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Gesetzestext

Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen. Warnhinweise und -symbole in der Gebrauchsanweisung beachten. Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.

Angabe zur Bienengefährlichkeit

B4

Anwendungsverbot

Anwendungsverbot auf nicht versiegelten Flächen, die mit Schlacke, Split, Kies und ähnlichen Materialien befestigt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen und Schmutzwasserkanäle besteht. Anwendungsverbot auf oder unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder in Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen-und Schmutzwasserkanäle besteht. Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Mehr Informationen zur Rechtslage zu nicht-chemischen Alternativen sind beim DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.) zu finden: http://www.wasser-und-pflanzenschutz.de

Deine Vorteile - COMPO Vorox Unkrautfrei Ultra
  • gegen ein- und zweikeimblättrige Unkräuter, Algen und Moose sowie Giersch und Ackerschachtelhalm
  • im Garten zwischen Zierpflanzen und -gehölzen
  • Anwendung zwischen Obst- und Gemüsekulturen ist erlaubt
  • Expresswirkung: schon nach 1-3 Stunden sichtbar
  • auch bei niedrigen Temperaturen voll wirksam
  • Kinder und Haustiere können nach Antrocknen des Belags wieder in den Garten

Das extrem ergiebige Konzentrat beseitigt hartnäckige ein- und zweikeimblättrige Unkräuter. Mit der Turbo-Sofortwirkung setzt der sichtbare Effekt bereits nach 60 Minuten ein. Der breite Anwendungsbereich ermöglicht den Einsatz unter Zierpflanzen und Ziergehölzen sowie zwischen Obst- und Gemüsekulturen.

Das Produkt ist nicht bienengefährlich und schonend für Haustiere.

Anwendungszeit
März bis Oktober
Inhalt
450 ml
Sachkundenachweispflichtig
Nein
Artikelnummer
7719826

Anwendung

Vor Gebrauch kräftig schütteln!

VOROX® Unkrautfrei Ultra wird mit Wasser verdünnt. Die zu bekämpfenden Unkräuter werden mit einer Gartenspritze gezielt eingesprüht, so dass sie gut benetzt werden.

Der unerwünschte Pflanzenbewuchs sollte bei der Spritzung trocken sein. Nur die direkt getroffenen grünen Pflanzenteile sterben ab. Falls die Unkräuter wieder austreiben, kann die Spritzung bei Bedarf wiederholt werden. Nicht zur Beseitigung von Unkräutern oder Moos in Rasenflächen geeignet.

Nicht zur Beseitigung von Unkräutern oder Moos in Rasenflächen geeignet.

Neupflanzen oder Säen nach Anwendung:
Damit das Mittel seine Wirkung vollständig entfalten kann, sollten behandelte Flächen frühestens am darauffolgenden Tag bearbeitet / gepflanzt / gesät werden.

Wirkung auf Unkräuter:
Durch den Verlust der grünen Blattmasse gehen bei einjährigen Unkräutern meist auch die Wurzeln ein. Mehrjährige Unkräuter und tiefwurzelnde treiben in der Regel nach 3-8 Wochen wieder aus. Falls die Unkräuter wieder austreiben, kann die Spritzung bei Bedarf wiederholt werden.

Gut bekämpfbar: Ackerbrombeere, Ackerkratzdistel, Ackergänsedistel, Ackerfilzkraut, Ackergauchheil, Ackerhahnenfuß, Ackerschachtelhalm, Gänseblümchen, Beifußblättrige Ambrosie, Breitwegerich, Deutsches Weidelgras, Dorniger Schildfarn, Echte Kamille, Einjährige Rispe, Fingerhirsen, Gemeine Schafgarbe, Gemeine Rispe, Gemeiner Hornklee, Gartenschaumkraut, Gemeiner Beifuß, Gemeiner Windenknöterich, Gemeines Hirtentäschel, Greiskraut, Gemeines Knaulgras, Giersch, Große Brennnessel, Hasenklee, Kanadisches Berufkraut, Kleines Habichtskraut, Krückenförmige Kurzbüchse, Löwenzahn, Krummer Amarant, Persischer Klee, Purpurrote Taubnessel, Rotschwingel, Mauerpfeffer, Gemeine Melde, Stumpfblättriger Ampfer, Vogel-Sternmiere, Vogel-Knöterich, Wegdistel, Weiß-Klee, Weißer Steinklee, Weißer Gänsefuß, Wiesen Rispe, Wilde Geranie, Wolliges Honiggras, Gemeiner Stechapfel, Lanzett-Weidenröschen, Gemeine Nachtkerze, Klatschmohn, Schwarzer Nachtschatten, Einjähriger Ziest, Gemeiner Huflattisch, Efeublättriger Ehrenpreis, Ackerfuchsschwanzgras, Flughafer, Hühnerhirsen, Rotschwingelgras.

Weniger gut bekämpfbar: Kleinblütiges Franzosenkraut, Rainfarn, Quecke. Nicht ausreichend bekämpfbar: Purpurstieliger Hornzahn, Gundermann, Wiesen-Kerbel.

Nicht ausreichend bekämpfbar: Purpurstieliger Hornzahn, Gundermann, Wiesen-Kerbel.

Das Mittel hinterlässt bei sachgemäßer Anwendung erfahrungsgemäß keine Flecken auf Pflastersteinen oder Gehwegplatten. Eventuell nach der Anwendung auftretende weißliche Beläge verschwinden nach Regenfällen rasch wieder. Vor einer erstmaligen Anwendung Verträglichkeit an verdeckter Stelle prüfen. Keine Anwendung auf Kunstharzplatten und Marmor.

Sonstiges

Bitte geeignete Schutzkleidung tragen. Beachte bitte dazu die Hinweise im Sicherheitsdatenblatt (Kapitel 8.2).

WirkstoffPS

580,24 g/l Pelargonsäure

Zugelassener Name

VOROX Unkrautfrei Ultra

Zugelassene Einsatzgebiete

Herbizid im Gemüsebau, Nichtkulturland, Obstbau, Zierpflanzenbau

Verwenderkategorie

Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.

Hinweise zum Umgang

Pflanzenschutzmittel immer in dicht verschlossener Originalverpackung im abschließbaren Schrank außerhalb der Reichweite von Kindern und Tieren aufbewahren. Der Lagerort sollte gemäßigte Temperaturen haben und sich nicht in der Nähe von Lebens- oder Futtermitteln befinden. Wenn kein Verfallsdatum auf der Packung angegeben ist, garantiert der Hersteller eine Lagerstabilität von zwei Jahren. Bei gelagerten Pflanzenschutzmitteln sollte vor erneuter Verwendung allerdings überprüft werden, ob sie noch zugelassen sind oder die Aufbrauchfrist noch gilt (beim Fachhandel oder auf der BVL-Homepage). Die Anwendung wäre sonst nicht zulässig. Reste älterer Pflanzenschutzmittel sollten entsorgt werden, und zwar über die kommunalen Annahmestellen für Sonderabfall (z. B. Schadstoffmobil). Der Fachhandel ist nicht verpflichtet, Mittel zurückzunehmen. Restmengen der angewendeten Spritzlösungen und auch Reinigungswasser dürfen auf keinen Fall in den Abfluss (z. B. Waschbecken, Toilette) gelangen – auch nicht in verdünnter Form. Restmengen von Spritzlösungen sollen nicht aufgehoben werden. Man kann sie im Verhältnis 1:10 verdünnen und auf den zuvor behandelten Flächen im Garten ausbringen. Restentleerte Packungen und Behälter werden ausgespült. Packungen mit dem „Grünen Punkt" können nach dem Spülen zum Recyclingmüll gegeben werden, ansonsten kommen sie in den Restmüll. Mehr Informationen zur Rechtslage und zu nicht-chemischen Alternativen sind beim BMEL (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft) zu finden: https://www.bmel.de/DE/Home/home_node.html

BVL-Zulassungsnummer

00A679-60

externe Artikelnummer

451832625

GTIN

4008398179403


Hersteller (GPSR)

Compo GmbH

Gildenstraße 38

48157
Münster

info@compo.de


CLP-/REACH-Hinweise
Symbole
Ausrufezeichen: Gesundheitsgefahr GHS07 - Ausrufezeichen: Gesundheitsgefahr
Signalwort
Achtung!
Gefahrenhinweise
EUH401: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
H315: Verursacht Hautreizungen.
H319: Verursacht schwere Augenreizung.
H412: Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.