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Gesetzestext

Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen. Warnhinweise und -symbole in der Gebrauchsanweisung beachten. Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.

Angabe zur Bienengefährlichkeit

B4

Anwendungsverbot

Anwendungsverbot auf nicht versiegelten Flächen, die mit Schlacke, Split, Kies und ähnlichen Materialien befestigt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen und Schmutzwasserkanäle besteht. Anwendungsverbot auf oder unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder in Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen-und Schmutzwasserkanäle besteht. Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Mehr Informationen zur Rechtslage zu nicht-chemischen Alternativen sind beim DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.) zu finden: http://www.wasser-und-pflanzenschutz.de

Deine Vorteile - COMPO Universal Pilz-frei Duaxo
  • gegen Echten- und Falschen Mehltau, Rost, Blattflecken, Kraut- und Braunfäule
  • der Wirkstoff dringt in das Blatt ein und schützt so vor einem Neubefall
  • an Zierpflanzen und Gemüse im Garten und Gewächshaus
  • fördert das Blattgrün und einen kräftigen Wuchs
  • sehr wirtschaftliches Konzentrat: 24 ml für ca. 500 m²
  • schont Bienen und andere Nützlinge

Das Produkt wirkt effektiv gegen verschiedene Pflanzenkrankheiten wie Echten- und Falschen Mehltau, Rost, Blattflecken sowie Kraut- und Braunfäule. Es kann sowohl an Zierpflanzen als auch an Gemüse im Garten und Gewächshaus angewendet werden. Dank seiner hohen Ergiebigkeit reichen 24 ml des Produkts für eine Fläche von 500 m² aus.

Anwendungszeit
ganzjährig
Inhalt
15 ml
Sachkundenachweispflichtig
Nein
Artikelnummer
7728216

Anwendung

Verdünne Universal Pilz-frei Duaxo® entsprechend der Dosierungsangaben mit Wasser und sprühe es gleichmäßig auf die Pflanzen. Die Blätter sollten zuvor trocken sein. Nimm die Anwendung am besten in den Abendstunden vor.

Je nach Krankheit muss zu unterschiedlichen Terminen und unterschiedlich oft gespritzt werden. Verwende eine handelsübliche Gartenspritze und behandel möglichst auch die Blattunterseiten. Für höhere Bäume hält der Fachhandel Verlängerungsrohre bereit.

Um Abdrift zu vermeiden, solltest Du nicht bei Wind spritzen. Immer frühzeitig, nur in der vollen, zugelassenen Konzentration und nicht zu oft spritzen.

Sonstiges

Bitte geeignete Schutzkleidung tragen. Beachte bitte dazu die Hinweise im Sicherheitsdatenblatt (Kapitel 8.2).

WirkstoffPS

250 g/l Azoxystrobin

Zugelassener Name

COMPO Universal Pilz-frei Duaxo

Zugelassene Einsatzgebiete

Fungizid im Ackerbau, Gemüsebau, Hopfenbau, Zierpflanzenbau

Verwenderkategorie

Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.

Hinweise zum Umgang

Pflanzenschutzmittel immer in dicht verschlossener Originalverpackung im abschließbaren Schrank außerhalb der Reichweite von Kindern und Tieren aufbewahren. Der Lagerort sollte gemäßigte Temperaturen haben und sich nicht in der Nähe von Lebens- oder Futtermitteln befinden. Wenn kein Verfallsdatum auf der Packung angegeben ist, garantiert der Hersteller eine Lagerstabilität von zwei Jahren. Bei gelagerten Pflanzenschutzmitteln sollte vor erneuter Verwendung allerdings überprüft werden, ob sie noch zugelassen sind oder die Aufbrauchfrist noch gilt (beim Fachhandel oder auf der BVL-Homepage). Die Anwendung wäre sonst nicht zulässig. Reste älterer Pflanzenschutzmittel sollten entsorgt werden, und zwar über die kommunalen Annahmestellen für Sonderabfall (z. B. Schadstoffmobil). Der Fachhandel ist nicht verpflichtet, Mittel zurückzunehmen. Restmengen der angewendeten Spritzlösungen und auch Reinigungswasser dürfen auf keinen Fall in den Abfluss (z. B. Waschbecken, Toilette) gelangen – auch nicht in verdünnter Form. Restmengen von Spritzlösungen sollen nicht aufgehoben werden. Man kann sie im Verhältnis 1:10 verdünnen und auf den zuvor behandelten Flächen im Garten ausbringen. Restentleerte Packungen und Behälter werden ausgespült. Packungen mit dem „Grünen Punkt" können nach dem Spülen zum Recyclingmüll gegeben werden, ansonsten kommen sie in den Restmüll. Mehr Informationen zur Rechtslage und zu nicht-chemischen Alternativen sind beim BMEL (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft) zu finden: https://www.bmel.de/DE/Home/home_node.html

BVL-Zulassungsnummer

034560-87

externe Artikelnummer

452363123

GTIN

4008398124687


Hersteller (GPSR)

Compo GmbH

Gildenstraße 38

48157
Münster

info@compo.de


CLP-/REACH-Hinweise
Symbole
Ausrufezeichen: Gesundheitsgefahr GHS07 - Ausrufezeichen: Gesundheitsgefahr
Umwelt: Umweltgefährlich GHS09 - Umwelt: Umweltgefährlich
Signalwort
Achtung!
Gefahrenhinweise
EUH208: Enthält . Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH401: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
H332: Gesundheitsschädlich bei Einatmen.
H410: Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.