COMPO Buchsbaumzünsler K.O.
Insektizid, Akarizid im Ackerbau, Gemüsebau, Obstbau, Weinbau, Zierpflanzenbau
Angaben gemäß EU‑Produktsicherheitsverordnung18,99 €
inkl. MwSt. ggf. zzgl.
Lieferzeit: 2 - 5 Werktage
Gesetzestext
Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen. Warnhinweise und -symbole in der Gebrauchsanweisung beachten. Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.
Angabe zur Bienengefährlichkeit
B4
Anwendungsverbot
Anwendungsverbot auf nicht versiegelten Flächen, die mit Schlacke, Split, Kies und ähnlichen Materialien befestigt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen und Schmutzwasserkanäle besteht. Anwendungsverbot auf oder unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder in Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen-und Schmutzwasserkanäle besteht. Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Mehr Informationen zur Rechtslage zu nicht-chemischen Alternativen sind beim DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.) zu finden: http://www.wasser-und-pflanzenschutz.de
Anwendungszeit
Inhalt
Sachkundenachweispflichtig
COMPO Buchsbaumzünsler K.O. zur Bekämpfung des Buchsbaumzünslers und einer Vielzahl anderer saugender und beißender Insekten
- Zünsler werden zunächst inaktiviert, stellen das Fressen ein und sterben dann ab
- unempfindlich gegenüber hoher UV-Strahlung und hohe Regenstabilität
- Wirkungsdauer bis 12 Tage
- geringes Resistenzrisiko und gut pflanzenverträglich
Anwendung
Füllen Sie einen Spritzbrühebehälter mit 2/3 der erforderlichen Wassermenge und geben Sie das Mittel unter gründlichem Rühren hinzu. Danach mit der restlichen Wassermenge auffüllen. Verbrauchen Sie die Spritzbrühe am Tag der Herstellung, setzen Sie daher nicht mehr Spritzbrühe an als notwendig.
COMPO Buchsbaumzünsler K.O. wird in der angegebenen Dosierung bei Befallsbeginn bzw. Sichtbarwerden der ersten Schadsymptome/-organismen morgens oder abends ausgebracht. Achten Sie auf eine gute, allseitige Benetzung der Pflanzen. Vermeiden Sie eine Behandlung während starker Sonneneinstrahlung.
Bei Niederschlägen innerhalb von 8 Stunden nach der Anwendung ist eine erneute Behandlung notwendig. Die beste Wirksamkeit wird bei jungen Entwicklungsstadien der Schadinsekten erzielt.
Sonstiges
Bitte geeignete Schutzkleidung tragen. Beachte bitte dazu die Hinweise im Sicherheitsdatenblatt (Kapitel 8.2).
WirkstoffPS
10,6 g/l Azadirachtin A
Zugelassener Name
COMPO Buchsbaumzünsler K.O.
Zugelassene Einsatzgebiete
Insektizid, Akarizid im Ackerbau, Gemüsebau, Obstbau, Weinbau, Zierpflanzenbau
Verwenderkategorie
Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.
Hinweise zum Umgang
Pflanzenschutzmittel immer in dicht verschlossener Originalverpackung im abschließbaren Schrank außerhalb der Reichweite von Kindern und Tieren aufbewahren. Der Lagerort sollte gemäßigte Temperaturen haben und sich nicht in der Nähe von Lebens- oder Futtermitteln befinden. Wenn kein Verfallsdatum auf der Packung angegeben ist, garantiert der Hersteller eine Lagerstabilität von zwei Jahren. Bei gelagerten Pflanzenschutzmitteln sollte vor erneuter Verwendung allerdings überprüft werden, ob sie noch zugelassen sind oder die Aufbrauchfrist noch gilt (beim Fachhandel oder auf der BVL-Homepage). Die Anwendung wäre sonst nicht zulässig. Reste älterer Pflanzenschutzmittel sollten entsorgt werden, und zwar über die kommunalen Annahmestellen für Sonderabfall (z. B. Schadstoffmobil). Der Fachhandel ist nicht verpflichtet, Mittel zurückzunehmen. Restmengen der angewendeten Spritzlösungen und auch Reinigungswasser dürfen auf keinen Fall in den Abfluss (z. B. Waschbecken, Toilette) gelangen – auch nicht in verdünnter Form. Restmengen von Spritzlösungen sollen nicht aufgehoben werden. Man kann sie im Verhältnis 1:10 verdünnen und auf den zuvor behandelten Flächen im Garten ausbringen. Restentleerte Packungen und Behälter werden ausgespült. Packungen mit dem „Grünen Punkt" können nach dem Spülen zum Recyclingmüll gegeben werden, ansonsten kommen sie in den Restmüll. Mehr Informationen zur Rechtslage und zu nicht-chemischen Alternativen sind beim BMEL (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft) zu finden: https://www.bmel.de/DE/Home/home_node.html
BVL-Zulassungsnummer
024436-76
externe Artikelnummer
5400878
GTIN
4008398220761
Hersteller (GPSR)
Compo GmbH
Gildenstraße 38
48157 Münster
info@compo.de