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Gesetzestext

Pflanzenschutzmittel vorsichtig verwenden. Vor Verwendung stets Etikett und Produktinformationen lesen. Warnhinweise und -symbole in der Gebrauchsanweisung beachten. Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.

Angabe zur Bienengefährlichkeit

B1

Anwendungsverbot

Anwendungsverbot auf nicht versiegelten Flächen, die mit Schlacke, Split, Kies und ähnlichen Materialien befestigt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen und Schmutzwasserkanäle besteht. Anwendungsverbot auf oder unmittelbar an Flächen, die mit Beton, Bitumen, Pflaster, Platten und ähnlichen Materialien versiegelt sind (Wege, Plätze und sonstiges Nichtkulturland), von denen die Gefahr einer unmittelbaren oder mittelbaren Abschwemmung in Gewässer oder in Kanalisation, Drainagen, Straßenabläufe sowie Regen-und Schmutzwasserkanäle besteht. Die Anwendung des Mittels auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden, ist nur mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde zulässig (§ 12 Abs. 2 PflSchG). Zu diesen Flächen gehören alle nicht durch Gebäude oder Überdachungen ständig abgedeckten Flächen, wozu auch Verkehrsflächen jeglicher Art wie Gleisanlagen, Straßen-, Wege-, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbaumaßnahmen veränderte Landflächen gehören. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden. Mehr Informationen zur Rechtslage zu nicht-chemischen Alternativen sind beim DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.) zu finden: http://www.wasser-und-pflanzenschutz.de

Deine Vorteile - COMPO Bi 58 Spray (gegen Blattläuse und andere Insekten)
  • breites Wirkungsspektrum gegen saugende und beißende Insekten
  • an Zierpflanzen, Gemüse und Erdbeeren im Gewächshaus, Zimmer, Wintergarten sowie auf Balkonen
  • Kontakt- und Fraßinsektizid
  • mit Sofort- und Dauerwirkung
  • gut pflanzenverträglich
  • anwendungsfertig: speziell für kleinere Pflanzenbestände

Bi 58® Spray ist ein breit wirksames Insektizid gegen Blattläuse, Käfer und Raupen. Es beseitigt zuverlässig beißende und saugende Insekten an Zierpflanzen, Gemüse und Erdbeeren im Gewächshaus, Zimmer, Wintergärten und Balkonen. Der bewährte Wirkstoff Lamda-Cyhalothrin hat eine schnelle Sofortwirkung als Fraß- und Kontaktinsektizid. Durch die gute Pflanzenverträglichkeit ist es vielseitig einsetzbar.

Anwendungszeit
ganzjährig
Inhalt
750 ml
Sachkundenachweispflichtig
Nein
Artikelnummer
7732189

Anwendung

Stellen Sie sicher, dass der Schädling für eine optimale Wirkung direkt mit dem Produkt in Berührung kommt. Besprühen Sie beim Auftreten der ersten Schädlinge die Pflanzen von allen Seiten, auch die Blattunterseiten, bis zur sichtbaren Benetzung. Verzichten Sie auf eine Anwendung bei direkter Sonne oder hoher Regenwahrscheinlichkeit. Es sind max. 1 Behandlung in der jeweiligen Anwendung und max. 1 Behandlung in der Kultur bzw. je Jahr erlaubt. Ausnahme beißende Insekten an Feldsalat sowie beißende und saugende Insekten an Erdbeeren; in diesen Kulturen max. 2 Behandlungen für die Kultur bzw. je Jahr. Der zeitliche Abstand zwischen den Behandlungen sollte mindestens 10 Tage betragen. Die erste Anwendung erfolgt nachdem sich die 2. Laubblätter entfaltet haben.

Sonstiges

Bitte geeignete Schutzkleidung tragen. Beachte bitte dazu die Hinweise im Sicherheitsdatenblatt (Kapitel 8.2).

WirkstoffPS

0,02 g/l Lambda-Cyhalothrin

Zugelassener Name

Bi 58 Spray

Zugelassene Einsatzgebiete

Insektizid im Gemüsebau, Obstbau, Zierpflanzenbau

Verwenderkategorie

Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zulässig.

Hinweise zum Umgang

Pflanzenschutzmittel immer in dicht verschlossener Originalverpackung im abschließbaren Schrank außerhalb der Reichweite von Kindern und Tieren aufbewahren. Der Lagerort sollte gemäßigte Temperaturen haben und sich nicht in der Nähe von Lebens- oder Futtermitteln befinden. Wenn kein Verfallsdatum auf der Packung angegeben ist, garantiert der Hersteller eine Lagerstabilität von zwei Jahren. Bei gelagerten Pflanzenschutzmitteln sollte vor erneuter Verwendung allerdings überprüft werden, ob sie noch zugelassen sind oder die Aufbrauchfrist noch gilt (beim Fachhandel oder auf der BVL-Homepage). Die Anwendung wäre sonst nicht zulässig. Reste älterer Pflanzenschutzmittel sollten entsorgt werden, und zwar über die kommunalen Annahmestellen für Sonderabfall (z. B. Schadstoffmobil). Der Fachhandel ist nicht verpflichtet, Mittel zurückzunehmen. Restmengen der angewendeten Spritzlösungen und auch Reinigungswasser dürfen auf keinen Fall in den Abfluss (z. B. Waschbecken, Toilette) gelangen – auch nicht in verdünnter Form. Restmengen von Spritzlösungen sollen nicht aufgehoben werden. Man kann sie im Verhältnis 1:10 verdünnen und auf den zuvor behandelten Flächen im Garten ausbringen. Restentleerte Packungen und Behälter werden ausgespült. Packungen mit dem „Grünen Punkt" können nach dem Spülen zum Recyclingmüll gegeben werden, ansonsten kommen sie in den Restmüll. Mehr Informationen zur Rechtslage und zu nicht-chemischen Alternativen sind beim BMEL (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft) zu finden: https://www.bmel.de/DE/Home/home_node.html

BVL-Zulassungsnummer

007029-60

externe Artikelnummer

5401092

GTIN

4008398124236


Hersteller (GPSR)

Compo GmbH
Gildenstraße 38
48157 Münster
info@compo.de

CLP-/REACH-Hinweise
Symbole
Umwelt: Umweltgefährlich GHS09 - Umwelt: Umweltgefährlich
Gefahrenhinweise
EUH208: Enthält . Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
EUH401: Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
H411: Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.