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Gesetzestext

Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen. Warnhinweise und -symbole in der Gebrauchsanweisung beachten. Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.

Angabe zur Bienengefährlichkeit

B4

Anwendungsverbot

Anwendungsverbot auf nicht versiegelten Flächen, die mit Schlacke, Split, Kies und ähnlichen Materialien befestigt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen und Schmutzwasserkanäle besteht. Anwendungsverbot auf oder unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder in Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen-und Schmutzwasserkanäle besteht. Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Mehr Informationen zur Rechtslage zu nicht-chemischen Alternativen sind beim DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.) zu finden: http://www.wasser-und-pflanzenschutz.de

Deine Vorteile - COMPO Blattlaus-frei Nativert
  • sehr breite Zulassung gegen Blattläuse, Spinnmilben, Weiße Fliege, Thripse sowie andere saugende Insekten
  • an Zierpflanzen, Obst, Gemüse und frischen Kräutern
  • im Freiland, unter Glas, in Wohnräumen, Büros sowie in Wintergärten
  • Spray & Eat: keine Wartezeiten zwischen Anwendung und Ernte
  • auf Basis eines natürlichen Wirkstoffs
  • gut pflanzenverträglich
  • sehr wirtschaftliches Konzentrat: 500 ml ergeben bis zu 28 l Spritzbrühe 4,99 €

Das Insektizid und Akarizid COMPO Blattlaus-frei Nativert® bekämpft wirkungsvoll eine Vielzahl von saugenden und beißenden Insekten wie z.B. Blattläuse sowie Spinnmilben, Weiße Fliege, Thripse, Zikaden, Schild- und Wollläuse an Zierpflanzen, Obst & Gemüse.

Das Mittel darf sowohl in Wohnräumen, als auch auf Balkon und Terrasse sowie im Gewächshaus angewendet werden. Der Wirkstoff basiert auf der natürlichen und nachwachsenden Kulturpflanze Raps. Durch die gute Pflanzenverträglichkeit ist es vielseitig und auch im ökologischen Landbau einsetzbar. Behandelte Blätter erhalten einen seidigen Glanz.
Zudem muss zwischen Anwendung und Ernte bei Obst & Gemüse sowie frischen Kräutern sind keine Wartezeiten einzuhalten. COMPO Nativert®, Spray and Eat, sofortiger Genuss ist kein Problem!

Anwendungszeit
ganzjährig
Inhalt
9 ml
Sachkundenachweispflichtig
Nein
Artikelnummer
7730238

Anwendung

COMPO Blattlaus-frei Nativert® ist ein Kontaktmittel. Daher muss der Schädling für eine optimale Wirkung direkt mit dem Produkt in Berührung kommen.

Sprühe beim Auftreten der ersten Schädlinge die Pflanzen von allen Seiten, auch die Blattunterseiten. Für eine optimale Wirkung müssen die Pflanzen vollständig benetzt werden.

Es ist darauf zu achten, dass die empfohlene Menge an Spritzbrühe pro m² nicht überschritten wird, da sonst die Gefahr von Schäden an der Pflanze besteht. Bei Zierpflanzen kann die Behandlung ab der Entwicklung der ersten Blätter erfolgen.

Eine Anwendung bei direkter Sonne oder hoher Regenwahrscheinlichkeit sollte vermieden werden.

Sonstiges

Bitte geeignete Schutzkleidung tragen. Beachte bitte dazu die Hinweise im Sicherheitsdatenblatt (Kapitel 8.2).

WirkstoffPS

828,24 g/l Rapsöl

Zugelassener Name

COMPO Nativert Blattlaus-frei

Zugelassene Einsatzgebiete

Insektizid, Akarizid im Gemüsebau, Obstbau, Zierpflanzenbau

Verwenderkategorie

Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.

Hinweise zum Umgang

Pflanzenschutzmittel immer in dicht verschlossener Originalverpackung im abschließbaren Schrank außerhalb der Reichweite von Kindern und Tieren aufbewahren. Der Lagerort sollte gemäßigte Temperaturen haben und sich nicht in der Nähe von Lebens- oder Futtermitteln befinden. Wenn kein Verfallsdatum auf der Packung angegeben ist, garantiert der Hersteller eine Lagerstabilität von zwei Jahren. Bei gelagerten Pflanzenschutzmitteln sollte vor erneuter Verwendung allerdings überprüft werden, ob sie noch zugelassen sind oder die Aufbrauchfrist noch gilt (beim Fachhandel oder auf der BVL-Homepage). Die Anwendung wäre sonst nicht zulässig. Reste älterer Pflanzenschutzmittel sollten entsorgt werden, und zwar über die kommunalen Annahmestellen für Sonderabfall (z. B. Schadstoffmobil). Der Fachhandel ist nicht verpflichtet, Mittel zurückzunehmen. Restmengen der angewendeten Spritzlösungen und auch Reinigungswasser dürfen auf keinen Fall in den Abfluss (z. B. Waschbecken, Toilette) gelangen – auch nicht in verdünnter Form. Restmengen von Spritzlösungen sollen nicht aufgehoben werden. Man kann sie im Verhältnis 1:10 verdünnen und auf den zuvor behandelten Flächen im Garten ausbringen. Restentleerte Packungen und Behälter werden ausgespült. Packungen mit dem „Grünen Punkt" können nach dem Spülen zum Recyclingmüll gegeben werden, ansonsten kommen sie in den Restmüll. Mehr Informationen zur Rechtslage und zu nicht-chemischen Alternativen sind beim BMEL (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft) zu finden: https://www.bmel.de/DE/Home/home_node.html

BVL-Zulassungsnummer

008628-60

externe Artikelnummer

5401145

GTIN

4008398119638


Hersteller (GPSR)

Compo GmbH
Gildenstraße 38
48157 Münster
info@compo.de

CLP-/REACH-Hinweise
Gefahrenhinweise
EUH401: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.