COMPO VOROX Unkrautfrei Express
12,99 €
inkl. MwSt. ggf. zzgl.
Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen. Warnhinweise und -symbole in der Gebrauchsanweisung beachten. Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.
B4
Anwendungsverbot auf nicht versiegelten Flächen, die mit Schlacke, Split, Kies und ähnlichen Materialien befestigt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen und Schmutzwasserkanäle besteht. Anwendungsverbot auf oder unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder in Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen-und Schmutzwasserkanäle besteht. Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Mehr Informationen zur Rechtslage zu nicht-chemischen Alternativen sind beim DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.) zu finden: http://www.wasser-und-pflanzenschutz.de
VOROX® Unkrautfrei Express ist ein glyphosatfreies Totalherbizid mit einem natürlichen Wirkstoff, speziell entwickelt, um ein- und zweikeimblättrige Unkräuter, Algen, Moose, Giersch und Ackerschachtelhalm effektiv zu bekämpfen.
Es ist sicher für den Einsatz in Gärten, zwischen Zierpflanzen und -gehölzen sowie zwischen Obst- und Gemüsekulturen. Die Formulierung zeigt eine Expresswirkung, die bereits nach 1-3 Stunden sichtbar wird und auch bei niedrigen Temperaturen voll wirksam bleibt. Nach dem Antrocknen des Belags ist der Garten wieder sicher für Kinder und Haustiere. Das Produkt ist nicht bienengefährlich.
Schüttele VOROX® Unkrautfrei Express vor Gebrauch kräftig und verdünne es anschließend entsprechend der Dosierungsangaben mit Wasser.
Sprühe die zu bekämpfenden Unkräuter und Ungräser sowie Algen und Moose mit einer Gartenspritze gezielt ein, so dass sie gut benetzt sind. Der unerwünschte Pflanzenbewuchs sollte bei der Spritzung trocken sein. Nur die direkt getroffenen grünen Pflanzenteile sterben ab. Falls die Unkräuter wieder austreiben, kann die Spritzung bei Bedarf wiederholt werden.
Nicht zur Beseitigung von Unkräutern oder Moos in Rasenflächen geeignet.
Neupflanzen oder Säen nach Anwendung:
Flächen, die mit VOROX® Unkrautfrei Express behandelt wurden, mindestens drei Tage lang nicht bearbeiten, damit das Mittel seine Wirkung vollständig entfalten kann. Frühestens drei Tage nach der Anwendung pflanzen oder säen.
Wirkung auf Unkäuter:
Durch den Verlust der grünen Blattmasse gehen bei einjährigen Unkräutern meist auch die Wurzeln ein. Mehrjährige Unkräuter und tiefwurzelnde treiben in der Regel nach 3-8 Wochen wieder aus. Falls die Unkräuter wieder austreiben, kann die Spritzung bei Bedarf wiederholt werden.
Gut bekämpfbar: Ackerbrombeere, Ackerkratzdistel, Ackergänsedistel, Ackerfilzkraut, Ackergauchheil, Ackerhahnenfuß, Ackerschachtelhalm, Grünalgen, Gänseblümchen, Beifußblättrige Ambrosie, Breitwegerich, Deutsches Weidelgras, Dorniger Schildfarn, Echte Kamille, Einjährige Rispe, Fingerhirsen, Gemeine Schafgarbe, Gemeine Rispe, Gemeiner Hornklee, Gartenschaumkraut, Gemeiner Beifuß, Gemeiner Windenknöterich, Gemeines Hirtentäschel, Greiskraut, Gemeines Knaulgras, Giersch, Große Brennnessel, Hasenklee, Kanadisches Berufkraut, Kleines Habichtskraut, Krückenförmige Kurzbüchse, Löwenzahn, Krummer Amarant, Persischer Klee, Purpurrote Taubnessel, Rotschwingel, Mauerpfeffer, Birnmoose, Sparriges Kranzmoos, Spitzblättriges Spiessmoos, Gemeine Melde, Sternlebermoos, Stumpfblättriger Ampfer, Vogel-Sternmiere, Vogel-Knöterich, Wegdistel, Weiß-Klee, Weißer Steinklee, Weißer Gänsefuß, Wellblättriges Katharinenmoos, Wiesen Rispe, Wilde Geranie, Wolliges Honiggras, Gemeiner Stechapfel, Lanzett-Weidenröschen, Gemeine Nachtkerze, Klatschmohn, Schwarzer Nachtschatten, Einjähriger Ziest, Gemeiner Huflattisch, Efeublättriger Ehrenpreis, Ackerfuchsschwanzgras, Flughafer, Hühnerhirsen, Rotschwingelgras, Gespritztblättriges Bärtchenmoos, Schönschnabelmoose, Wetteranzeigendes Drehmoos, Zypressenschlafmoos, Rotstängelmoos, Gemeines Grünstängelmoos.
Weniger gut bekämpfbar: Kleinblütiges Franzosenkraut, Rainfarn, Quecke.
Nicht ausreichend bekämpfbar: Purpurstieliger Hornzahn, Gundermann, Wiesen-Kerbel.
Das Mittel hinterlässt bei sachgemäßer Anwendung erfahrungsgemäß keine Flecken auf Pflastersteinen oder Gehwegplatten. Eventuell nach der Anwendung auftretende weißliche Beläge verschwinden nach Regenfällen rasch wieder. Vor einer erstmaligen Anwendung Verträglichkeit an verdeckter Stelle prüfen. Keine Anwendung auf Kunstharzplatten und Marmor.
Bitte geeignete Schutzkleidung tragen. Beachte bitte dazu die Hinweise im Sicherheitsdatenblatt (Kapitel 8.2).
237,59 g/l Pelargonsäure
VOROX Unkrautfrei Express
Herbizid im Gemüsebau, Nichtkulturland, Obstbau, Zierpflanzenbau
Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.
Pflanzenschutzmittel immer in dicht verschlossener Originalverpackung im abschließbaren Schrank außerhalb der Reichweite von Kindern und Tieren aufbewahren. Der Lagerort sollte gemäßigte Temperaturen haben und sich nicht in der Nähe von Lebens- oder Futtermitteln befinden. Wenn kein Verfallsdatum auf der Packung angegeben ist, garantiert der Hersteller eine Lagerstabilität von zwei Jahren. Bei gelagerten Pflanzenschutzmitteln sollte vor erneuter Verwendung allerdings überprüft werden, ob sie noch zugelassen sind oder die Aufbrauchfrist noch gilt (beim Fachhandel oder auf der BVL-Homepage). Die Anwendung wäre sonst nicht zulässig. Reste älterer Pflanzenschutzmittel sollten entsorgt werden, und zwar über die kommunalen Annahmestellen für Sonderabfall (z. B. Schadstoffmobil). Der Fachhandel ist nicht verpflichtet, Mittel zurückzunehmen. Restmengen der angewendeten Spritzlösungen und auch Reinigungswasser dürfen auf keinen Fall in den Abfluss (z. B. Waschbecken, Toilette) gelangen – auch nicht in verdünnter Form. Restmengen von Spritzlösungen sollen nicht aufgehoben werden. Man kann sie im Verhältnis 1:10 verdünnen und auf den zuvor behandelten Flächen im Garten ausbringen. Restentleerte Packungen und Behälter werden ausgespült. Packungen mit dem „Grünen Punkt" können nach dem Spülen zum Recyclingmüll gegeben werden, ansonsten kommen sie in den Restmüll. Mehr Informationen zur Rechtslage und zu nicht-chemischen Alternativen sind beim BMEL (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft) zu finden: https://www.bmel.de/DE/Home/home_node.html
007507-62
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