Dr. Stähler Garten-Apotheke Schneckenkorn Blau
7,99 €
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Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen. Warnhinweise und -symbole in der Gebrauchsanweisung beachten. Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.
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Anwendungsverbot auf nicht versiegelten Flächen, die mit Schlacke, Split, Kies und ähnlichen Materialien befestigt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen und Schmutzwasserkanäle besteht. Anwendungsverbot auf oder unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder in Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen-und Schmutzwasserkanäle besteht. Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Mehr Informationen zur Rechtslage zu nicht-chemischen Alternativen sind beim DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.) zu finden: http://www.wasser-und-pflanzenschutz.de
Dr. Stähler Schneckenkorn Blau ist ein Streugranulat mit guter Lockwirkung zur Bekämpfung aller Arten von Nacktschnecken. Durch ein besonderes Produktionsverfahren löst es sich bei Feuchtigkeit oder starkem Regen nicht auf und ist schimmelfest.
!!! Das Mittel ist giftig für Weinbergschnecken. Bei einem Vorkommen von Weinbergschnecken (Helix pomatia und Helix aspersa) darf das Mittel nicht angewendet werden. !!!
Die Anwendung des Mittels ist bis zu den aufgeführten Stadien in den jeweiligen Kulturen erlaubt:
- Kartoffel: bis Laubblätter und Stängel abgestorben, Stängel ausgeblichen und trocken sind
- Kohlrübe, Beten (Rote, Gelbe, Weiße Bete): Hülsengemüse (Verwendung als Frisch- und Trockengemüse)
- Zuckermais: bis 5. Laubblatt bzw. Blattpaar oder Blattquirl sich entfaltet
- Blumenkohl, Kopfkohle (Weiß-, Rot-, Spitz-, Rosen- und Wirsingkohl), Brokkoli; Salat-Arten, Spinat; frische Kräuter: bis Blattscheide des Fahnenblatts sich verlängert
- Erdbeeren, Beerenobst und Weinreben: bis Ende der Blüte
0,5 g/ m2 entspricht ca. 33 Körner pro m2 Max. 5 Anwendungen im Abstand von mindestens 5 Tagen für die Kultur bzw. je Jahr. Bei Befall das Schneckengranulat breitflächig und keine Häufchen zwischen die Kulturpflanzen streuen.
Bitte geeignete Schutzkleidung tragen. Beachte bitte dazu die Hinweise im Sicherheitsdatenblatt (Kapitel 8.2).
25 g/kg Metaldehyd
Schneckenkorn Blau
Molluskizid im Ackerbau, Gemüsebau, Obstbau, Weinbau, Zierpflanzenbau
Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.
Pflanzenschutzmittel immer in dicht verschlossener Originalverpackung im abschließbaren Schrank außerhalb der Reichweite von Kindern und Tieren aufbewahren. Der Lagerort sollte gemäßigte Temperaturen haben und sich nicht in der Nähe von Lebens- oder Futtermitteln befinden. Wenn kein Verfallsdatum auf der Packung angegeben ist, garantiert der Hersteller eine Lagerstabilität von zwei Jahren. Bei gelagerten Pflanzenschutzmitteln sollte vor erneuter Verwendung allerdings überprüft werden, ob sie noch zugelassen sind oder die Aufbrauchfrist noch gilt (beim Fachhandel oder auf der BVL-Homepage). Die Anwendung wäre sonst nicht zulässig. Reste älterer Pflanzenschutzmittel sollten entsorgt werden, und zwar über die kommunalen Annahmestellen für Sonderabfall (z. B. Schadstoffmobil). Der Fachhandel ist nicht verpflichtet, Mittel zurückzunehmen. Restmengen der angewendeten Spritzlösungen und auch Reinigungswasser dürfen auf keinen Fall in den Abfluss (z. B. Waschbecken, Toilette) gelangen – auch nicht in verdünnter Form. Restmengen von Spritzlösungen sollen nicht aufgehoben werden. Man kann sie im Verhältnis 1:10 verdünnen und auf den zuvor behandelten Flächen im Garten ausbringen. Restentleerte Packungen und Behälter werden ausgespült. Packungen mit dem „Grünen Punkt" können nach dem Spülen zum Recyclingmüll gegeben werden, ansonsten kommen sie in den Restmüll. Mehr Informationen zur Rechtslage und zu nicht-chemischen Alternativen sind beim BMEL (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft) zu finden: https://www.bmel.de/DE/Home/home_node.html
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Hersteller (GPSR)
Schopf Hygiene Bitterfeld GmbH & Co. KG
Elektronstraße 8
06749 Bitterfeld
info@schopf-bitterfeld.de