Dr. Stähler Garten-Apotheke Dicotex Rasen Unkraut-Frei
12,99 €
inkl. MwSt. ggf. zzgl.
Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen. Warnhinweise und -symbole in der Gebrauchsanweisung beachten. Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.
B4
Anwendungsverbot auf nicht versiegelten Flächen, die mit Schlacke, Split, Kies und ähnlichen Materialien befestigt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen und Schmutzwasserkanäle besteht. Anwendungsverbot auf oder unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder in Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen-und Schmutzwasserkanäle besteht. Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Mehr Informationen zur Rechtslage zu nicht-chemischen Alternativen sind beim DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.) zu finden: http://www.wasser-und-pflanzenschutz.de
Dicotex® Rasen Unkraut-Frei mit Ausstattung von vier verschiedenen Wirkstoffen bekämpft neben den bekannten Unkräutern wie Löwenzahn, Gänseblümchen und Klee durch die vier verschiedenen Wirkstoffe im neuen Dicotex auch so schwer bekämpfbaren Unkrautarten wie Ehrenpreis, Kreuzkraut, Ampfer oder Gundermann. Daneben verfügt Dicotex® Rasen Unkraut-Frei über eine hervorragende Verträglichkeit durch die Formulierung als wasserlösliches Konzentrat und die limitierte Konzentration der Einzelwirkstoffe.
Dicotex® wird nach der einfachen Gießanwendung schnell von den Blättern und Wurzeln der Schadpflanzen aufgenommen und hinterlässt eine makellos saubere und strapazierfähige Rasenfläche. Dicotex® hat auch eine Spritzzulassung erhalten. Durch die Möglichkeit, das Produkt zu spritzen wird die Anwendung erheblich erleichtert. Mit einer 5 l-Spritze und dem Mittelaufwand von 50 ml Dicotex können so 50 m² Rasen behandelt werden.
Dicotex® Rasen Unkraut-Frei kann im Rasen über die gesamte Wachstumszeit angewendet werden. Es ist sinnvoll, Dicotex® speziell im Frühjahr gegen Unkräuter wie Herbstzeitlose oder Ampfer einzusetzen, weil sie dann besonders empfindlich sind. Andere wie Wilde Möhre oder Gänseblümchen sind im Herbst empfindlich gegen Dicotex® und sollten in dieser Zeit behandelt werden.
Rasen mindestens 4 Tage vor und 4 Tage nach der Behandlung nicht mähen, damit genug Wirkstoff von den Unkräutern aufgenommen werden kann.
Dosierung für Gießkanne (mit Gießaufsatz): 10 ml in 10 l Wasser je 10 m² Dosierung zum Spritzen: 10 ml in 1 l Wasser für 10 m² bei max. 1 Anwendung
Warnhinweise:
- junge Gräser im Ansaatjahr nicht behandeln.
- die Wirkung ist abhängig von der Fotosyntheserate der Pflanze, daher ist Licht und Temperatur wichtig für die Wirksamkeit
- Anwendung vermeiden wenn innerhalb der nächsten sechs Stunden mit Regen zu rechnen ist
- nach der Anwendung das Arbeitsgerät ausreichend reinigen (z.B. mit einer 1%- igen Ammoniaklösung)
Bitte geeignete Schutzkleidung tragen. Beachte bitte dazu die Hinweise im Sicherheitsdatenblatt (Kapitel 8.2).
20 g/l Dicamba + 42 g/l MCPP-P + 70 g/l 2,4 D + 70 g/l MCPA
Dicotex Rasen Unkraut-Frei
Herbizid mit Zulassung in Rasen
Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.
Pflanzenschutzmittel immer in dicht verschlossener Originalverpackung im abschließbaren Schrank außerhalb der Reichweite von Kindern und Tieren aufbewahren. Der Lagerort sollte gemäßigte Temperaturen haben und sich nicht in der Nähe von Lebens- oder Futtermitteln befinden. Wenn kein Verfallsdatum auf der Packung angegeben ist, garantiert der Hersteller eine Lagerstabilität von zwei Jahren. Bei gelagerten Pflanzenschutzmitteln sollte vor erneuter Verwendung allerdings überprüft werden, ob sie noch zugelassen sind oder die Aufbrauchfrist noch gilt (beim Fachhandel oder auf der BVL-Homepage). Die Anwendung wäre sonst nicht zulässig. Reste älterer Pflanzenschutzmittel sollten entsorgt werden, und zwar über die kommunalen Annahmestellen für Sonderabfall (z. B. Schadstoffmobil). Der Fachhandel ist nicht verpflichtet, Mittel zurückzunehmen. Restmengen der angewendeten Spritzlösungen und auch Reinigungswasser dürfen auf keinen Fall in den Abfluss (z. B. Waschbecken, Toilette) gelangen – auch nicht in verdünnter Form. Restmengen von Spritzlösungen sollen nicht aufgehoben werden. Man kann sie im Verhältnis 1:10 verdünnen und auf den zuvor behandelten Flächen im Garten ausbringen. Restentleerte Packungen und Behälter werden ausgespült. Packungen mit dem „Grünen Punkt" können nach dem Spülen zum Recyclingmüll gegeben werden, ansonsten kommen sie in den Restmüll. Mehr Informationen zur Rechtslage und zu nicht-chemischen Alternativen sind beim BMEL (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft) zu finden: https://www.bmel.de/DE/Home/home_node.html
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Hersteller (GPSR)
Schopf Hygiene Bitterfeld GmbH & Co. KG
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