Dr. Stähler Garten-Apotheke Austriebs-Spritzmittel Para Sommer
12,99 €
inkl. MwSt. ggf. zzgl.
Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen. Warnhinweise und -symbole in der Gebrauchsanweisung beachten. Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.
B4
Anwendungsverbot auf nicht versiegelten Flächen, die mit Schlacke, Split, Kies und ähnlichen Materialien befestigt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen und Schmutzwasserkanäle besteht. Anwendungsverbot auf oder unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder in Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen-und Schmutzwasserkanäle besteht. Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Mehr Informationen zur Rechtslage zu nicht-chemischen Alternativen sind beim DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.) zu finden: http://www.wasser-und-pflanzenschutz.de
Para Sommer ist ein Spritzmittel auf Paraffi nölbasis mit ausgezeichneter Wirkung gegen Schildläuse im Zierpflanzenbau und gegen Wintereier von Spinnmilben im Obst- und Weinbau. Die Wirkung von Para Sommer beruht auf der Bildung eines luftundurchlässigen Ölfilms, der die Schädlinge und deren Eier lückenlos umschließt und erstickt. Hartblättrige, immergrüne Zierpflanzen erhalten zusätzlich einen dauerhaften Glanz und werden von Staub und Kalkflecken gereinigt
Eigenschaften:
- Mit ausgezeichneter Wirkung gegen Schildläuse und Wintereier von Spinnmilben bei Zierpflanzen, Hausreben und im Obst- und Weinbau
- Schaltet hartnäckige Schildläuse auf allen hartblättrigen Grünpflanzen wie Ficus und Oleander aus
- Umschließt die Schädlinge und deren Eier mit einem luftundurchlässigen Film und erstickt diese
- Dauerhafter Glanz von hartblättrigen, immergrünen Zierpflanzen
- Schonend für Nützlinge
Ansetzen der Spritzbrühe:
Die benötigte Menge Para Sommer mit etwas Wasser anrühren und anschließend die Restmenge Wasser auffüllen.
Empfohlene Wasseraufwandmenge:
Weinbau: 0,04 l / 100 m² in 1 bis 4 l / 100 m² Wasser
Zierpflanzenbau:
- Pflanzengröße bis 50 cm 0,12 l / 100 m² in 6 l / 100 m² Wasser
- Pflanzengröße bis 50 bis 125 cm 0,18 l / 100 m² in 9 l / 100 m² Wasser
- Pflanzengröße über 125 cm 0,24 l / 100 m² in 12 l / 100 m² Wasser
Bitte geeignete Schutzkleidung tragen. Beachte bitte dazu die Hinweise im Sicherheitsdatenblatt (Kapitel 8.2).
654 g/l Paraffinöl
Austriebs-Spritzmittel Para Sommer
Insektizid, Akarizid im Ackerbau, Obstbau, Weinbau, Zierpflanzenbau
Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.
Pflanzenschutzmittel immer in dicht verschlossener Originalverpackung im abschließbaren Schrank außerhalb der Reichweite von Kindern und Tieren aufbewahren. Der Lagerort sollte gemäßigte Temperaturen haben und sich nicht in der Nähe von Lebens- oder Futtermitteln befinden. Wenn kein Verfallsdatum auf der Packung angegeben ist, garantiert der Hersteller eine Lagerstabilität von zwei Jahren. Bei gelagerten Pflanzenschutzmitteln sollte vor erneuter Verwendung allerdings überprüft werden, ob sie noch zugelassen sind oder die Aufbrauchfrist noch gilt (beim Fachhandel oder auf der BVL-Homepage). Die Anwendung wäre sonst nicht zulässig. Reste älterer Pflanzenschutzmittel sollten entsorgt werden, und zwar über die kommunalen Annahmestellen für Sonderabfall (z. B. Schadstoffmobil). Der Fachhandel ist nicht verpflichtet, Mittel zurückzunehmen. Restmengen der angewendeten Spritzlösungen und auch Reinigungswasser dürfen auf keinen Fall in den Abfluss (z. B. Waschbecken, Toilette) gelangen – auch nicht in verdünnter Form. Restmengen von Spritzlösungen sollen nicht aufgehoben werden. Man kann sie im Verhältnis 1:10 verdünnen und auf den zuvor behandelten Flächen im Garten ausbringen. Restentleerte Packungen und Behälter werden ausgespült. Packungen mit dem „Grünen Punkt" können nach dem Spülen zum Recyclingmüll gegeben werden, ansonsten kommen sie in den Restmüll. Mehr Informationen zur Rechtslage und zu nicht-chemischen Alternativen sind beim BMEL (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft) zu finden: https://www.bmel.de/DE/Home/home_node.html
030526-61
5900441
4012879044753
Hersteller (GPSR)
Schopf Hygiene Bitterfeld GmbH & Co. KG
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