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Gesetzestext

Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen. Warnhinweise und -symbole in der Gebrauchsanweisung beachten. Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.

Angabe zur Bienengefährlichkeit

B4

Anwendungsverbot

Anwendungsverbot auf nicht versiegelten Flächen, die mit Schlacke, Split, Kies und ähnlichen Materialien befestigt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen und Schmutzwasserkanäle besteht. Anwendungsverbot auf oder unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder in Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen-und Schmutzwasserkanäle besteht. Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Mehr Informationen zur Rechtslage zu nicht-chemischen Alternativen sind beim DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.) zu finden: http://www.wasser-und-pflanzenschutz.de

Deine Vorteile - COMPO Rosen Insekten- und Pilz-frei
  • 3in1: Effektive Bekämpfung von Insekten, Spinnmilben und Pilzkrankheiten in einem Produkt
  • Insektizid: Gegen Blattläuse, Napfschildläuse, Schmierläuse sowie Buchsbaumzünsler an Zierpflanzen
  • Akarizid: Spinnmilben an Zierpflanzen im Freiland
  • Fungizid: Echter Mehltau bei Rosen
  • Wirkstoff aus der Natur
  • angenehmer Geruch

Zuverlässiger Schutz für Deine Zierpflanzen im Freiland: Dieses Mittel bekämpft wirksam Insekten, Spinnmilben und Pilzkrankheiten. Es wirkt gezielt gegen Blattläuse, Napfschildläuse, Schmierläuse, Spinnmilben und den Buchsbaumzünsler. Bei Rosen hilft es, den Befall mit Echtem Mehltau deutlich zu mindern. Der Wirkstoff stammt aus der Natur und ist nicht bienengefährlich.

Anwendungszeit
ganzjährig
Inhalt
60 ml
Sachkundenachweispflichtig
Nein
Artikelnummer
7732046

Anwendung

Gartenspritze mit 2/3 der erforderlichen Wassermenge füllen und das Mittel unter gründlichem Rühren zugeben. Danach mit der restlichen Wassermenge auffüllen. Spritzbrühe am Tag der Herstellung verwenden. Nicht mehr Spritzbrühe ansetzen als notwendig. Für eine optimale Wirkung müssen die Pflanzen vollständig benetzt werden. Es ist darauf zu achten, dass die empfohlene Menge an Spritzbrühe pro m² nicht überschritten wird, da sonst die Gefahr von Blattverfärbungen besteht. Es sollte keine Behandlung bei sehr hohen Temperaturen und intensiver Sonneneinstrahlung erfolgen.

Bei Blattläusen an Zierpflanzen 2 ml Konzentrat mit 500 ml Wasser mischen. Bei echtem Mehltau und Buchsbaumzünsler je nach Befall 2 - 3 ml Konzentrat verwenden, bei Spinnmilben, Schmier- sowie Napfschildläusen 3 ml Konzentrat mit 500 ml Wasser mischen.

Sonstiges

Bitte geeignete Schutzkleidung tragen. Beachte bitte dazu die Hinweise im Sicherheitsdatenblatt (Kapitel 8.2).

WirkstoffPS

61 g/l Orangenöl

Zugelassener Name

COMPO ROSEN Insekten- und Pilz-frei

Zugelassene Einsatzgebiete

Fungizid, Insektizid, Akarizid im Zierpflanzenbau

Verwenderkategorie

Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.

Hinweise zum Umgang

Pflanzenschutzmittel immer in dicht verschlossener Originalverpackung im abschließbaren Schrank außerhalb der Reichweite von Kindern und Tieren aufbewahren. Der Lagerort sollte gemäßigte Temperaturen haben und sich nicht in der Nähe von Lebens- oder Futtermitteln befinden. Wenn kein Verfallsdatum auf der Packung angegeben ist, garantiert der Hersteller eine Lagerstabilität von zwei Jahren. Bei gelagerten Pflanzenschutzmitteln sollte vor erneuter Verwendung allerdings überprüft werden, ob sie noch zugelassen sind oder die Aufbrauchfrist noch gilt (beim Fachhandel oder auf der BVL-Homepage). Die Anwendung wäre sonst nicht zulässig. Reste älterer Pflanzenschutzmittel sollten entsorgt werden, und zwar über die kommunalen Annahmestellen für Sonderabfall (z. B. Schadstoffmobil). Der Fachhandel ist nicht verpflichtet, Mittel zurückzunehmen. Restmengen der angewendeten Spritzlösungen und auch Reinigungswasser dürfen auf keinen Fall in den Abfluss (z. B. Waschbecken, Toilette) gelangen – auch nicht in verdünnter Form. Restmengen von Spritzlösungen sollen nicht aufgehoben werden. Man kann sie im Verhältnis 1:10 verdünnen und auf den zuvor behandelten Flächen im Garten ausbringen. Restentleerte Packungen und Behälter werden ausgespült. Packungen mit dem „Grünen Punkt" können nach dem Spülen zum Recyclingmüll gegeben werden, ansonsten kommen sie in den Restmüll. Mehr Informationen zur Rechtslage und zu nicht-chemischen Alternativen sind beim BMEL (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft) zu finden: https://www.bmel.de/DE/Home/home_node.html

BVL-Zulassungsnummer

00A811-60

externe Artikelnummer

451915611

GTIN

4008398151072


Hersteller (GPSR)

Compo GmbH
Gildenstraße 38
48157 Münster
info@compo.de

CLP-/REACH-Hinweise
Symbole
Ausrufezeichen: Gesundheitsgefahr GHS07 - Ausrufezeichen: Gesundheitsgefahr
Umwelt: Umweltgefährlich GHS09 - Umwelt: Umweltgefährlich
Signalwort
Achtung!
Gefahrenhinweise
EUH208: Enthält . Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH401: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
H319: Verursacht schwere Augenreizung.
H411: Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.