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Gesetzestext

Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen. Warnhinweise und -symbole in der Gebrauchsanweisung beachten. Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.

Angabe zur Bienengefährlichkeit

B4

Anwendungsverbot

Anwendungsverbot auf nicht versiegelten Flächen, die mit Schlacke, Split, Kies und ähnlichen Materialien befestigt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen und Schmutzwasserkanäle besteht. Anwendungsverbot auf oder unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder in Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen-und Schmutzwasserkanäle besteht. Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Mehr Informationen zur Rechtslage zu nicht-chemischen Alternativen sind beim DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.) zu finden: http://www.wasser-und-pflanzenschutz.de

Deine Vorteile - COMPO Buchsbaumzünsler K.O.
  • gegen den Buchsbaumzünsler, den Buchsbaumblattsauger, die Buchsbaumgallmilbe sowie eine Vielzahl weiterer saugender und beißender Insekten
  • an Zierpflanzen sowie Gemüsekulturen, Kräutern und Kartoffeln
  • Wirkstoff aus den Kernen des indischen Neembaums
  • Zünsler werden zunächst inaktiviert, stellen das Fressen ein und sterben dann ab
  • unempfindlich gegenüber hoher UV-Strahlung und hohe Regenstabilität
  • Wirkungsdauer bis 12 Tage
  • geringes Resistenzrisiko und gut pflanzenverträglich

COMPO Buchsbaumzünsler K.O. zur Bekämpfung des Buchsbaumzünslers und einer Vielzahl anderer saugender und beißender Insekten

Anwendungszeit
April bis September
Inhalt
50 ml
Sachkundenachweispflichtig
Nein
Artikelnummer
7731388

Anwendung

Füllen Sie einen Spritzbrühebehälter mit 2/3 der erforderlichen Wassermenge und geben Sie das Mittel unter gründlichem Rühren hinzu. Danach mit der restlichen Wassermenge auffüllen. Verbrauchen Sie die Spritzbrühe am Tag der Herstellung, setzen Sie daher nicht mehr Spritzbrühe an als notwendig.

COMPO Buchsbaumzünsler K.O. wird in der angegebenen Dosierung bei Befallsbeginn bzw. Sichtbarwerden der ersten Schadsymptome/-organismen morgens oder abends ausgebracht. Achten Sie auf eine gute, allseitige Benetzung der Pflanzen. Vermeiden Sie eine Behandlung während starker Sonneneinstrahlung.

Bei Niederschlägen innerhalb von 8 Stunden nach der Anwendung ist eine erneute Behandlung notwendig. Die beste Wirksamkeit wird bei jungen Entwicklungsstadien der Schadinsekten erzielt.

Sonstiges

Bitte geeignete Schutzkleidung tragen. Beachte bitte dazu die Hinweise im Sicherheitsdatenblatt (Kapitel 8.2).

WirkstoffPS

10,6 g/l Azadirachtin A

Zugelassener Name

COMPO Buchsbaumzünsler K.O.

Zugelassene Einsatzgebiete

Insektizid, Akarizid im Ackerbau, Gemüsebau, Obstbau, Weinbau, Zierpflanzenbau

Verwenderkategorie

Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.

Hinweise zum Umgang

Pflanzenschutzmittel immer in dicht verschlossener Originalverpackung im abschließbaren Schrank außerhalb der Reichweite von Kindern und Tieren aufbewahren. Der Lagerort sollte gemäßigte Temperaturen haben und sich nicht in der Nähe von Lebens- oder Futtermitteln befinden. Wenn kein Verfallsdatum auf der Packung angegeben ist, garantiert der Hersteller eine Lagerstabilität von zwei Jahren. Bei gelagerten Pflanzenschutzmitteln sollte vor erneuter Verwendung allerdings überprüft werden, ob sie noch zugelassen sind oder die Aufbrauchfrist noch gilt (beim Fachhandel oder auf der BVL-Homepage). Die Anwendung wäre sonst nicht zulässig. Reste älterer Pflanzenschutzmittel sollten entsorgt werden, und zwar über die kommunalen Annahmestellen für Sonderabfall (z. B. Schadstoffmobil). Der Fachhandel ist nicht verpflichtet, Mittel zurückzunehmen. Restmengen der angewendeten Spritzlösungen und auch Reinigungswasser dürfen auf keinen Fall in den Abfluss (z. B. Waschbecken, Toilette) gelangen – auch nicht in verdünnter Form. Restmengen von Spritzlösungen sollen nicht aufgehoben werden. Man kann sie im Verhältnis 1:10 verdünnen und auf den zuvor behandelten Flächen im Garten ausbringen. Restentleerte Packungen und Behälter werden ausgespült. Packungen mit dem „Grünen Punkt" können nach dem Spülen zum Recyclingmüll gegeben werden, ansonsten kommen sie in den Restmüll. Mehr Informationen zur Rechtslage und zu nicht-chemischen Alternativen sind beim BMEL (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft) zu finden: https://www.bmel.de/DE/Home/home_node.html

BVL-Zulassungsnummer

024436-76

externe Artikelnummer

5400878

GTIN

4008398220761


Hersteller (GPSR)

Compo GmbH
Gildenstraße 38
48157 Münster
info@compo.de

CLP-/REACH-Hinweise
Gefahrenhinweise
EUH208: Enthält . Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH401: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
H412: Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.