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Gesetzestext

Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen. Warnhinweise und -symbole in der Gebrauchsanweisung beachten. Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.

Angabe zur Bienengefährlichkeit

B4

Anwendungsverbot

Anwendungsverbot auf nicht versiegelten Flächen, die mit Schlacke, Split, Kies und ähnlichen Materialien befestigt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen und Schmutzwasserkanäle besteht. Anwendungsverbot auf oder unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder in Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen-und Schmutzwasserkanäle besteht. Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Mehr Informationen zur Rechtslage zu nicht-chemischen Alternativen sind beim DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.) zu finden: http://www.wasser-und-pflanzenschutz.de

Deine Vorteile - COMPO Rasenunkraut-Vernichter Perfekt
  • gegen zweikeimblättrige Unkräuter im Rasen: die Kombination aus 4 Wirkstoffen vernichtet schwerbekämpfbare Unkräuter bis in die Wurzel, z.B. Gundermann, Ehrenpreis, Braunelle, Löwenzahn, Kleearten, Gänsedistel, u.v.a.
  • schont die Rasengräser
  • zum Spritzen und Gießen
  • sehr wirtschaftliches Konzentrat: 200 ml für 200 m²

Die Kombination aus 4 Wirkstoffen vernichtet schwer bekämpfbare Unkräuter im Rasen bis in die Wurzel. Das nicht bienengefährliche Produkt wirkt zuverlässig über Blatt und Wurzel. Es vernichtet u.a Gundermann, Ehrenpreis, Braunelle, Löwenzahn und Kleearten. Es ist zum Gießen und Spritzen geeignet. Die neue Packungsgröße ist ideal für Besitzer kleinerer Rasenflächen.

Wirkung auf Unkräuter:

Gut bekämpfbar: Ackersenf, Binsen, Breitwegerich, Brunelle/Braunelle, Echter Steinklee, Fingerkraut, Ehrenpreis, Gänsefuß, Gänseblümchen, Gartenschaumkraut, Gemeines Kreuzkraut, Gewöhnliches Ferkelkraut, Gewöhnlicher Hornklee, Großer Sauerampfer, Gundermann, Hederich, Hirtentäschel, Hornkraut, Jakobskreuzkraut, Kleiner Sauerampfer, Klettenlabkraut, Knolliger Hahnenfuß, Kratzdistel, Kriechender Hahnenfuß, Löwenzahn, Melde, Mittlerer Wegerich, Spitzwegerich, Rainkohl, Sauerklee, Schafgarbe, Vogelknöterich, Vogelmiere, Weißklee, Wicken, Wilde Möhre, Windenknöterich

Weniger gut bekämpfbar: Giersch, Schachtelhalm, Bärenklau,

Anwendungszeit
April bis September
Inhalt
110 ml
Sachkundenachweispflichtig
Nein
Artikelnummer
7718106

Anwendung

Wende COMPO Rasenunkraut-Vernichter Perfekt während der Wachstumsperiode ab 15 °C bis 25 °C und gut entwickeltem Blattwerk an, wobei für eine sichere Wirkung auf eine gleichmäßige Verteilung zu achten ist. Für eine optimale Wirkung sollte die Anwendung 5 Tage nach dem Rasenschnitt auf einem trockenen Rasen erfolgen. Behandlungszeit möglichst so wählen, dass es bis 6 Stunden danach nicht regnet. Warmes Wetter beschleunigt, kühles verzögert das Absterben der Unkräuter. Damit die Wirkstoffe in die Unkräuter eindringen können, sollte der nächste Rasenschnitt frühestens 5 Tage nach der Behandlung erfolgen.

Aufwandmengen: 1 ml/m²
Spritzen: 50 ml in 5 l Wasser geben und auf 50 m² verteilen. Spritzschirm verwenden.
Gießen: 10 ml in 10 l Wasser geben und auf 10 m² mit feiner Gießbrause verteilen.

Anwendungszeitraum:
Spritzbehandlung: Frühjahr bis Herbst.
Gießbehandlung: Während der Vegetationsperiode (April bis September) (ab Temperaturen über 15 °C) während der Hauptwachstumszeit der Unkräuter.

Nicht bei Regen oder Nachtfrostgefahr anwenden. Bei Neuanlagen nicht im Ansaatjahr behandeln. Maximal 1 Anwendung in der Kultur je Jahr. Im Behandlungsjahr anfallendes Ernte-/ Mähgut nicht verfüttern. Die Wirkstoffe schädigen angrenzende Gartenpflanzen wie Gehölze, Blumen, Stauden, Gemüse usw., wenn sie mit Spritz- oder Gießbrühe benetzt werden. Deshalb Abstand zu angrenzenden Beeten halten. Düse mit Spritzschirm verwenden. Nach Gebrauch Spritze oder Gießkanne gründlich mit Spülmittellösung reinigen und mehrfach mit Wasser ausspülen. Spülflüssigkeit auf der behandelten Rasenfläche ausbringen, nicht in die Kanalisation gelangen lassen.

Sonstiges

Bitte geeignete Schutzkleidung tragen. Beachte bitte dazu die Hinweise im Sicherheitsdatenblatt (Kapitel 8.2).

WirkstoffPS

340 g/l MCPA + 30 g/l Dicamba + 350 g/l Mecoprop-P + 160 g/l 2,4 D

Zugelassener Name

COMPO Rasenunkraut-Vernichter Perfekt

Zugelassene Einsatzgebiete

Herbizid mit Zulassung in Rasen

Verwenderkategorie

Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.

Hinweise zum Umgang

Pflanzenschutzmittel immer in dicht verschlossener Originalverpackung im abschließbaren Schrank außerhalb der Reichweite von Kindern und Tieren aufbewahren. Der Lagerort sollte gemäßigte Temperaturen haben und sich nicht in der Nähe von Lebens- oder Futtermitteln befinden. Wenn kein Verfallsdatum auf der Packung angegeben ist, garantiert der Hersteller eine Lagerstabilität von zwei Jahren. Bei gelagerten Pflanzenschutzmitteln sollte vor erneuter Verwendung allerdings überprüft werden, ob sie noch zugelassen sind oder die Aufbrauchfrist noch gilt (beim Fachhandel oder auf der BVL-Homepage). Die Anwendung wäre sonst nicht zulässig. Reste älterer Pflanzenschutzmittel sollten entsorgt werden, und zwar über die kommunalen Annahmestellen für Sonderabfall (z. B. Schadstoffmobil). Der Fachhandel ist nicht verpflichtet, Mittel zurückzunehmen. Restmengen der angewendeten Spritzlösungen und auch Reinigungswasser dürfen auf keinen Fall in den Abfluss (z. B. Waschbecken, Toilette) gelangen – auch nicht in verdünnter Form. Restmengen von Spritzlösungen sollen nicht aufgehoben werden. Man kann sie im Verhältnis 1:10 verdünnen und auf den zuvor behandelten Flächen im Garten ausbringen. Restentleerte Packungen und Behälter werden ausgespült. Packungen mit dem „Grünen Punkt" können nach dem Spülen zum Recyclingmüll gegeben werden, ansonsten kommen sie in den Restmüll. Mehr Informationen zur Rechtslage und zu nicht-chemischen Alternativen sind beim BMEL (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft) zu finden: https://www.bmel.de/DE/Home/home_node.html

BVL-Zulassungsnummer

005747-66

externe Artikelnummer

5101132

GTIN

4008398153922


Hersteller (GPSR)

Compo GmbH

Gildenstraße 38

48157
Münster

info@compo.de


CLP-/REACH-Hinweise
Symbole
Ausrufezeichen: Gesundheitsgefahr GHS07 - Ausrufezeichen: Gesundheitsgefahr
Umwelt: Umweltgefährlich GHS09 - Umwelt: Umweltgefährlich
Signalwort
Achtung!
Gefahrenhinweise
EUH208: Enthält . Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH401: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
H319: Verursacht schwere Augenreizung.
H410: Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.