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Gesetzestext

Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen. Warnhinweise und -symbole in der Gebrauchsanweisung beachten. Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.

Angabe zur Bienengefährlichkeit

B4

Anwendungsverbot

Anwendungsverbot auf nicht versiegelten Flächen, die mit Schlacke, Split, Kies und ähnlichen Materialien befestigt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen und Schmutzwasserkanäle besteht. Anwendungsverbot auf oder unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder in Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen-und Schmutzwasserkanäle besteht. Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Mehr Informationen zur Rechtslage zu nicht-chemischen Alternativen sind beim DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.) zu finden: http://www.wasser-und-pflanzenschutz.de

Deine Vorteile - Dr. Stähler Garten-Apotheke Kiron Milben-Ex
  • nützlingsschonend
  • breites Anwendungsgebiet
  • verfügt über eine schnelle Anfangswirkung bei sehr guter Dauerwirkung

Dr. Stähler Kiron® Milben-Ex eignet sich zur Spinn- und Weichhautmilbenbekämpfung an Zierpflanzen im Gewächshaus und Spinnmilben in Gemüse (Gurken, Kürbis, Zucchini) im Freiland. Gegen Spinnmilben an Zierpflanzen kann Kiron auch im Freiland seine Wirkung voll entfalten. Daneben ist ein erfolgreicher Einsatz in Beerenobst gegen Spinn- und Gallmilben und an Hausreben gegen Spinnmilben und Zikaden möglich.

Kiron® Milben-Ex verfügt über eine schnelle Anfangswirkung mit sehr guter Dauerwirkung. Wirkt sicher gegen alle beweglichen Stadien der Spinnmilben (z.B. Nebenwirkung auch gegen Kräuselmilben) und ist nicht bienengefährlich. Das Produkt kann auch gegen Spinnmilben, Erdbeermilben und Zikaden in Erdbeeren eingesetzt werden.

Anwendungszeit
April bis September
Inhalt
30 ml
Sachkundenachweispflichtig
Nein
Artikelnummer
7797801

Anwendung

Zierpflanzenbau:
Gegen Spinnmilben (Gewächshaus/ Freiland)
Pflanzengröße bis 50 cm - 9 ml je 100 m² in 6 l / 100 m² Wasser
Pflanzengröße über 50 bis 125 cm - 12 ml je 100 m² in 9 l / 100 m² Wasser
Pflanzengröße über 125 cm - 15 ml je 100 m² in 12 l / 100 m² Wasser

Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen, max. 1 Behandlung in dieser Anwendung und für die Kultur.

gegen Weichhautmilben (Gewächshaus):
Pflanzengröße bis 50 cm - 9 ml je 100 m² in 6 l / 100 m² Wasser
Pflanzengröße bis 50 bis 125 cm - 12 ml je 100 m² in 9 l / 100 m² Wasser
Pflanzengröße über 125 cm - 15 ml je 100 m² in 12 l / 100 m² Wasser

Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen, max. 1 Behandlung in dieser Anwendung und für die Kultur.

Verträglichkeit:
Kiron® Milben-Ex wird von Zierpflanzen im Allgemeinen sehr gut vertragen. Da bei der großen Zahl von Arten bzw. einzelnen Sorten unterschiedliche Verträglichkeiten auftreten können, empfiehlt es sich, im Zweifelsfall vor der Spritzung des gesamten Bestandes die Empfindlichkeit an einzelnen Pflanzen zu prüfen

Sonstiges

Bitte geeignete Schutzkleidung tragen. Beachte bitte dazu die Hinweise im Sicherheitsdatenblatt (Kapitel 8.2).

WirkstoffPS

51,2 g/l Fenpyroximat

Zugelassener Name

Milben-Ex Kiron

Zugelassene Einsatzgebiete

Akarizid, Insektizid im Gemüsebau, Obstbau, Weinbau, Zierpflanzenbau

Verwenderkategorie

Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.

Hinweise zum Umgang

Pflanzenschutzmittel immer in dicht verschlossener Originalverpackung im abschließbaren Schrank außerhalb der Reichweite von Kindern und Tieren aufbewahren. Der Lagerort sollte gemäßigte Temperaturen haben und sich nicht in der Nähe von Lebens- oder Futtermitteln befinden. Wenn kein Verfallsdatum auf der Packung angegeben ist, garantiert der Hersteller eine Lagerstabilität von zwei Jahren. Bei gelagerten Pflanzenschutzmitteln sollte vor erneuter Verwendung allerdings überprüft werden, ob sie noch zugelassen sind oder die Aufbrauchfrist noch gilt (beim Fachhandel oder auf der BVL-Homepage). Die Anwendung wäre sonst nicht zulässig. Reste älterer Pflanzenschutzmittel sollten entsorgt werden, und zwar über die kommunalen Annahmestellen für Sonderabfall (z. B. Schadstoffmobil). Der Fachhandel ist nicht verpflichtet, Mittel zurückzunehmen. Restmengen der angewendeten Spritzlösungen und auch Reinigungswasser dürfen auf keinen Fall in den Abfluss (z. B. Waschbecken, Toilette) gelangen – auch nicht in verdünnter Form. Restmengen von Spritzlösungen sollen nicht aufgehoben werden. Man kann sie im Verhältnis 1:10 verdünnen und auf den zuvor behandelten Flächen im Garten ausbringen. Restentleerte Packungen und Behälter werden ausgespült. Packungen mit dem „Grünen Punkt" können nach dem Spülen zum Recyclingmüll gegeben werden, ansonsten kommen sie in den Restmüll. Mehr Informationen zur Rechtslage und zu nicht-chemischen Alternativen sind beim BMEL (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft) zu finden: https://www.bmel.de/DE/Home/home_node.html

BVL-Zulassungsnummer

024138-60

externe Artikelnummer

5400382

GTIN

4015574004435


Hersteller (GPSR)

Schopf Hygiene Bitterfeld GmbH & Co. KG
Elektronstraße 8
06749 Bitterfeld
info@schopf-bitterfeld.de

CLP-/REACH-Hinweise
Symbole
Ausrufezeichen: Gesundheitsgefahr GHS07 - Ausrufezeichen: Gesundheitsgefahr
Umwelt: Umweltgefährlich GHS09 - Umwelt: Umweltgefährlich
Signalwort
Achtung!
Gefahrenhinweise
EUH208: Enthält . Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH401: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
H319: Verursacht schwere Augenreizung.
H332: Gesundheitsschädlich bei Einatmen.
H410: Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.