punkt" können nach dem Spülen zum Recyclingmüll gegeben werden, ansonsten kommen sie in den Restmüll. Mehr Informationen zur Rechtslage und zu nicht-chemischen Alternativen sind beim BMEL (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft) zu finden: https://www.bmel.de/DE/Home/home_node.html

BVL-Zulassungsnummer

034496-00

externe Artikelnummer

5992550

GTIN

4005240006702


Hersteller (GPSR)

W. Neudorff GmbH KG
An der Mühle 3
31860 Emmerthal
info@neudorff.de

CLP-/REACH-Hinweise
Gefahrenhinweise
EUH401: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.