COMPO Rasenunkraut-Vernichter Banvel Quattro AF
18,99 €
inkl. MwSt. ggf. zzgl.
Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen. Warnhinweise und -symbole in der Gebrauchsanweisung beachten. Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.
B4
Anwendungsverbot auf nicht versiegelten Flächen, die mit Schlacke, Split, Kies und ähnlichen Materialien befestigt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen und Schmutzwasserkanäle besteht. Anwendungsverbot auf oder unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder in Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen-und Schmutzwasserkanäle besteht. Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Mehr Informationen zur Rechtslage zu nicht-chemischen Alternativen sind beim DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.) zu finden: http://www.wasser-und-pflanzenschutz.de
Der COMPO Rasenunkraut-Vernichter Banvel® Quattro AF ist speziell für die Bekämpfung schwerer, zweikeimblättriger Unkräuter im Rasen konzipiert, wie z.B. Gundermann, Ehrenpreis, Braunelle, Löwenzahn und Kleearten.
Seine einzigartige Formel, bestehend aus vier Wirkstoffen, wirkt effizient über das Blatt bis in die Wurzel und sorgt für eine gründliche Vernichtung der Unkräuter. Dabei schont das Produkt die Rasengräser und ist nicht bienengefährlich. Es ist anwendungsfertig und ideal für die Behandlung kleinerer Flächen.
Vor der Anwendung den roten Ring entfernen und den Sprühkopf zusammen mit dem Gewinde fest zudrehen. Anschließend gut schütteln. Vor dem weiteren
Gebrauch immer wieder aufschütteln.
COMPO Rasenunkraut-Vernichter Banvel Quattro sollte während der Wachstumsperiode ab 15 °C bis 25 °C und gut entwickeltem Blattwerk angewendet werden, wobei für eine sichere Wirkung auf eine gleichmäßige Verteilung zu achten ist. Für eine optimale Wirkung sollte die Anwendung 5 Tage nach dem Rasenschnitt auf einem trockenen Rasen erfolgen. Behandlungszeit möglichst so wählen, dass es bis 6 Stunden danach nicht regnet. Warmes Wetter beschleunigt, kühles verzögert das Absterben der Unkräuter. Damit die Wirkstoffe in die Unkräuter eindringen können, sollte der nächste Rasenschnitt frühestens 5 Tage nach der Behandlung erfolgen.
Bitte geeignete Schutzkleidung tragen. Beachte bitte dazu die Hinweise im Sicherheitsdatenblatt (Kapitel 8.2).
70 g/l MCPA + 20 g/l Dicamba + 70 g/l 2,4-D + 42 g/l Mecoprop-P
COMPO Rasenunkraut-Vernichter Banvel Quattro
Herbizid mit Zulassung in Rasen
Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.
Pflanzenschutzmittel immer in dicht verschlossener Originalverpackung im abschließbaren Schrank außerhalb der Reichweite von Kindern und Tieren aufbewahren. Der Lagerort sollte gemäßigte Temperaturen haben und sich nicht in der Nähe von Lebens- oder Futtermitteln befinden. Wenn kein Verfallsdatum auf der Packung angegeben ist, garantiert der Hersteller eine Lagerstabilität von zwei Jahren. Bei gelagerten Pflanzenschutzmitteln sollte vor erneuter Verwendung allerdings überprüft werden, ob sie noch zugelassen sind oder die Aufbrauchfrist noch gilt (beim Fachhandel oder auf der BVL-Homepage). Die Anwendung wäre sonst nicht zulässig. Reste älterer Pflanzenschutzmittel sollten entsorgt werden, und zwar über die kommunalen Annahmestellen für Sonderabfall (z. B. Schadstoffmobil). Der Fachhandel ist nicht verpflichtet, Mittel zurückzunehmen. Restmengen der angewendeten Spritzlösungen und auch Reinigungswasser dürfen auf keinen Fall in den Abfluss (z. B. Waschbecken, Toilette) gelangen – auch nicht in verdünnter Form. Restmengen von Spritzlösungen sollen nicht aufgehoben werden. Man kann sie im Verhältnis 1:10 verdünnen und auf den zuvor behandelten Flächen im Garten ausbringen. Restentleerte Packungen und Behälter werden ausgespült. Packungen mit dem „Grünen Punkt" können nach dem Spülen zum Recyclingmüll gegeben werden, ansonsten kommen sie in den Restmüll. Mehr Informationen zur Rechtslage und zu nicht-chemischen Alternativen sind beim BMEL (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft) zu finden: https://www.bmel.de/DE/Home/home_node.html
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Hersteller (GPSR)
Compo GmbH
Gildenstraße 38
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