COMPO Trauermücken-frei
5,99 €
inkl. MwSt. ggf. zzgl.
Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen. Warnhinweise und -symbole in der Gebrauchsanweisung beachten. Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.
B4
Anwendungsverbot auf nicht versiegelten Flächen, die mit Schlacke, Split, Kies und ähnlichen Materialien befestigt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen und Schmutzwasserkanäle besteht. Anwendungsverbot auf oder unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder in Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen-und Schmutzwasserkanäle besteht. Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Mehr Informationen zur Rechtslage zu nicht-chemischen Alternativen sind beim DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.) zu finden: http://www.wasser-und-pflanzenschutz.de
COMPO Trauermücken-frei ist ein Bioinsektizid mit dem kraftvollen, natürlichen Wirkstoff aus dem indischen Neembaum. Es zeigt eine sehr gute Wirkung gegen Trauermücken-Larven an Zierpflanzen, welche die Wurzeln der Pflanzen nachhaltig schädigen. Somit wird auch die Population der fliegenden Trauermücken nachhaltig bekämpft. Auch andere saugende, beißende und blattminierende Schädlinge werden zuverlässig beseitigt.
Die praktische Portionsflasche erspart komplizierte Umrechungen oder Dosierungen. Das COMPO Trauermücken-frei ist nicht bienengefährlich und auch für den ökologischen Landbau zugelassen.
COMPO Trauermücken-frei wird in der angegebenen Dosierung bei Befallsbeginn bzw. Sichtbarwerden der ersten Schadsymptome/-organismen morgens oder abends ausgebracht, da die beste Wirksamkeit bei jungen Entwicklungsstadien der Schadinsekten erzielt wird.
Verwende dafür eine handelsübliche Gartenspritze oder Gießkanne. Schüttel das Konzentrat vor Gebrauch und gib es anschließend, wie in der Dosierungsanleitung beschrieben, in Wasser und mische es gut durch.
Die Pflanzen von allen Seiten gleichmäßig einsprühen bzw. die Erde begießen. Behandele nicht nur die Blattoberseiten, sondern möglichst auch die Blattunterseiten.
Nutze immer nur die zugelassenen Konzentration und spritze oder gieße nicht zu häufig. Vermeide die Behandlung während starker Sonneneinstrahlung. Bei Niederschlägen innerhalb von 8 Stunden nach der Anwendung ist eine erneute Behandlung notwendig. Setze immer nur soviel Spritzbrühe an, wie an einem Tag benötigt wird. Reste der Spritzbrühe nicht aufbewahren sondern 1:10 mit Wasser verdünnen und auf den behandelten Kulturen ausbringen.
Bitte geeignete Schutzkleidung tragen. Beachte bitte dazu die Hinweise im Sicherheitsdatenblatt (Kapitel 8.2).
10,6 g/l Azadirachtin A
COMPO Trauermücken-frei
Insektizid, Akarizid im Ackerbau, Gemüsebau, Obstbau, Weinbau, Zierpflanzenbau
Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.
Pflanzenschutzmittel immer in dicht verschlossener Originalverpackung im abschließbaren Schrank außerhalb der Reichweite von Kindern und Tieren aufbewahren. Der Lagerort sollte gemäßigte Temperaturen haben und sich nicht in der Nähe von Lebens- oder Futtermitteln befinden. Wenn kein Verfallsdatum auf der Packung angegeben ist, garantiert der Hersteller eine Lagerstabilität von zwei Jahren. Bei gelagerten Pflanzenschutzmitteln sollte vor erneuter Verwendung allerdings überprüft werden, ob sie noch zugelassen sind oder die Aufbrauchfrist noch gilt (beim Fachhandel oder auf der BVL-Homepage). Die Anwendung wäre sonst nicht zulässig. Reste älterer Pflanzenschutzmittel sollten entsorgt werden, und zwar über die kommunalen Annahmestellen für Sonderabfall (z. B. Schadstoffmobil). Der Fachhandel ist nicht verpflichtet, Mittel zurückzunehmen. Restmengen der angewendeten Spritzlösungen und auch Reinigungswasser dürfen auf keinen Fall in den Abfluss (z. B. Waschbecken, Toilette) gelangen – auch nicht in verdünnter Form. Restmengen von Spritzlösungen sollen nicht aufgehoben werden. Man kann sie im Verhältnis 1:10 verdünnen und auf den zuvor behandelten Flächen im Garten ausbringen. Restentleerte Packungen und Behälter werden ausgespült. Packungen mit dem „Grünen Punkt" können nach dem Spülen zum Recyclingmüll gegeben werden, ansonsten kommen sie in den Restmüll. Mehr Informationen zur Rechtslage und zu nicht-chemischen Alternativen sind beim BMEL (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft) zu finden: https://www.bmel.de/DE/Home/home_node.html
024436-87
5401146
4008398170479
Hersteller (GPSR)
Compo GmbH
Gildenstraße 38
48157 Münster
info@compo.de