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Gesetzestext

Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen. Warnhinweise und -symbole in der Gebrauchsanweisung beachten. Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.

Angabe zur Bienengefährlichkeit

B4

Anwendungsverbot

Anwendungsverbot auf nicht versiegelten Flächen, die mit Schlacke, Split, Kies und ähnlichen Materialien befestigt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen und Schmutzwasserkanäle besteht. Anwendungsverbot auf oder unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder in Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen-und Schmutzwasserkanäle besteht. Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Mehr Informationen zur Rechtslage zu nicht-chemischen Alternativen sind beim DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.) zu finden: http://www.wasser-und-pflanzenschutz.de

Deine Vorteile - Dr. Stähler Garten-Apotheke Schädlingsfrei Spray
  • anwendungsfertiges Sprühmittel
  • bekämpft sowohl die ausgewachsenen Insekten als auch deren Larven und Eier
  • die Kombination von Natur-Pyrethrum und Rapsöl ist gut pflanzenverträglich
  • mit praktischem Überkopf-Sprüher zur optimalen Benetzung der Pflanze

Das Dr. Stähler Schädlingsfrei-Spray ist ein Insektizid gegen eine Vielzahl von saugenden Schädlingen in anwendungsfertiger Form. Bereits fertig angemischt kann das Spritzmittel sofort an befallenen Pflanzen ausgebracht werden. Eine Wirkung gegen Blattläuse, Spinnmilben, Weiße Fliegen, Thripse und weitere saugende Insekten setzt sicher ein und die Anwendung ist sowohl an Zierpflanzen im Innenraum und im Außenbereich sowie an Obst und Gemüse im Freiland möglich. Es besteht zudem eine Nebenwirkung gegen beißende Insekten wie Raupen, Käfer und Blattwespenlarven. Schädlingsfrei-Spray aus dem Hause Dr. Stähler bekämpft sowohl die adulten Insekten als auch die Eier, dabei ist es nicht bienengefährlich.

Erhältich ist das Schädlingsfrei-Spray in einer 500 ml Sprayfl asche mit praktischem Überkopf-Sprüher zur vollständigen Benetzung der Pfl anzen.

Anwendungszeit
ganzjährig
Inhalt
500 ml
Sachkundenachweispflichtig
Nein
Artikelnummer
7730235

Anwendung

Vor Gebrauch gut schütteln!

Dr. Stähler Schädlingsfrei-Spray ist ein gebrauchsfertiges Insektizid. Ober- und Unterseite der Pflanzenteile tropfnass benetzen.

In den Morgen- oder Abendstunden die Behandlung der Pflanzen vornehmen, da bei niedrigeren Temperaturen die beste Wirksamkeit erzielt wird. Bei direkter Sonneneinstrahlung können die Pflanzenteile Schäden erleiden. Untergründe der zu behandelnden Pflanzen sollten stets abgedeckt werden, da sich durch die Sprühbrühe ein Ölfilm auf dem Untergrund bilden kann.

Sonstiges

Bitte geeignete Schutzkleidung tragen. Beachte bitte dazu die Hinweise im Sicherheitsdatenblatt (Kapitel 8.2).

WirkstoffPS

0,05 g/l Pyrethrine + 8,25 g/l Rapsöl

Zugelassener Name

Dr. Stähler Schädlingsfrei-Spray

Zugelassene Einsatzgebiete

Insektizid, Akarizid im Gemüsebau, Obstbau, Zierpflanzenbau

Verwenderkategorie

Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.

Hinweise zum Umgang

Pflanzenschutzmittel immer in dicht verschlossener Originalverpackung im abschließbaren Schrank außerhalb der Reichweite von Kindern und Tieren aufbewahren. Der Lagerort sollte gemäßigte Temperaturen haben und sich nicht in der Nähe von Lebens- oder Futtermitteln befinden. Wenn kein Verfallsdatum auf der Packung angegeben ist, garantiert der Hersteller eine Lagerstabilität von zwei Jahren. Bei gelagerten Pflanzenschutzmitteln sollte vor erneuter Verwendung allerdings überprüft werden, ob sie noch zugelassen sind oder die Aufbrauchfrist noch gilt (beim Fachhandel oder auf der BVL-Homepage). Die Anwendung wäre sonst nicht zulässig. Reste älterer Pflanzenschutzmittel sollten entsorgt werden, und zwar über die kommunalen Annahmestellen für Sonderabfall (z. B. Schadstoffmobil). Der Fachhandel ist nicht verpflichtet, Mittel zurückzunehmen. Restmengen der angewendeten Spritzlösungen und auch Reinigungswasser dürfen auf keinen Fall in den Abfluss (z. B. Waschbecken, Toilette) gelangen – auch nicht in verdünnter Form. Restmengen von Spritzlösungen sollen nicht aufgehoben werden. Man kann sie im Verhältnis 1:10 verdünnen und auf den zuvor behandelten Flächen im Garten ausbringen. Restentleerte Packungen und Behälter werden ausgespült. Packungen mit dem „Grünen Punkt" können nach dem Spülen zum Recyclingmüll gegeben werden, ansonsten kommen sie in den Restmüll. Mehr Informationen zur Rechtslage und zu nicht-chemischen Alternativen sind beim BMEL (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft) zu finden: https://www.bmel.de/DE/Home/home_node.html

BVL-Zulassungsnummer

024785-68

externe Artikelnummer

5400653

GTIN

4015574001793


Hersteller (GPSR)

Schopf Hygiene Bitterfeld GmbH & Co. KG
Elektronstraße 8
06749 Bitterfeld
info@schopf-bitterfeld.de