COMPO Pilz-frei Revus
18,99 €
inkl. MwSt. ggf. zzgl.
Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen. Warnhinweise und -symbole in der Gebrauchsanweisung beachten. Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.
B4
Anwendungsverbot auf nicht versiegelten Flächen, die mit Schlacke, Split, Kies und ähnlichen Materialien befestigt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen und Schmutzwasserkanäle besteht. Anwendungsverbot auf oder unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder in Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen-und Schmutzwasserkanäle besteht. Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Mehr Informationen zur Rechtslage zu nicht-chemischen Alternativen sind beim DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.) zu finden: http://www.wasser-und-pflanzenschutz.de
COMPO Pilz-frei Revus® wirkt gegen Falschen Mehltau an frischen Kräutern, Zucchini, Salatarten, Kürbis und anderen Kulturen sowie gegen Phytophthora bei Tomaten und Kartoffeln. Der Wirkstoff verteilt sich im gesamten Blatt und schützt sowohl die Blattunterseiten als auch neue Blätter und Blattteile. Das Mittel ist gut pflanzenverträglich und kann sowohl im Freiland als auch im Gewächshaus angewendet werden.
COMPO Pilz-frei Revus® ist ein Fungizidkonzentrat das verdünnt angewendet wird. Sprühe das Produkt auf die Pflanze bis diese gut benetzt ist. Der Wirkstoff wird über die Blätter aufgenommen. Nach dem Antrocknen und der Einlagerung in die Pflanzen kann der Wirkstoff nicht mehr durch Regen abgewaschen werden, die Pflanzen sind geschützt.
Es wird mit Wasser verdünnt und anschließend mit einer geeigneten Hand- oder Rückenspritze ausgebracht.
Wichtig: Spritzbrühe gleichmäßig auf der Pflanze verteilen!
Dosierung:
Bitte vorher genau prüfen welche Kulturen und wie viele Pflanzen behandelt werden sollen! Nie mehr Spritzbrühe ansetzen, als an einem Tag verbraucht wird.
- Korrekte Wassermenge lt. Anwendungstabelle in Pflanzenschutzspritze einfüllen.
- Das Produkt vor Entnahme kräftig schütteln.
- Benötigte Produktmenge mit beiliegendem Messbecher abmessen.
- Produkt zum Wasser in der Pflanzenschutzspritze geben.
- Produktreste mit Wasser aus dem Messbecher spülen und der Spritzbrühe zugeben.
- Anschließend Spritzbrühe gut umrühren oder schütteln, bis sich das Produkt gleichmäßig verteilt hat.
- Wichtig: Spritzbehälter nach Pausen schütteln, falls sich die Spritzbrühe entmischt haben sollte.
Dosierung und Aufwandmenge:
Anwendungsgebiet (Pflanze) Pflanzenhöhe und Reichweite:
- Tomate, Aubergine, Melone, Garten-Kürbis: bis 50 cm für ca. 100 m² = 3 ml Revus® in 6 l Wasser
- Flaschenkürbis, Moschus-Kürbis: 50 bis 125 cm für ca. 100 m² = 4,5 ml Revus® in 9 l Wasser
- im Gewächshaus: über 125 cm für ca. 100 m² = 6 ml Revus® in 12 l Wasser
Bitte geeignete Schutzkleidung tragen. Beachte bitte dazu die Hinweise im Sicherheitsdatenblatt (Kapitel 8.2).
250 g/l Mandipropamid
COMPO Pilz-frei Revus
Fungizid im Ackerbau, Gemüsebau
Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.
Pflanzenschutzmittel immer in dicht verschlossener Originalverpackung im abschließbaren Schrank außerhalb der Reichweite von Kindern und Tieren aufbewahren. Der Lagerort sollte gemäßigte Temperaturen haben und sich nicht in der Nähe von Lebens- oder Futtermitteln befinden. Wenn kein Verfallsdatum auf der Packung angegeben ist, garantiert der Hersteller eine Lagerstabilität von zwei Jahren. Bei gelagerten Pflanzenschutzmitteln sollte vor erneuter Verwendung allerdings überprüft werden, ob sie noch zugelassen sind oder die Aufbrauchfrist noch gilt (beim Fachhandel oder auf der BVL-Homepage). Die Anwendung wäre sonst nicht zulässig. Reste älterer Pflanzenschutzmittel sollten entsorgt werden, und zwar über die kommunalen Annahmestellen für Sonderabfall (z. B. Schadstoffmobil). Der Fachhandel ist nicht verpflichtet, Mittel zurückzunehmen. Restmengen der angewendeten Spritzlösungen und auch Reinigungswasser dürfen auf keinen Fall in den Abfluss (z. B. Waschbecken, Toilette) gelangen – auch nicht in verdünnter Form. Restmengen von Spritzlösungen sollen nicht aufgehoben werden. Man kann sie im Verhältnis 1:10 verdünnen und auf den zuvor behandelten Flächen im Garten ausbringen. Restentleerte Packungen und Behälter werden ausgespült. Packungen mit dem „Grünen Punkt" können nach dem Spülen zum Recyclingmüll gegeben werden, ansonsten kommen sie in den Restmüll. Mehr Informationen zur Rechtslage und zu nicht-chemischen Alternativen sind beim BMEL (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft) zu finden: https://www.bmel.de/DE/Home/home_node.html
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Hersteller (GPSR)
Compo GmbH
Gildenstraße 38
48157 Münster
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