NEUDORFF Armisan PilzFrei Obst- & GemüseMehltauFrei
Fungizid im Ackerbau, Gemüsebau, Obstbau, Weinbau, Zierpflanzenbau
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Gesetzestext
Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen. Warnhinweise und -symbole in der Gebrauchsanweisung beachten. Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.
Angabe zur Bienengefährlichkeit
B4
Anwendungsverbot
Anwendungsverbot auf nicht versiegelten Flächen, die mit Schlacke, Split, Kies und ähnlichen Materialien befestigt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen und Schmutzwasserkanäle besteht. Anwendungsverbot auf oder unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder in Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen-und Schmutzwasserkanäle besteht. Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Mehr Informationen zur Rechtslage zu nicht-chemischen Alternativen sind beim DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.) zu finden: http://www.wasser-und-pflanzenschutz.de
Anwendungszeit
Inhalt
Sachkundenachweispflichtig
Spritzmittel gegen Pilzkrankheiten an Obst, Gemüse und Zierpflanzen - mit einem Wirkstoff wie er auch in der Natur vorkommt. Das Mittel wirkt vorbeugend und bei Anfangsbefall auch heilend gegen Echte Mehltaupilze, sowie gegen Schorf an Apfel. Armisan PilzFrei Obst- und GemüseMehltauFrei ist nicht bienengefährlich und für den ökologischen Landbau geeignet. Die Wartezeit zwischen Anwendung und Ernte beträgt nur 1 Tag.
- geeignet für den ökologischen Landbau
Anwendung
Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen, spritzt Du die Pflanze bis zur vollständigen Benetzung. Behandele auch die Blattunterseiten.
1 Beutel Armisan PilzFrei Obst- und GemüseMehltauFrei in 2 L Wasser auflösen. 2 Liter Spritzbrühe sind ausreichend für ca. 33 m².
Gegen Schorf an Äpfeln 1 Beutel in 2 Liter Wasser pro 20 m² ausbringen.
Stets frisch angesetzte Spritzbrühe verwenden. Nie mehr Spritzbrühe ansetzen als gebraucht wird. Ein Beutel muss mit einer Anwendung komplett aufgebraucht werden.
Sonstiges
Bitte geeignete Schutzkleidung tragen. Beachte bitte dazu die Hinweise im Sicherheitsdatenblatt (Kapitel 8.2).
WirkstoffPS
850 g/kg Kaliumhydrogencarbonat
Zugelassener Name
Armisan PilzFrei
Zugelassene Einsatzgebiete
Fungizid im Ackerbau, Gemüsebau, Obstbau, Weinbau, Zierpflanzenbau
Verwenderkategorie
Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.
Hinweise zum Umgang
Pflanzenschutzmittel immer in dicht verschlossener Originalverpackung im abschließbaren Schrank außerhalb der Reichweite von Kindern und Tieren aufbewahren. Der Lagerort sollte gemäßigte Temperaturen haben und sich nicht in der Nähe von Lebens- oder Futtermitteln befinden. Wenn kein Verfallsdatum auf der Packung angegeben ist, garantiert der Hersteller eine Lagerstabilität von zwei Jahren. Bei gelagerten Pflanzenschutzmitteln sollte vor erneuter Verwendung allerdings überprüft werden, ob sie noch zugelassen sind oder die Aufbrauchfrist noch gilt (beim Fachhandel oder auf der BVL-Homepage). Die Anwendung wäre sonst nicht zulässig. Reste älterer Pflanzenschutzmittel sollten entsorgt werden, und zwar über die kommunalen Annahmestellen für Sonderabfall (z. B. Schadstoffmobil). Der Fachhandel ist nicht verpflichtet, Mittel zurückzunehmen. Restmengen der angewendeten Spritzlösungen und auch Reinigungswasser dürfen auf keinen Fall in den Abfluss (z. B. Waschbecken, Toilette) gelangen – auch nicht in verdünnter Form. Restmengen von Spritzlösungen sollen nicht aufgehoben werden. Man kann sie im Verhältnis 1:10 verdünnen und auf den zuvor behandelten Flächen im Garten ausbringen. Restentleerte Packungen und Behälter werden ausgespült. Packungen mit dem „Grünen Punkt" können nach dem Spülen zum Recyclingmüll gegeben werden, ansonsten kommen sie in den Restmüll. Mehr Informationen zur Rechtslage und zu nicht-chemischen Alternativen sind beim BMEL (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft) zu finden: https://www.bmel.de/DE/Home/home_node.html
BVL-Zulassungsnummer
02A948-00
externe Artikelnummer
451398737
Hersteller (GPSR)
W. Neudorff GmbH KG
An der Mühle 3
31860 Emmerthal
info@neudorff.de