Zum Hauptinhalt springen Zur Suche springen Zur Hauptnavigation springen
Gesetzestext

Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen. Warnhinweise und -symbole in der Gebrauchsanweisung beachten. Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.

Angabe zur Bienengefährlichkeit

B4

Anwendungsverbot

Anwendungsverbot auf nicht versiegelten Flächen, die mit Schlacke, Split, Kies und ähnlichen Materialien befestigt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen und Schmutzwasserkanäle besteht. Anwendungsverbot auf oder unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder in Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen-und Schmutzwasserkanäle besteht. Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Mehr Informationen zur Rechtslage zu nicht-chemischen Alternativen sind beim DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.) zu finden: http://www.wasser-und-pflanzenschutz.de

Deine Vorteile - Dr. Stähler Garten-Apotheke Trauermückenfrei Organic
  • Bekämpfung mit dem natürlichen Wirkstoff Azadirachtin aus den Samen des Neem-Baums
  • Stoppt den Fraß von Trauermücken-Larven an den Wurzeln
  • Geeignet für den ökologischen Landbau

Dr. Stähler Trauermückenfrei Organic bekämpft Trauermücken effektiv, schnell und wirksam. Dieses ist ein wirksames Gießmittel zur Bekämpfung von Trauermücken im Gewächshaus bzw. unter Glas. Der natürliche Wirkstoff Azadirachtin (Neem) wirkt auf die Wachstumsregulatoren der Larven und verhindert eine Weiterentwicklung zum ausgewachsenen Insekt. So wird das Auftreten von neuen erwachsenen Trauermücken nachhaltig vermindert.

Anwendungszeit
ganzjährig
Inhalt
30 ml
Sachkundenachweispflichtig
Nein
Artikelnummer
7731499

Anwendung

Dosierung:
- Gießen: 5 ml auf 1 l Wasser
- Spritzen: 3 ml auf 1 l Wasser für ca. 10 m²

Mit der Anwendung im Gießverfahren bei Befallsbeginn bzw. Sichtbarwerden der ersten Symptome/ Schadorganismen beginnen. Blumentöpfe und Aussaatschalen mit der Lösung durchdringend gießen. Das Produkt mit 30 ml Inhalt reicht für ca. 60 Töpfe mit einem Durchmesser von 20 cm.

Immer nur so viel Gießlösung ansetzen, wie für eine Behandlung nötig ist. Die Gießlösung am Tag der Herstellung verwenden. Keine Anwendung bei praller Sonne oder Temperaturen über 25°C, bevorzugt in den Abendstunden.

Max. 4 Anwendungen im Abstand von 7 bis 14 Tagen.

Wartezeit bei Spritzanwendungen:
- Zierpflanzen: N (Die Festsetzung einer Wartezeit ist ohne Bedeutung)
- Tomate, Zucchini, Gurke, Kürbis, Aubergine, Gemüsepaprika, Kopfkohle: 3 Tage
- Kartoffeln: 4 Tage
- Spinat und verwandte Arten: 7 Tage
- Frische Kräuter: 14 Tage

Sonstiges

Bitte geeignete Schutzkleidung tragen. Beachte bitte dazu die Hinweise im Sicherheitsdatenblatt (Kapitel 8.2).

WirkstoffPS

10,6 g/l Azadirachtin A

Zugelassener Name

TRAUERMÜCKENFREI ORGANIC

Zugelassene Einsatzgebiete

Insektizid, Akarizid im Ackerbau, Gemüsebau, Obstbau, Weinbau, Zierpflanzenbau

Verwenderkategorie

Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.

Hinweise zum Umgang

Pflanzenschutzmittel immer in dicht verschlossener Originalverpackung im abschließbaren Schrank außerhalb der Reichweite von Kindern und Tieren aufbewahren. Der Lagerort sollte gemäßigte Temperaturen haben und sich nicht in der Nähe von Lebens- oder Futtermitteln befinden. Wenn kein Verfallsdatum auf der Packung angegeben ist, garantiert der Hersteller eine Lagerstabilität von zwei Jahren. Bei gelagerten Pflanzenschutzmitteln sollte vor erneuter Verwendung allerdings überprüft werden, ob sie noch zugelassen sind oder die Aufbrauchfrist noch gilt (beim Fachhandel oder auf der BVL-Homepage). Die Anwendung wäre sonst nicht zulässig. Reste älterer Pflanzenschutzmittel sollten entsorgt werden, und zwar über die kommunalen Annahmestellen für Sonderabfall (z. B. Schadstoffmobil). Der Fachhandel ist nicht verpflichtet, Mittel zurückzunehmen. Restmengen der angewendeten Spritzlösungen und auch Reinigungswasser dürfen auf keinen Fall in den Abfluss (z. B. Waschbecken, Toilette) gelangen – auch nicht in verdünnter Form. Restmengen von Spritzlösungen sollen nicht aufgehoben werden. Man kann sie im Verhältnis 1:10 verdünnen und auf den zuvor behandelten Flächen im Garten ausbringen. Restentleerte Packungen und Behälter werden ausgespült. Packungen mit dem „Grünen Punkt" können nach dem Spülen zum Recyclingmüll gegeben werden, ansonsten kommen sie in den Restmüll. Mehr Informationen zur Rechtslage und zu nicht-chemischen Alternativen sind beim BMEL (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft) zu finden: https://www.bmel.de/DE/Home/home_node.html

BVL-Zulassungsnummer

024436-90

externe Artikelnummer

450267337

GTIN

4015574004336


Hersteller (GPSR)

Schopf Hygiene Bitterfeld GmbH & Co. KG
Elektronstraße 8
06749 Bitterfeld
info@schopf-bitterfeld.de

CLP-/REACH-Hinweise
Gefahrenhinweise
EUH208: Enthält . Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH401: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.