COMPO Blattlaus-frei Nativert
16,49 €
inkl. MwSt. ggf. zzgl.
Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen. Warnhinweise und -symbole in der Gebrauchsanweisung beachten. Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.
B4
Anwendungsverbot auf nicht versiegelten Flächen, die mit Schlacke, Split, Kies und ähnlichen Materialien befestigt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen und Schmutzwasserkanäle besteht. Anwendungsverbot auf oder unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder in Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen-und Schmutzwasserkanäle besteht. Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Mehr Informationen zur Rechtslage zu nicht-chemischen Alternativen sind beim DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.) zu finden: http://www.wasser-und-pflanzenschutz.de
Das Insektizid und Akarizid COMPO Blattlaus-frei Nativert® bekämpft wirkungsvoll eine Vielzahl von saugenden und beißenden Insekten wie z.B. Blattläuse sowie Spinnmilben, Weiße Fliege, Thripse, Zikaden, Schild- und Wollläuse an Zierpflanzen, Obst & Gemüse.
Das Mittel darf sowohl in Wohnräumen, als auch auf Balkon und Terrasse sowie im Gewächshaus angewendet werden. Der Wirkstoff basiert auf der natürlichen und nachwachsenden Kulturpflanze Raps. Durch die gute Pflanzenverträglichkeit ist es vielseitig und auch im ökologischen Landbau einsetzbar. Behandelte Blätter erhalten einen seidigen Glanz.
Zudem muss zwischen Anwendung und Ernte bei Obst & Gemüse sowie frischen Kräutern sind keine Wartezeiten einzuhalten. COMPO Nativert®, Spray and Eat, sofortiger Genuss ist kein Problem!
COMPO Blattlaus-frei Nativert® ist ein Kontaktmittel. Daher muss der Schädling für eine optimale Wirkung direkt mit dem Produkt in Berührung kommen.
Sprühe beim Auftreten der ersten Schädlinge die Pflanzen von allen Seiten, auch die Blattunterseiten. Für eine optimale Wirkung müssen die Pflanzen vollständig benetzt werden.
Es ist darauf zu achten, dass die empfohlene Menge an Spritzbrühe pro m² nicht überschritten wird, da sonst die Gefahr von Schäden an der Pflanze besteht. Bei Zierpflanzen kann die Behandlung ab der Entwicklung der ersten Blätter erfolgen.
Eine Anwendung bei direkter Sonne oder hoher Regenwahrscheinlichkeit sollte vermieden werden.
Bitte geeignete Schutzkleidung tragen. Beachte bitte dazu die Hinweise im Sicherheitsdatenblatt (Kapitel 8.2).
828,24 g/l Rapsöl
COMPO Nativert Blattlaus-frei
Insektizid, Akarizid im Gemüsebau, Obstbau, Zierpflanzenbau
Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.
Pflanzenschutzmittel immer in dicht verschlossener Originalverpackung im abschließbaren Schrank außerhalb der Reichweite von Kindern und Tieren aufbewahren. Der Lagerort sollte gemäßigte Temperaturen haben und sich nicht in der Nähe von Lebens- oder Futtermitteln befinden. Wenn kein Verfallsdatum auf der Packung angegeben ist, garantiert der Hersteller eine Lagerstabilität von zwei Jahren. Bei gelagerten Pflanzenschutzmitteln sollte vor erneuter Verwendung allerdings überprüft werden, ob sie noch zugelassen sind oder die Aufbrauchfrist noch gilt (beim Fachhandel oder auf der BVL-Homepage). Die Anwendung wäre sonst nicht zulässig. Reste älterer Pflanzenschutzmittel sollten entsorgt werden, und zwar über die kommunalen Annahmestellen für Sonderabfall (z. B. Schadstoffmobil). Der Fachhandel ist nicht verpflichtet, Mittel zurückzunehmen. Restmengen der angewendeten Spritzlösungen und auch Reinigungswasser dürfen auf keinen Fall in den Abfluss (z. B. Waschbecken, Toilette) gelangen – auch nicht in verdünnter Form. Restmengen von Spritzlösungen sollen nicht aufgehoben werden. Man kann sie im Verhältnis 1:10 verdünnen und auf den zuvor behandelten Flächen im Garten ausbringen. Restentleerte Packungen und Behälter werden ausgespült. Packungen mit dem „Grünen Punkt" können nach dem Spülen zum Recyclingmüll gegeben werden, ansonsten kommen sie in den Restmüll. Mehr Informationen zur Rechtslage und zu nicht-chemischen Alternativen sind beim BMEL (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft) zu finden: https://www.bmel.de/DE/Home/home_node.html
008628-60
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Hersteller (GPSR)
Compo GmbH
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